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Für Privatstiftungen und Stiftungs-Gruppen kann die Vorbereitung von Unterlagen für die erforderliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer bei diversen Bankangelegenheiten, Finanzierungen oder Transaktionen sehr zeitintensiv sein. Das neue Compliance - Package soll diesen Prozess beschleunigen und vereinfachen. Die Rechtsträger haben künftig die Möglichkeit, alle Unterlagen und Informationen, die für die Feststellung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer notwendig sind, an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-Register) zu übermitteln.
Im Rahmen des EU-Finanz-Anpassungsgesetzes 2019 wurde auch die Novelle des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) beschlossen, welche die Änderungen durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie umsetzt.
Mit 10. November 2020 werden die Änderungen betreffend des Compliance - Package in Kraft treten. Dadurch wird die (freiwillige) Möglichkeit geschaffen, das WiEReG-Register als zentrale Plattform zur Speicherung der für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Unterlagen zu nutzen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die Rechtsträger nachhaltig zu reduzieren.
Für Privatstiftungen bedeutet dies eine signifikante Erleichterung, da sie oftmals eine hohe Anzahl an wirtschaftlichen Eigentümern haben. Derzeit müssen Privatstiftungen WiEReG-Formulare unterschiedlichsten Aufbaus und Inhalts von jeder Bank ausfüllen, mit der sie in einer Geschäftsbeziehung stehen. Dies kann künftig durch das zentrale Pooling der relevanten Informationen vermieden werden. Für die Banken als Verpflichtete wird es dann möglich sein, direkt in das Compliance - Package Einsicht zu nehmen und die für sie relevanten Informationen zu entnehmen. Der Zugang zu den Dokumenten und Informationen kann auf bestimmte Verpflichtete eingeschränkt werden. Die diesbezügliche Zugangsverwaltung liegt bei der Privatstiftung.
Für Stiftungs-Gruppen, bei denen die wirtschaftlichen Eigentümer der Privatstiftung auch gleichzeitig die wirtschaftlichen Eigentümer aller Tochterunternehmen sind, stellt dies ebenfalls eine große Verwaltungsvereinfachung dar.
Wie funktioniert das Compliance-Package?
Die Privatstiftung meldet die wirtschaftlichen Eigentümer und übermittelt die zum Nachweis erforderlichen Dokumente in das Compliance - Package im Register. Die untergeordneten Rechtsträger müssen nur die Privatstiftung als obersten Rechtsträger melden und auf das Compliance - Package der Privatstiftung verweisen. Weiterhin wird es jedoch notwendig sein, dass die untergeordneten Rechtsträger zur Erfüllung ihrer Aufbewahrungspflichten die Dokumente zum Nachweis und Feststellung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer bei sich verwahren.
Im Rahmen des Packages wird es für Privatstiftungen auch die Möglichkeit geben, anstelle der oftmals von den Banken angeforderten Stiftungszusatzurkunde einen Aktenvermerk einzustellen, der die für die Bestimmung der wirtschaftlichen Eigentümer notwendigen Informationen enthält. Dadurch wird man sich in Zukunft die für beide Seiten zeit- und organisationsaufwendige Einsichtnahme in die Stiftungszusatzurkunde vor Ort ersparen.
Sollte es zu keinen Änderungen der wirtschaftlichen Eigentümer kommen, sind die in das Package eingelegten Dokumente und Informationen sowie das Package an sich grundsätzlich ein Jahr gültig.
Ihre Ansprechpartner
Das erfahrene Grant Thornton Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauensvolle Beratung von Familienunternehmen, Privatstiftungen und Private Clients aus. Unsere Private Wealth Experten Richard Prendinger und Werner Leiter unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns, Sie kennenzulernen!