Die EFRAG hat Entwürfe für zwei Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMUs zur Begutachtung veröffentlicht (ESRS LSME und ESRS VSME). Damit wird klarer, in welchem Umfang große Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen von KMUs verlangen können, da der ESRS LSME für kapitalmarkorientierte KMUs die Obergrenze hierfür vorgibt. Der freiwillige Standard für nicht kapitalmarkorientierte KMUs wiederum soll bei der Standardisierung von Nachhaltigkeitsdaten für die Beantwortung von Anfragen von Geschäftspartner:innen unterstützen.

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Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der ESRS XBRL-Taxonomie

Die EFRAG hat den Entwurf der ESRS XBRL-Taxonomie für die digitale Kennzeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, haben künftig ihre Berichte in diesem elektronischen Format offenzulegen. Nachhaltigkeitsinformationen werden dadurch einfacher zugänglich und die Transparenz erhöht.

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EU-Lieferkettenrichtlinie: Vorläufige Einigung erzielt

Mit der vorläufigen Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde ein weiterer Meilenstein des European Green Deal erreicht. Die CSDDD rückt erstmals die unternehmerische Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Vordergrund. Die Relevanz der Thematik wird durch die weitreichenden Sanktionen hervorgehoben.

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Update: Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen

Die Schwellenwerte für die Bestimmung der rechnungslegungsbezogenen Größenklassen von Unternehmen und die größenabhängigen Befreiungen wurden in der Bilanzrichtlinie angehoben. Für die Klassifikation von Unternehmen als „groß“ sind nunmehr Umsatzerlöse von mehr als EUR 50 Mio und eine Bilanzsumme von mehr als EUR 25 Mio maßgeblich. Die Anzahl der Beschäftigten bleibt unverändert. Durch die Anhebung der Schwellenwerte reduziert sich der Anwenderkreis der CSRD.

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Wir würden uns freuen, Sie in Klagenfurt am Wörthersee zu treffen!

Am 14. März findet der "Nachhaltigkeitstag der Kärntner Wirtschaft" statt und wir sind dabei. Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung haben die Möglichkeit an unserem Workshop zum Thema „Gesetzliche Anforderungen ans Nachhaltigkeitsreporting“ teilzunehmen. Dieser wird von Dr. Timo Goßler, Head of Sustainability Services und ESG-Experte bei Grant Thornton Austria, geleitet. 

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