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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Voraussetzungen für die Kurzarbeit ab 01.10.2023
Kurzarbeit können grundsätzlich alle Unternehmen beantragen, die in vorübergehende nicht saisonbedingte, wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen vorübergehend und auf externe Umstände zurückzuführen sein, wie Auftragsausfälle oder Lieferengpässe. Energiekosten oder versäumte Strukturanpassungen sind beispielsweise keine gerechtfertigten Gründe. Bei Naturkatastrophen gilt ein vereinfachtes Verfahren. Insolvente Unternehmen in Konkurs- oder Sanierungsverfahren erhalten keine Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS (Arbeitsmarktservice), ebenso wenig ausländische Unternehmen.
Der entscheidende Punkt für die Genehmigung der Kurzarbeit ist die Begründung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Folgendes wird überprüft:
- Kann das Unternehmen die Kurzarbeit mit anderen Maßnahmen, wie z.B. Abbau von Alturlauben und Zeitguthaben, abwenden?
- Besteht die Möglichkeit von Förderungen seitens des AMS oder der AWS (Austria Wirtschaftsservice)?
- Gibt es in der Region andere gleichwertige offenen Stellen, durch welche anzunehmen wäre, dass die entlassenen Arbeitnehmer: innen schnell wieder beschäftigt wären?
Diese vertiefte Prüfung ist bei einer voraussichtlichen Dauer der Kurzarbeit von über 3 Monaten verpflichtend. Auch dann, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines oder mehrerer parallellaufender Projekte für nicht mehr als 10 Personen Kurzarbeit beantragen möchte.
Kurzarbeit ist für alle Arbeitnehmer: innen möglich, die ein Dienstverhältnis mit mindestens einem vollentlohnten Monat vorlegen können und auch der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen, bevor sie in Kurzarbeit gehen. Für Mitarbeiter: innen, die die Grundvoraussetzungen vorerst nicht erfüllen, muss, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, ein eigener Kurzarbeitsantrag mit einer gesonderten Sozialpartnervereinbarung eingebracht werden. Ausgenommen sind auch Lehrlinge und Familienangehörige der Arbeitgeber:innen bzw. der Unternehmenseigentümer:innen.
Ablauf der Kurzarbeitsbeantragung
Die Genehmigung des Kurzarbeitsantrags erfolgt nach einer mehrstufigen Prüfung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Beabsichtigt ein Unternehmen Kurzarbeit zu beantragen, muss es die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn über das e-AMS-Konto informieren und ein Beratungsgespräch durchlaufen. In diesem Beratungsgespräch wird geprüft, ob plausible Begründungen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten daliegen, ob es alternative Lösungswege gibt und ob es alternative Arbeitsmöglichkeiten für die betroffenen Mitarbeiter: innen gibt. Das Unternehmen muss die abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung, das Beratungsprotokoll, sowie die wirtschaftliche Begründung direkt am e-AMS Konto hochladen und gleichzeitig das Kurzarbeitsbegehren stellen. Kurzarbeit kann für eine Dauer von maximal 6 Monaten bewilligt werden.
Im Rahmen der Begehrensstellung sind für das AMS folgende Punkte von Bedeutung:
- genauer Beschäftigungsstand
- geplante Dauer der Kurzarbeit
- Anzahl der betroffenen Mitarbeiter: innen
- durchschnittliches Einkommen in den jeweiligen Einkommensgruppen
- geplante maximale Arbeitszeitreduktion und
- Kennzahlen zur wirtschaftlichen Begründung der Kurzarbeit.
Entgelt bei Kurzarbeit und Arbeitszeitreduktion
Wird die Kurzarbeit bewilligt, erhalten die betroffenen Arbeitnehmer: innen 88 % des Bruttogehalts, zuvor wurde dies vom Nettogehalt berechnet. Die Bemessungsgrundlage ist der Gesamtdurchschnitt des Bruttogehalts der drei letzten Kalendermonate inklusive Zuschläge und Zulagen. Sind weniger als drei vollentlohnte Kalendermonate als Bemessungsgrundlage vorhanden, so werden nur diese verringerten Zeiträume, jedoch mindestens ein Kalendermonat, herangezogen. Bei Provisionen ist der Schnitt der letzten zwölf Monate heranzuziehen, wenn die letzten drei Monate nicht repräsentativ sind. Das Entgelt bei Urlaub ist jedoch so hoch wie ohne Kurzarbeit.
Wenn Lehrlinge nach Vollendung derer Lehrzeit Kurzarbeit leisten, gilt als Basis nur die Lehrlingsentschädigung. Dies kann nur umgangen werden, wenn sie nach Ende der Lehrzeit drei volle Monate als Facharbeiter: innen gearbeitet haben.
Im Durchrechnungszeitraum ist es möglich, die Arbeitszeit zwischen 10 % und 90 % zu reduzieren. Beihilfenrechtlich ist es erforderlich, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Gesamtdurchschnitt der beantragten Reduktion entspricht. Sowohl der Gesamtdurchschnitt als auch der Durchschnitt der individuellen Arbeitszeit müssen mindestens 10 % betragen. Die Aufteilung der Arbeit kann auch so erfolgen, dass über einen längeren Zeitraum arbeitsfreie Tage vereinbart werden können, die an anderen Tagen wieder eingearbeitet werden. Somit entspricht die Arbeitszeit wieder dem beihilfenrechtlichen Gesamtdurchschnitt.
Kurzarbeitsbeihilfe
Das AMS ersetzt dem arbeitgebenden Unternehmen einen Teil der Kosten für die Ausfallstunden. Die Kurzarbeitsbeihilfe orientiert sich an den anteiligen Aufwendungen, die auftreten würden, wenn die Betroffenen arbeitslos wären, zuzüglich Kranken- und Pensionsversicherung. Ab dem vierten Monat erhöht sich der Betrag, um die erhöhten Aufwendungen der Arbeitgeber:innen für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Sie haben ergänzende Fragen?
Unsere Payroll-Expert:innen unterstützen Sie gerne.