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Privatstiftungen - gesetzliche Klarstellung der Übertragung stiller Reserven für Altfälle in Kraft
Am 21. Juli 2023 wurde das Abgabenänderungsgesetzes 2023 (AbgÄG 2023) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das AbgÄG 2023 beinhaltet u.a. auch die gesetzliche Klarstellung für die Übertragung stiller Reserven auf Ersatzbeteiligungen, die der herrschenden Verwaltungsmeinung entsprachen, jedoch aufgrund des VwGH-Erkenntnisses Ra 2021/15/0053 vom 17. November 2022 die Anforderungen für die Übertragung stiller Reserven gemäß § 13 Abs 4 KStG nicht mehr erfüllten.