Corona
Obergrenzenrichtlinie zur Umwidmung bei Überschreitung von Covid-19-Beihilfen
Die am 19. Juni 2024 kundgemachte „Obergrenzenrichtlinie“ soll sicherstellen, dass Covid-19-Förderungen, die die festgelegten Höchstbeträge überschreiten, beihilfenkonform umgewidmet werden können. Hintergrund ist, dass Österreich die Obergrenzen auf einzelne Gesellschaften Unternehmen anstatt auf ganze Konzerne Unternehmensgruppen angewendet hat. Ein entsprechender Umwidmungsantrag kann bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.