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Maßnahmen zur Budgetsanierung 2025

Von:
Sabine Strauss,
Raphael Holzinger
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Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 wurden Entlastungsmaßnahmen in Höhe von EUR 1,24 Milliarden für das Jahr 2025 fixiert. Mehr als zwei Drittel davon entfallen auf Steuern und Gebühren. Alle Informationen zu den steuerrechtlichen Einzelmaßnahmen des Konsolidierungspakets finden Sie in diesem Artikel.
INHALTE

Am 07.03.2025 bzw. 13.03.2025 gaben Nationalrat und Bundesrat grünes Licht für das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 und brachten erste Konsolidierungsschritte auf den Weg:

1. Verlängerung des Spitzensteuersatzes um vier Jahre

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der „Spitzensteuersatz“ i.H.v. 55 % für Einkommensteile, die über EUR 1 Mio. liegen, befristet eingeführt. Im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde der Spitzensteuersatz um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2025) verlängert. Nun soll dieser um weitere vier Jahre (bis 31.12.2029) verlängert werden.

2. Vorzeitige Abschaffung des Umsatzsteuer-Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen

Im Bereich der Umsatzsteuer wurde für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikmodulen ab 01.01.2024 ein bis 31.12.2025 befristeter Nullsteuersatz (entspricht einer echten Umsatzsteuerbefreiung) vorgesehen. Die Regelung soll nun vorzeitig ab 01.04.2025 entfallen.

3. Anhebung der Wettgebühren auf 5 %

Die Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz beträgt derzeit 2 % von den Wetteinsätzen. Diese ist damit im Verhältnis zur Glücksspielabgabe, die grundsätzlich 16 % vom Einsatz beträgt, relativ niedrig. Aufgrund der Ähnlichkeit von Wetten und Glücksspielen nach dem Glücksspielgesetz, soll hier die steuerliche Belastung angeglichen werden. Mit 01.04.2025 soll die Wettgebühr bei 5 % liegen. 

4. Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos

Elektro-Kfz (Kfz mit CO2-Emissionen von 0) sind derzeit von der motorbezogenen Versicherungssteuer (bzw. der Kraftfahrzeugsteuer) befreit. Zukünftig solldas durchschnittliche Steuerniveauan das von PKW mit Verbrennungsmotor angepasst werden. Zur weiteren abgabenrechtlichen Unterstützung der Erreichung der Klimaziele soll dieser Wert aber niedriger angesetzt werden. Im Rahmen der Besteuerung soll einerseits wie bei PKW mit Verbrennungsmotoren die Motorleistung und andererseits – mangels eines CO2-Ausstoßes – das Eigengewicht des PKW berücksichtigt werden. Durch das Abstellen auf die Motorleistung und die Ausgestaltung als Stufentarif sollen kleinere und leistungsschwächere Kraftfahrzeuge weniger belastet werden.

5. Anhebung der Tabaksteuer

Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens soll die Tabaksteuer auf Zigaretten angepasst werden. Das passiert, indem die ab 01.04.2025 vorgesehene Absenkung des Preiselements von 32 % auf 31,5 % ausgesetzt wird. Zudem soll die Tabaksteuerbelastung (Tabaksteuerinzidenz) von Tabak zum Erhitzen weiter an die von Zigarettenangenähert werden. 

6. Standortbeitrag der Banken

Seit 2022 profitieren Banken durch den historisch starken Zinsanhebungszyklus der Europäischen Zentralbank und die asymmetrischen Anpassungen von Kredit- und Einlagezinsen von hohen Einnahmen. Daher haben rund die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten ihre Bankensteuern erhöht bzw. neue Bankensteuern eingeführt. Die Steuersätze der „regulären“ Stabilitätsabgabe sollen angehoben werden.Die bisherige Systematik wird nicht geändert. Zusätzlich soll für die Jahre 2025 und 2026 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, die ähnlich wie die reguläre Stabilitätsabgabe, einen zweistufigen Steuersatz vorsieht.

7. Verlängerung Energiekrisenbeitrag-Strom und Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (Standortbeitrag der Energiewirtschaft)

Der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) wurde Ende 2022 eingeführt. Das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) ist weiter in Kraft, nach der derzeit geltenden Fassung endete der letzte EKB-S-Erhebungszeitraum mit 31.12.2024. Der EKB-S soll nun befristet auf fünf weitere Erhebungszeiträume erstreckt werden (April 2025 bis März 2026, jeweils April bis März 2026 bis 2030), wobei diverse Parameter angepasst werden, um ein entsprechendes Abgabenaufkommen zu generieren. Ergänzend wird der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB-F) um weitere fünf Erhebungszeiträume verlängert (April bis Dezember 2025, jeweils Jänner bis Dezember 2026 bis 2029).

Der Standortbeitrag Energiewirtschaft soll laufend evaluiert werden und falls nötig sollen weitere Maßnahmen gesetzt werden.

Außerdem werden im Rahmen eines Doppelbudgets weitere Schritte des Regierungsprogramms umgesetzt. Dazu zählt etwa die Abschaffung des Klimabonus, bei gleichzeitiger Teilkompensation für Pendlerinnen und Pendler ab 2026.

Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 kann unter folgendem Link abgerufen werden: Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025

Fazit

Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 verfolgt das Ziel, die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren und die Staatsverschuldung zu reduzieren. Es umfasst eine Reihe von ersten Maßnahmen, die einnahmenseitig als auch ausgabenseitig dazu beitragen sollen das Budgetdefizit zu verringern. Weitere Konkretisierungen von Maßnahmen und die legistische Umsetzung sind abzuwarten.