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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Risikofreistellung – Anträge auf Kostenerstattung können bei der ÖGK gestellt werden
(Stand: 11.09.2020) Eine Erstattung kann aktuell sowohl für Dienstnehmer, Lehrlinge als auch geringfügig Beschäftigte für den Zeitraum von 6.5.2020 bis 31.12.2020 gestellt werden.
Welche Nachweise sind als Beilage zum Antrag erforderlich?
- Das COVID-19-Risiko-Attest (Ausstellung seit dem 6.5.2020).
- Ein Auszug aus der Lohnverrechnung für den Erstattungszeitraum, aus dem alle zu erstattenden Steuern, Abgaben und Beiträge ersichtlich sind. Am besten eignet sich das Lohnkonto.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse.
Antrag COVID-19-Dienstfreistellung
Freistellungsmöglichkeit für Covid-19 Risikogruppen wurde bis 31.12.2020 verlängert
Per Verordnung durch die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend ist der mögliche bezahlte Dienstfreistellungszeitraum für ArbeitnehmerInnen mit einem gültigen Covid-19-Risiko-Attest aktuell bis 31.12.2020 verlängert worden.
Ausstellung von COVID-19-Risiko-Attesten möglich
Die präzisierende Bestimmung für die Freistellung von Risikogruppen ist am 7. Mai 2020 in Form einer Verordnung vom Gesundheitsministerium veröffentlicht worden.
Die Verordnung tritt rückwirkend mit 6. Mai 2020 in Kraft – ab diesem Datum können somit COVID-19 Risiko-Atteste ausgestellt werden. Die Verordnung legt die medizinischen Indikationen fest, anhand derer festgestellt wird, ob jemand ein besonderes hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf hat. Vor allem Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie Nieren-, Lungen- oder Herzerkrankungen fallen unter die Bestimmung.
Abgesehen von der festgelegten medizinischen Indikation kann der behandelnde Arzt im eigenen Ermessensspielraum sonstige schwere Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen diagnostizieren, die einen ebenso schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 wie die in der Verordnung gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen. Eine solche Bewertung ist „entsprechend zu begründen und zu dokumentieren".
Voraussetzungen
Beschäftigte mit Vorerkrankungen, welche den Verlauf einer COVID-19 Erkrankung erheblich verschlechtern können und daher bei der Arbeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, haben nun Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine befristete Zeit (längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020):
- außer der Betroffene kann seine Arbeitsleistung in der Wohnung erbringen (Homeoffice) oder
- die Bedingungen für die Erbringung seiner Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist; dabei sind auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen. (§ 735 ASVG)
Eine Kündigung aufgrund der Inanspruchnahme der Dienstfreistellung kann bei Gericht angefochten werden.
Ablauf und COVID-19-Risiko-Attest
Dem Dachverband der Sozialversicherungsträger obliegt in einem ersten Schritt die Identifizierung der Risikogruppen. Die betroffenen Personen werden darüber informiert (laut aktuellen Informationen sollen die Briefe nächste Woche bei den betroffenen Personen eintreffen).
Die betroffene Person muss sich dann an ihren behandelnden Arzt wenden. Ihm allein obliegt die Beurteilung der individuellen Risikosituation des Betroffenen. Bei Zuordnung des Betroffenen zur COVID-I9-Risikogruppe hat er ein Attest darüber auszustellen (COVID-19-Risiko-Attest) – eine konkrete Diagnose darf das Attest jedoch nicht enthalten.
Klargestellt wurde auch, dass die Ausstellung eines COVID-19- Risiko-Attests unabhängig davon zulässig ist, ob die betroffene Person ein Informationsschreiben durch den Dachverband erhalten hat.
Bitte beachten Sie: Ärztliche Atteste, die vor In-Kraft-Treten der aktuellen Regelung bereits ausgestellt wurden, gelten nicht als COVID-19-Risiko-Atteste. Die individuelle Risikoanalyse hat gemäß der neuen Risikogruppendefinition zu erfolgen, die erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gültig wird. Liegt eine entsprechende Grunderkrankung vor, muss somit vom behandelnden Arzt ein COVID-19 Risiko-Attest auf Grundlage der neuen Regelung ausgestellt werden.
Seitens der Ärztekammer wurde bereits ein Musterattest veröffentlicht, welches den Ärzten als Anhaltspunkt dienen soll. Das Attest muss so ausgestaltet sein, dass eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein offizielles COVID-19-Risiko-Attest handelt.
Überprüfung des Arbeitsplatzes
Wird dem Dienstgeber ein solches Attest vorgelegt, hat er zu prüfen, ob der Betroffene seine Arbeitsleistung im Homeoffice oder unter adäquaten und ausreichenden Schutzmaßnahmen weiterhin an seinem Arbeitsplatz erbringen kann.
Sollte sich dabei ergeben, dass die Erbringung der Arbeitsleistung weder im Homeoffice noch am bisherigen Arbeitsplatz möglich ist, hat der Betroffene Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung.
Die im 3. Covid-19 Gesetz vorgesehene Ausnahme für Betroffene im Bereich der kritischen Infrastruktur (z.B. Lebensmittelhandel) wurden aufgehoben. Somit können auch Mitarbeiter, welche in diesen Branchen tätig sind, einen Freistellungsanspruch unter den oben genannten Voraussetzungen geltend machen.
Sie haben noch Fragen? Unser Experte Christoph Schmidl unterstützt Sie gerne.
Weitere Artikel und Hilfestellungen finden Sie in unserem Corona-Hub