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Die neue Bundesregierung bekennt sich zur Privatstiftung

Mag. Richard Prendinger Mag. Richard Prendinger

Das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung enthält ein deutliches Bekenntnis zur Privatstiftung in Österreich. Beabsichtigt sind die Reformierung und Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im internationalen Vergleich unter Stärkung der Begünstigtenstellung.

Die restriktive stiftungsrechtliche Judikatur des OGH hält seit einigen Jahren potenzielle Stifter von der Gründung einer Privatstiftung ab. Um dem erfolgreichen Institut der Privatstiftung in Österreich wieder neues Leben einzuhauchen wird bereits seit längerem eine zeitgemäße Adaptierung und Attraktivierung der gesetzlichen Bestimmungen für Privatstiftungen gefordert. Auf Grundlage des bereits seit Mitte 2017 vorliegenden Entwurfes einer Privatstiftungsgesetz-Novelle wird nunmehr die neue Bundesregierung ihre Sichtweise einer zeitgemäßen und attraktiven Privatstiftung ausarbeiten. Eine solche Novellierung sollte die Einschränkung der Einflussnahme der Stifter bzw der Begünstigten durch die OGH-Judikatur substanziell abmildern.

Aus steuerlicher Sicht ist die Stärkung des Kapitalmarktes durch eine mögliche Wiedereinführung einer Behaltefrist zur Erlangung einer Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten sehr positiv zu beurteilen. Es ist zwar nicht ausgesprochen, dass auch die Privatstiftungen davon mitumfasst sein werden, aber aus steuersystematischen Gründen wird dies wohl geboten sein.

Sehen sie zur Zukunft der Privatstiftung in Österreich auch den Beitrag unserer Experten Werner Leiter und Richard Prendinger im StiftungsLetter - 25 Jahre Privatstiftungsgesetz der Kathrein Privatbank.

 

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