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ESMA-Marktbericht Crowdfunding in der EU 2024

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 8. Jänner 2025 ihren ersten Bericht zum EU-Crowdfunding-Markt veröffentlicht. Mit der Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSPR), die 2021 in Kraft getreten ist, sollen fragmentierte nationale Regulierungen harmonisiert und grenzüberschreitende Investitionen erleichtert werden.
Inhalt

Der nun veröffentlichte Bericht basiert auf den Daten von 98 Plattformen in 17 EU-Mitgliedsländern für das Jahr 2023. Er zeigt, dass 2023 über die 228 registrierten Crowdfunding-Dienstleister:innen über EUR 1 Milliarde eingesammelt werden konnten. Als häufigste Finanzierungsform kam das darlehensbasierte Crowdfunding (Lending based Crowdfunding) mit einem Anteil von 65 % zur Anwendung, gefolgt von schuldtitel- (17 %) (Debt based Crowdfunding) und aktienbasierten Modellen (6 %) (Equity based Crowdfunding), wobei die durchschnittlichen Finanzierungsvolumina in dieser Reihenfolge EUR 15.000, EUR 53.000 und EUR 46.000 pro Projekt betrugen.

Die Sektoren „beratende, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ (33 % der Gesamtfinanzierung) und „Bauprojekte“ (21 %) profitierten im Jahr 2023 am meisten von der alternativen Finanzierungsform. Die Länder Frankreich und Niederlande führen die Rangliste hinsichtlich Kapitalbeschaffung und Anzahl der Plattformen an, während Litauen mit etwa 500.000 Investor:innen den höchsten absoluten Beteiligungsgrad verzeichnen konnte. Insgesamt sind 87 % der Investor:innen Privatpersonen, die durchschnittlich kleinere Beträge von etwa EUR 590 investierten.

Der Bericht der ESMA unterstreicht die wachsende Bedeutung von Crowdfunding als Finanzierungsquelle, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Darüber hinaus hat die ESMA als Aufsichtsbehörde technische Standards und FAQs entwickelt und führt ein Register aller Crowdfunding-Dienstleister in der EU.

In Österreich wird Crowdfunding durch das Alternative Finanzierungs-Gesetz (AltFG) geregelt, das seit 2015 in Kraft ist. Es dient dazu, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu Kapital dadurch zu erleichtern, dass der Anwendungsbereich der Prospektpflicht reduziert wird. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für alternative Finanzierungsformen und definiert Wertgrenzen, ab denen Informations- und Prospektpflichten gelten. Der Anwendungsbereich des AltFG endet beim absoluten Grenzwert von EUR 5 Millionen pro Projektträger:in. Ab dieser Schwelle ist das Kapitalmarktgesetz (KMG) anwendbar.

Bei Fragen zum Thema Crowdfunding steht Ihnen unser Experte gerne zur Verfügung.

Quelle: ESMA Market Report - Crowdfunding in the EU 2024 vom 8. Jänner 2025