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Private Wealth

Privatstiftung im Stillstand

Der Stillstand des Rechtsinstituts der Privatstiftung

Anfangs herrschte große Euphorie in Sachen Privatstiftung. Zahlreiche Stiftungsgründungen fanden statt. Dies geschah leider in vielen Fällen aus rein steuerlichen Gründen. Der Reiz der Privatstiftung ist aber insbesondere die Bündelung von Vermögen für nachfolgende Generationen.

Schon bald wurden substanzielle Vermögen aus dem Ausland nach Österreich verlagert. Diesem anfänglichen Hype folgte jedoch bald die Ernüchterung. Ab dem Jahr 2000 wurden vom Gesetzgeber sukzessive fast alle steuerlichen Begünstigungen der Privatstiftung gestrichen. Dieser Umstand führte bald zu einer erheblichen Frustration bei den Stiftern, jedoch auch bei den Begünstigten. Letztere wollen oftmals die Privatstiftung gar nicht „haben“. Auch fühlten sich viele Stifter von der Politik durch günstige steuerliche Rahmenbedingungen in die Privatstiftung gelockt und fanden sich in der „Mausefalle".

Viele damaligen Stifter haben sich bereits aus dem aktiven Unternehmensleben zurückgezogen oder sind nicht mehr am Leben. Mit ihnen sind auch die Stiftungsvorstände und ehemaligen Wegbegleiter mitgealtert und wurden zwischenzeitlich in vielen Fällen schon durch eine neue Generation von risikoaversen Stiftungsvorständen ersetzt, welche an den Formulierungen der Stiftungsurkunden kleben. Die Kritik an einer „Versteinerung“ der Privatstiftung nimmt zu. In manchen Fällen durch Nutzung der Privatstiftung als Veräußerungsvehikel begünstigt. Heute stellt die Privatstiftung oft nur mehr eine Cash-Box da, die man nicht (mehr) will. Die Konsequenz ist die „Versteinerung“ der Privatstiftungen und eine oftmals konzentrierte Veranlagung in Immobilien und Kapitalvermögen.

Die Welt hat sich im letzten Vierteljahrhundert wesentlich geändert. Die Globalisierung des Lebens hat auch die Mobilität der Menschen erhöht. Dies betrifft auch die Stifter-Familien. Die Begünstigten (Nachkommen der Stifter) studieren oder leben mittlerweile im Ausland oder wechseln ihre Lebensmittelpunkte von Zeit zu Zeit ohne nach Österreich zurückzukehren. Dieser Umstand hat in den letzten Jahren zu einer intensiven steuerlichen Gestaltungsberatung geführt, um Zuwendungen aus der Privatstiftung zu erreichen.

Der Stillstand des Rechtsinstituts der Privatstiftung im operativen Bereich sollte in der Zukunft vermieden werden,

  • um Vermögen in Österreich zu halten und
  • um damit auch Unternehmen in Österreich zu halten bzw. neue Unternehmen entstehen zu lassen.

Die Privatstiftung kann aus ihrem Dornröschenschlaf nur mit Unterstützung der Politik erwachen. Wünschenswert wären beispielsweise Investitionsanreize für Privatstiftungen, um operative Aktivitäten zu forcieren. Beispielsweise könnten die Einkünfte aus diesen operativen Tätigkeiten von der Zwischensteuer ausgenommen und damit auf Ebene der Privatstiftung steuerfrei gestellt werden. Letzteres würde über die vorteilhafte Thesaurierung weitere operative Investitionen begünstigen.  

Dies würde die Versteinerung vieler Privatstiftung lockern und Mittel für operative Aktivitäten in Österreich (in Tochtergesellschaften) begünstigen und somit nachhaltige volkswirtschaftlich vorteilhaft sein.

Begleitende zivilrechtliche Maßnahmen in Richtung der Ermöglichung der (klar definierten) Einflussnahme der Begünstigten auf Entscheidungen der Privatstiftung sind wünschenswert. Nur so kann ein Investitionsanreiz für operative Investitionen über (Tochtergesellschaften der) Privatstiftungen erfolgen.

Dieser Artikel von Partner Mag. Werner Leiter und Steuerberater Mag. Richard Prendinger, bei Grant Thornton für Private Wealth Management zuständig, erschien erstmals im Stiftungsletter der Kathrein Privatbank (17. Jahrgang, Ausgabe 21, Viertes Quartal 2018).

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Richard Prendinger E-Mail