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Pillar Two: Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter PES- und NES-Regelung sowie NES-Safe-Harbour-Status

Erleichterungen bei der Anwendung der globalen Mindestbesteuerung

Von:
Claudia Synek,
Lina Kops
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Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte eine Liste aller Steuerhoheitsgebiete, die zum 13. Januar 2025 eine anerkannte PES- und NES-Regelung anwenden sowie den Status des NES-Safe-Harbours.

Grundlagen der globalen Mindestbesteuerung

Das OECD/G20 Framework on BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) führte mit Pillar Two eine globale Mindeststeuer von 15 % ein, die in Österreich durch das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) umgesetzt wurde. Wenn der Steuersatz für betroffene Unternehmensgruppen unter 15 % liegt, müssen sie eventuell eine Ergänzungssteuer zahlen. Diese kann im Wege der Primär-Ergänzungssteuer (PES), der nationalen Ergänzungssteuer (NES) und/oder im Wege der Sekundär-Ergänzungssteuer (SES) erhoben werden.

BMF-Info vom 21. Jänner 2025

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Information vom 21. Jänner 2025 Steuerhoheitsgebiete gelistet, welche zum Stand 13. Jänner 2025 über eine anerkannte PES- oder NES-Regelung mitsamt NES-Safe-Harbour-Status verfügen. Diese Liste basiert auf einem Verfahren zur temporären Anerkennung von PES- und NES-Regelungen einschließlich des NES-Safe Harbours. Das Verfahren wurde vom OECD/G20 Framework on BEPS beschlossen: Administrative Guidance on the Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two), Central Record of Legislation with Transitional Qualified Status

Dieses vereinfachte Verfahren soll eine rasche Anerkennung der Rechtsvorschriften der jeweiligen Steuerjurisdiktionen herbeiführen, bis von der OECD/G20 ein umfassender Überprüfungsmechanismus entwickelt wird. 

Durch dieses Verfahren wird die Anwendung des MinBestG erheblich erleichtert, da es festlegt, welche Erhebungsformen zur globalen Mindestbesteuerung in Österreich in welcher Reihenfolge anzuwenden sind.

Im Jahr 2024 haben 27 Steuerhoheitsgebiete dieses Verfahren für ihre PES-Regelungen und 28 Steuerhoheitsgebiete  für ihre NES-Regelungen erfolgreich absolviert. Gemäß der kürzlich veröffentlichten Verwaltungsrichtlinie des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS hat auch Österreich im Rahmen des MinBestG eine anerkannte NES- und PES-Regelung umgesetzt und erfüllt die Anforderungen des NES-Safe-Harbours. Neben einigen EU-Mitgliedsstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande) sind auch Staaten wie Großbritannien, Kanada und Australien angeführt. Die Abwesenheit eines Steuerhoheitsgebiets auf dieser Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass es keine anerkannten NES- und PES-Regelungen umgesetzt hat, sondern nur, dass das Verfahren zur temporären Anerkennung noch nicht abgeschlossen wurde.

Nähere Informationen finden Sie hier. Unsere Expert:innen beraten Sie gerne, falls sie Fragen zur neuen Regelung haben.