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News. Rechnungslegung.

Begutachtungsentwurf RÄG 2014

MMag. Christoph Zimmel MMag. Christoph Zimmel

Entgegen den ursprünglichen Ankündigungen den Ministerialentwurf noch Anfang Juli 2014 zu versenden, ist der Gesetzestext für die geplante Novelle erst vor wenigen Tagen zur Begutachtung versendet worden.

Insgesamt handelt es sich um die umfassendste Reform der österreichischen Rechnungslegung seit Einführung des Rechnungslegungsgesetzes im Jahr 1990. Die Umsetzung der Bilanzrichtlinie (2013/34/ EU) wird insbesondere Vereinfachungen für kleine Unternehmungen („Think Small First“) bringen. Zusätzlich sollen Unternehmensbilanz und Steuerbilanz zur Vermeidung von Mehr-/Weniger-Rechnungen angenähert und die Rechnungslegung durch Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze modernisiert werden.

Im Wesentlichen sind die in unserem Juli Newsletter angekündigten Änderungen im Entwurf enthalten, daher enthält diese Ausgabe weitere Teilaspekte und Präzisierungen zu einzelnen Änderungen:

  • Rechnungslegungspflicht/Schwellenwerte
  • Ausweisfragen
  • Ausgewählte Ansatz- und Bewertungsvorschriften
  • Anhangsangaben
  • Konzernrechnungslegung
  • Geplante Änderungen für Privatstiftungen

Aus heutiger Sicht sieht der Zeitplan wie folgt aus: Die Bilanzrichtlinie muss bis 21. Oktober 2015 umgesetzt werden. Die Begutachtungsfrist für das RÄG 2014 ist bis 21. Oktober 2014 gelaufen – die Behandlung im Parlament ist für Herbst/Winter 2014 geplant. Das Gesetz soll auf Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.