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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Nachdem am 15. März 2020 das COVID-19-Gesetz verabschiedet wurde, welches hauptsächlich Maßnahmen zur raschen Eindämmung des neuartigen Corona-Virus beinhaltete, hat der Nationalrat nun das 2. COVID-19-Gesetz erlassen. Der Gesetzgeber hat in diesem umfassenden Maßnahmenpaket neue Regelungen für diverse Lebensbereiche getroffen, die von der raschen Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind oder sein könnten.
Insgesamt wurden 44 Gesetze geändert oder neu geschaffen. Neben Anpassungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, mit Medizin zusammenhängende Rechtsgebiete, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Hochschulrecht und verschiedenen Aspekten des Verfahrensrechts wurden dabei auch einige steuerliche Neuerungen aufgenommen. Diese werden im Folgenden näher erläutert.
Am 5. April 2020 traten zuletzt in ähnlicher Manier das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz in Kraft. Diese erläutern wir ausführlich in folgendem Beitrag: Steuerliche Anpassungen durch das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz.
Gebührengesetz
Folgende neue Ausnahme von der Gebührenpflicht wird eingefügt:
„Schriften und Amtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation erfolgen, sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit.“
Diese Maßnahme ist zu begrüßen, da eine potenzielle bürokratische und auch finanzielle Hürde in dieser Krisensituation abgeschafft wird. Die Maßnahme wird vor allem betreffend die Gebühr auf Protokolle von (außerordentlichen) Haupt- und Generalversammlungen von Kapitalgesellschaften praktische Erleichterungen bringen. Es ist zu erwarten, dass diese in der Krise vermehrt tagen werden, um richtungsweisende Entscheidungen zu treffen, wie die Krise bestmöglich überstanden werden kann.
Der Wortlaut der Änderung umfasst bei wörtlicher Interpretation offensichtlich nicht die Rechtsgeschäfte. Es wäre aber eine Einbeziehung der Rechtsgeschäfte sinnvoll, da im Zuge der COVID-19 – Krise Rechtsgeschäfte (Bestandsverträge, Bürgschaftserklärung, Hypothekarverschreibungen, Vergleiche, Zessionen, etc) abgeschlossen werden, die u.U. der Gebühr unterliegen. Es bleibt abzuwarten, ob die Abgabenbehörde hier eine weite Interpretation zulässt.
So wie viele weitere Neuregelungen in anderen Rechtsgebieten, ist auch diese zeitlich beschränkt. Viele der neuen Maßnahmen basieren vorerst auf einer Dauer der Ausnahmesituation bis inklusive 30. April 2020. In vielen Fällen ist seitens des zuständigen Ministers aber auch eine Verlängerung der Maßnahmen bis vorerst längstens 31. Dezember 2020 möglich. Die Änderung des Gebührengesetzes wurde jedoch ohne Verordnungsermächtigung rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft gesetzt und gilt bis 31. Dezember 2020.
Tabaksteuergesetz
Im Tabaksteuergesetz werden die Steuersätze für Zigaretten, Feinschnitt und Tabak zum Erhitzen angepasst. Mit 1. April 2020 werden sämtliche Steuersätze erhöht, wobei bereits bis inklusive 2022 die weiteren Erhöhungen festgelegt sind. Es stellt sich die Frage, was die Maßnahme mit der aktuellen Corona-Krise zu tun hat. Denkbar wäre, dass aufgrund der aktuellen Lage ein gesundheitspolitischer Lenkungseffekt hin zu weniger Tabak-Konsum gewünscht ist.
Bundesabgabenordnung – Verlängerung von Fristen
- Einerseits werden vorerst sämtliche Fristen im ordentlichen Rechtsmittelverfahren für laufende Verfahren bis inklusive 30. April 2020 unterbrochen. Sie beginnen erst gar nicht zu laufen, sofern das fristauslösende Ereignis nach dem 16. März 2020 stattfindet. Die Unterbrechung gilt auch für Fristen, die zum 16.03.2020 noch nicht abgelaufen sind.
- Die Abgabenbehörde kann jedoch eine solche Unterbrechung hintanhalten und muss in einem solchen Fall eine neue angemessene Frist setzen. Dies ist jedoch nur in besonderen Situationen zur Abwehr eines erheblichen und unwiederbringlichen Schadens einer Partei dringend geboten.
- Außerdem soll der direkte menschliche Kontakt, beispielsweise bei mündlichen Verhandlungen oder Vernehmungen, so weit wie möglich eingeschränkt werden. Mündliche Verhandlungen können mittels Telekommunikationsmittel durchgeführt werden.
- Des Weiteren ist eine umfassende Verordnungsermächtigung bis vorerst 31. Dezember 2020 für den Bundesminister für Finanzen enthalten. Diese befähigt ihn, weitere Regelungen betreffend Fristen im im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz im ordentlichen Rechtsmittel (einschließlich versäumte Fristen zu beseitigen) zu treffen.
- Schließlich gilt für Landes- und Gemeindeabgaben, dass auf Antrag einer Partei die zuständige Oberbehörde eine andere sachlich zuständige Behörde desselben Landes bestimmen kann, sofern aufgrund von COVID-19 eine Behörde vorübergehend ihre Arbeit einstellt. Denkbar wäre dies beispielsweise, wenn in einer Behörde ein Mitarbeiter positiv getestet wird und daher sämtliche Mitarbeiter zu Hause bleiben müssen.
Sämtliche dieser Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Außerdem wird konsequenterweise das Gebot zur Vermeidung nicht unbedingt notwendiger zwischenmenschlicher Kontakte im Gesetz verankert.
Finanzstrafgesetz
Hinsichtlich der Unterbrechung von Fristen, der Einschränkung der zwischenmenschlichen Kontakte und der Verordnungsermächtigung für den Finanzminister werden sinngemäß dieselben Regelungen wie schon in der Bundesabgabenordnung auch für das finanzstrafrechtliche Verfahren getroffen. Dazu wird dem Finanzstrafgesetz ein neuer Paragraph angefügt.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter und Matthias Jancura unterstützen Sie gerne.
Steuerliche Anpassungen durch das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz