Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kund:innen, Investor:innen und Marktpartner:innen erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen. Darüber hinaus müssen Nachhaltigkeitsrisiken, -maßnahmen und -kennzahlen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung glaubwürdig transparent gemacht werden.

Mit der CSRD wird die bisherige EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD), die in Österreich durch das NaDiVeG („Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“) umgesetzt wurde, grundlegend reformiert. Die in nationales Recht umzusetzende CSRD ersetzt somit in Zukunft das bestehende NaDiVeG. Der Anwenderkreis der betroffenen Unternehmen wird wesentlich erweitert. Nach dem NaDiVeG ist eine Berichtspflicht für große, börsenotierte Unternehmen vorgesehen, die mehr als 500 Mitarbeiter:innen haben. Im Rahmen der CSRD werden nunmehr alle großen Unternehmen einbezogen, das heißt auch solche ohne Börsenotierung und mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen. Der erweiterte Anwenderkreis der CSRD beeinflusst auch den Anwenderkreis der EU-Taxonomie-Verordnung, da alle zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen ebenfalls Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung zwingend zu machen haben.

Richtlinie für Sorgfaltspflichten für Lieferketten

Darüber hinaus sind bereits jetzt Unternehmen mit internationalen Lieferketten von nationale Lieferkettengesetze, beispielsweise in Deutschland oder den Niederlanden, betroffen. Diese zielen darauf ab, potentiell negative Effekte in der Lieferkette auf die Umwelt und auf Menschenrechte zu erfassen und etablieren unternehmerische Sorgfaltspflichten für diese. Mit der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) liegt seit Februar 2022 ein Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen für ihre Lieferketten vor, der über national bestehende Gesetze hinausgeht, und auch indirekte Lieferanten erfasst werden sollen.

EU-Taxonomie Verordnung

Mit der EU-Taxonomie Verordnung wurde ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit geschaffen, die ein Erfassungs- und Reportingsystem für wirtschaftliche Tätigkeiten und den damit verbundenen Beitrag zur Erreichung definierter Umweltziele etabliert.

Die genannten regulatorischen Vorgaben werden laufend weiterentwickelt und durch weitere Rechtsakten ergänzt. Unsere Sustainability-Expert:innen unterstützen Sie bei der konkreten Umsetzung aktueller Vorgaben.

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Sustainability Services-Folder

In unserem Folder erfahren Sie, wie wir Sie dabei unterstützen, Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen. Unsere Sustainability Audit Services schaffen Sicherheit und Vertrauen.

 

Road to CSRD

Die erstmalige Berichterstattungspflicht nach der CSRD bezieht sich auf das am oder nach dem genannten Stichtag beginnende Geschäftsjahr. Es gibt unter bestimmten Bedingungen eine Befreiungsmöglichkeit für Tochterunternehmen, wenn diese in den konsolidierten Lagebericht ihres Mutterunternehmens einbezogen werden (Konzernprivileg). Keine Befreiungsmöglichkeit besteht für börsenotierte große Tochterunternehmen.

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