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Corona-Hilfsmassnahmen

Finanzielle Überbrückungshilfe für Familien

Mag. Claudia Modarressy Mag. Claudia Modarressy

Der Familienhärteausgleich bietet Familien, die durch die Coronakrise in eine finanzielle Notsituation geraten sind, eine einmalige finanz­ielle Überbrückungshilfe.

 

Corona: Familienhärteausgleich

 

Wer kann eine Zuwendung erhalten?

  • Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen zumindest ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil von der Corona Krise finanziell betroffen ist, was zu einer Reduktion des Familieneinkommens seit dem 28.2.2020 geführt hat.
  • Als Familien sind Eltern (Großeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern) oder Elternteile mit Kindern zu verstehen, für die ihnen Familienbeihilfe gewährt wird und die – mit Ausnahme von Ausbildungs- beziehungsweise Pflegeerfordernissen – im gemeinsamen Haushalt leben. Leben beide Elternteile mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt, kann die Zuwendung ihnen gemeinsam gewährt werden. Stichtag für den Bezug von Familienbeihilfe ist der 28. Februar 2020.
  • Empfänger von Zuwendungen können nur österreichische Staatsbürger, Personen mit Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsland, Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz im Bundesgebiet, Flüchtlinge gemäß Asylgesetz 2005 in der geltenden Fassung, sowie Drittstaatsangehörige und Subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 8 Asylgesetz 2005 in der geltenden Fassung sein.

 

 Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
  • Für unselbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren und ist arbeitslos oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
  • Für selbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
  • Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
    Einkommensgrenzen (Nettobeträge in EUR):
    Einelternhaushalt + 1 Kind 1.600,00 €
    Einelternhaushalt + 2 Kinder 2.000,00 €
    Einelternhaushalt + mehr Kinder 2.800,00 €
    Paar + 1 Kind 2.400,00 €
    Paar + 2 Kinder 2.800,00 €
    Paar + mehr Kinder 3.600,00 €

 

Höhe und Dauer

Die Unterstützung erfolgt in der Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen. Die Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung infolge der Corona-Krise gewährt, maximal für drei Monate. Dabei darf das vorherige Einkommen nicht überschritten werden.

Zur Ermittlung der Höhe der Zuwendung wird als Basis ein Familienfaktor errechnet, der aus der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie gebildet wird:

  • Faktor 1 für den/die Antragstellerin
  • Faktor 0,6 für den zweiten Elternteil
  • 0,4 für alle Kinder unter 10 Jahren
  • Faktor 0,6 für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren
  • Faktor 0,8 für alle Kinder über 15.

Dieser Familienfaktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die monatliche Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie, die maximale Obergrenze beträgt 1.200 € pro Familie und Monat.

 

Antragstellung

Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

 

Die Beilagen sind in gut lesbarer Qualität im jpg-Hochformat oder als pdf mitzusenden. Sollte kein Drucker zur Verfügung stehen, kann das Antragsformular ausgefüllt und abgespeichert werden und unter Anschluss einer Ausweiskopie (Foto von Reisepass, Personalausweis, oder Führerschein) mit den übrigen Unterlagen in einer E-Mail gesendet werden.

In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post geschickt werden.

Sie haben noch Fragen? Unsere Expertin Claudia Modarressy unterstützt Sie gerne.

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