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Pressemitteilung

Viele Unternehmen säumig: Pflicht zu Whistleblower-Systemen ab 17. Dezember 2023

Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen auf Basis des HSchG bis zum 17. Dezember einen internen Meldekanal einführen. Haftungsrisiken bestehen vor allem für Geschäftsführer:innen.

Das im Februar in Österreich in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) betrifft alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten und steht vor dem letzten Schritt der Umsetzung. Ab dem 17. Dezember 2023 sind nun auch Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten und somit eine kompetente, unparteiische und unvoreingenommene „interne Stelle“ zu betreiben, die eingegangene Hinweise bearbeitet und diesen nachgeht.

„Unsere Beratungspraxis zeigt, dass viele Unternehmen aus dem KMU-Bereich die Frist bisher übersehen haben“, so Georg H. Jeitler, Head of Forensic Services bei Grant Thornton Austria, „Aufgrund der organisatorischen Herausforderungen empfiehlt es sich gerade für KMU, den Betrieb des Whistleblower-Systems komplett auszulagern. Dies spart Aufwand und Kosten und die gesetzliche Pflicht kann zudem noch rechtzeitig erfüllt werden.“

Vor allem mittelständische Unternehmen stehen durch das Gesetz vor neuen organisatorischen Herausforderungen: Erstmals besteht eine Rechtspflicht zur Etablierung einer unabhängigen Compliance-Struktur, was bisher meist nur in größeren Organisationen verbreitet war. Auf Grundlage einer gesetzlichen Bestimmung ist jedoch eine Auslagerung möglich, was für die meisten Mittelstandsunternehmen die sinnvollste Variante darstellt. „Eine Auslagerung ist bereits um weniger als hundert Euro monatlich möglich“, sagt Jeitler.

Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann im Ernstfall neben Geldstrafen zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. „Vor allem das Risiko einer persönlichen Haftung durch Geschäftsführer wird unterschätzt“, betont Jeitler hinsichtlich säumiger Unternehmen.

Das Forensic-Team von Grant Thornton Austria bietet umfassende Ressourcen und Lösungen, um Unternehmen bei der Umsetzung des HSchG zu unterstützen. Wird der Betrieb eines Hinweisgebersystems an Grant Thornton ausgelagert, kommt als digitales Meldesystem Integrity Line, eine Lösung des Marktführers EQS, zum Einsatz und die Compliance-Expert:innen von Grant Thornton übernehmen den Komplettbetrieb samt Bearbeitung allfälliger Meldungen. „Die Entscheidung über das Vorgehen verbleibt im Ernstfall einer stichhaltigen Meldung freilich weiterhin beim Klienten“, so Jeitler.

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Rückfragen & Kontakt:

Julia DiFranco | Head of Marketing & Communications
Tel. +43 (0)664 88 23 63 09
julia.difranco@at.gt.com

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