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Privatstiftung und WiEReG: Klares Statement des EuGH zum Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Begünstigten
Privatstiftungen sind seit der Einführung des WiEReG im Jahr 2018 verpflichtet, ihre Funktionsträger – zu denen auch (minderjährige) Begünstigte zählen - in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Insbesondere die laut der 5. EU-Richtlinie vorgegebene öffentliche Einsicht in das Register und die damit einhergehende Öffentlichkeit von Namen und Daten (minderjähriger) Begünstigter, verärgerte die Stifterfamilien.