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Neue Einreisebestimmungen für UK – das gilt seit 02. April 2025

Von:
Mariella Datzreiter, BA
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Seit 02.04.2025 benötigen europäische Staatsbürger:innen eine elektronische Reisegenehmigung für die Einreise nach Großbritannien. Was es dabei zu beachten gilt und wie die Antragstellung funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhalt

Die Änderungen im Detail

Post-Brexit haben sich nun die Einreisebestimmungen für europäische Staatsbürger:innen bei der Einreise nach Großbritannien und Nordirland geändert. Großbritannien hatte bereits im Jahr 2023 beschlossen, dass europäische Staatsbürger:innen künftig eine elektronische Sicherheitsüberprüfung benötigen werden. Diese Änderung trat nun mit 02.04.2025 in Kraft. Ab sofort muss eine „Electronic Travel Authorization“ (kurz: „ETA“) beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine online zu beantragende Sicherheitsüberprüfung. Dieses System ist angelehnt an das „ESTA“, das für die Einreise in die Vereinigten Staaten benötigt wird.

Zum Ablauf

Die „ETA“ muss vor Einreise nach Großbritannien beantragt werden. Dies ist seit 05.03.2025 möglich und die Kosten belaufen sich bis zum 09.04.2025 auf 10 Pfund (umgerechnet etwa 12 Euro). Ab dem 09.04.2025 wird die Gebühr 16 Pfund (entspricht etwa 19 Euro) betragen. 

Der Antrag erfolgt über die UK ETA App.

Die britischen Behörden raten, die „ETA“ spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Reiseantritt zu beantragen. Grundsätzlich kann die „ETA“ aber so rasch wie möglich nach Bekanntwerden der Reise beantragt werden. Die Ausstellung beträgt in der Regel weniger als 3 Tage, kann aber unter Umständen auch nur wenige Minuten dauern. 

Weiters ist ein gültiger Reisepass für die Einreise nach Großbritannien notwendig. 

Eine „ETA“ wird von allen Besucher:innen des Vereinigten Königreichs benötigt, die kein Visum für die Einreise benötigen, also auch von österreichischen Reisenden. Kinder und Säuglinge jeden Alters benötigen ebenso eine „ETA“. Jede Person muss einen eigenen Antrag stellen.

Keine „ETA“ benötigen u.a. folgende Personengruppen: 

  • britische oder irische Staatsangehörige (einschließlich derjenigen, die zudem eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen),
  • Inhaber:innen von Pässen der British Oversea Territories
  • Personen die bereits ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassung („Pre-settled Status“ oder „Settled status“; „Indefinite Leave to Remain“) für das Vereinigte Königreich besitzen oder
  • jene Personen, die vor ihrer Reise ohnehin ein Besuchs-, Arbeits-, Student:innen- oder Familienvisum beantra­gen müssen.

Wofür darf die „ETA“ benutzt werden?

Die „ETA“ berechtigt zur (auch mehrfachen) Einreise nach Großbritannien zu touristischen Zwecken sowie für kurze Geschäftsreisen und Reisen zu studentischen Zwecken für die Dauer von weniger als 6 Monaten. Für Aufenthalte, deren geplante Dauer mehr als 6 Monate betragen, ist ein Aufenthaltstitel notwendig. 

Die Gültigkeit der „ETA“ richtet sich nach der Gültigkeit des Reisepasses, der für die Beantragung benutzt wurde. Sie wird aber maximal für einen Zeitraum von 2 Jahren ausgestellt. 

Wichtig ist, dass die Einreise nur mit jenem Reisepass, mit dem die „ETA“ beantragt wurde, möglich ist.

Im Falle, dass der Reisepass verloren geht, ist nach Ausstellung eines neuen Reisepasses eine neue „ETA“ zu beantragen. 

Was passiert bei einer Ablehnung?

Wird eine „ETA“ abgelehnt, ist ein Visumantrag zu stellen, da gegen eine Ablehnung einer „ETA“ kein Einspruch eingelegt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass das Visum vor Einreise bestätigt werden muss.

Zusammenfassung

Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Großbritannien seit 02.04.2025 eine elektronische Reisegenehmigung, welche spätestens 72 Stunden vor Einreise für jede:n Reisende:n beantrag werden muss. 

Wir beraten Sie gerne zu diesem und anderen Themen, welche grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!