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Steuerliche Anpassungen durch das 2. COVID-19-Gesetz
Nachdem am 15. März 2020 das COVID-19-Gesetz verabschiedet wurde, welches hauptsächlich Maßnahmen zur raschen Eindämmung des neuartigen Corona-Virus beinhaltete, hat der Nationalrat nun das 2. COVID-19-Gesetz erlassen. Der Gesetzgeber hat in diesem umfassenden Maßnahmenpaket neue Regelungen für diverse Lebensbereiche, die von der raschen Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind oder sein könnten, getroffen. Insgesamt wurden 44 Gesetze geändert oder neu geschaffen. Neben Anpassungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, mit Medizin zusammenhängende Rechtsgebiete, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Hochschulrecht und verschiedenen Aspekten des Verfahrensrechts wurden dabei auch einige steuerliche Neuerungen aufgenommen. Diese werden im Folgenden näher erläutert.