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News. Steuern.

Begutachtungsentwurf Abgabenänderungsgesetz 2014

Am 9. Jänner 2014 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 22. Jänner 2014. Der Großteil der neuen Bestimmungen soll mit 1. März 2014 in Kraft treten.

Steuerentlastungen finden sich darin nicht. Durch die geplanten Änderungen wird mit Mehreinnahmen von jährlich über einer Milliarde Euro gerechnet. Diese verteilen sich auf die Erhöhung der Kfz- und Versicherungssteuer und NoVA (+280 MEUR), die Erhöhung der Tabaksteuer (+300 MEUR), die Erhöhung der Alkohol- und Schaumweinsteuer (+60 MEUR), die Gruppenbesteuerung (+50 MEUR), die neue Abzinsung von langfristigen Rückstellungen (+90 MEUR), den Gewinnfreibetrag (+50 MEUR), den Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs für Gehälter über EUR 500.000 (+60 MEUR), die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren (+ 100 MEUR), die Wieder-Erhöhung des Mindeststammkapitals (+45 MEUR) sowie die Abschaffung der Steuerbegünstigung für „Golden Handshakes“ (+30 MEUR).

In dieser Ausgabe finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen geplanten Änderungen:

  • Entfall der Verrechnungs- und Vortragsgrenze
  • Änderung der Bestimmungen zur Auslandsverlustverwertung
  • Abzinsung langfristiger Rückstellungen
  • Gewinnfreibetrag
  • Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs für Gehälter über EUR 500.000
  • Ende der steuerlichen Begünstigung für „Golden Handshakes“
  • Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht für Zinseinkünfte
  • Gruppenbesteuerung
  • Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzernverbund
  • Kleinbetragsrechnungen
  • Aus für die „GmbH Light“
  • Abschaffung der Gesellschaftsteuer
  • Erhöhung der Zuschläge auf die motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
  • Änderung der Normverbrauchsabgabe (NoVA)
  • Erhöhung der Schaumwein- und der Alkoholsteuer
  • Änderung des Tabaksteuergesetzes

Das Grant Thornton Tax-Team wünscht Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.