Corona-Hilfsmassnahmen
Update Sonderbetreuungszeit
Das Konzept der Sonderbetreuungszeit wurde für Dienstnehmer, die Betreuungspflichten gegenüber Kindern (bis zu 14 Jahren), Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Menschen haben, geschafften, um bei kurzfristigen Ausfällen der üblichen Betreuungsstrukturen von der Arbeit fernzubleiben. Wie beispielsweise bei Schließung von Schulen und Kindergärten, bei einem Ausfall der persönlichen Assistenz von Angehörigen von Menschen mit Behinderung, etc.