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Jobticket/KlimaTicket: Erleichterungen in der Lohnsteuer ab 1. Juli 2021
Das Jobticket – oder die Übernahme der Kosten für den Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln, wie es in den Ausführungen des EStG heißt – gilt als einer der gängigsten Dienstnehmer-Benefits, welchen der Arbeitgeber unter bestimmten Formvorschriften steuerfrei zur Verfügung stellen kann.