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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Auswirkungen der Suspendierung auf die Besteuerung österreichisch-russischer Einkünfte
Durch die Suspendierung der wesentlichen Verteilungsnormen des DBA können Österreich und Russland uneingeschränkt nach ihrem nationalen Recht besteuern. Für in Russland erzielte Einkünfte bedeutet dies, dass sie nicht mehr nach dem Abkommen, sondern nach dem innerstaatlichen Recht besteuert werden.
Die Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Art. 23) sind weiterhin in Kraft. Dies bedeutet, dass Österreich die im Ausland gezahlten Steuern weiterhin anrechnen oder die Einkünfte freistellen muss, jedoch nur, wenn die Einkünfte „nach diesem Abkommen“ besteuert werden. Da die Verteilungsnormen ausgesetzt sind, greift diese Regelung nicht mehr, was zur Folge hat, dass Einkünfte vollständig nach nationalem Recht besteuert werden können.
Wirksamkeit der Aussetzung
Die Aussetzung trat am 7. Dezember 2023 in Kraft. Einkünfte, die ab diesem Datum erzielt werden, fallen nicht mehr unter die Abkommensberechtigung.
Neuer Erlass des BMF vom 30.05.2024
Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 30. Mai 2024 (2024-0.317.354) stellt klar, dass die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen (BGBl. II Nr. 474/2002) gemäß § 48 BAO in diesem Fall nicht anwendbar ist. Diese Verordnung setzt voraus, dass kein DBA besteht. Da das DBA mit Russland noch teilweise in Kraft ist, ist die Voraussetzung für die Anwendung der Verordnung nicht erfüllt.
Möglichkeit zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Bei sowohl in Österreich als auch in Russland Steuerpflichtigen kann gemäß § 48 Abs 5 BAO ein Antrag auf Anrechnung der in Russland bezahlten Steuer gestellt werden. Voraussetzung für die Entlastung ist, dass bereits eine echte internationale Doppelbesteuerung eingetreten ist.
Es handelt sich dabei um eine einzelfallbezogene Ermessensentscheidung des Finanzamts. Dabei sind Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen entscheidend. Bei der Zweckmäßigkeit spielt das öffentliche Interesse an der Steuererhebung ebenfalls eine Rolle. Dieses Interesse umfasst nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch andere öffentliche Erwägungen, die einen Verzicht auf die Steuererhebung nicht rechtfertigen würden. Vor diesem Hintergrund ist es laut Erlass nicht sinnvoll, Einzelpersonen oder Unternehmen, die von EU-Sanktionen betroffen sind oder nicht in Österreich ansässig sind, nach § 48 Abs. 5 BAO steuerlich zu entlasten.
So kann das Finanzamt zum Beispiel im Fall, dass in Russland geringe Steuerbeträge bezahlt wurden, die Entlastung ablehnen. Bei Stattgabe der Entlastung kommt es unter Berücksichtigung des Anrechnungshöchstbetrages zur Anrechnung der in Russland abgeführten Steuer auf die österreichische Steuerschuld.
Delegierung an jeweils zuständige Finanzämter
Um die Bearbeitung der voraussichtlich zahlreichen Anträge zu erleichtern, hat der Bundesminister für Finanzen die Zuständigkeit für die Anträge nach § 48 Abs. 5 BAO, die Einkünfte aus Russland betreffen, an die jeweils zuständigen Finanzämter delegiert. Diese Finanzämter sind nun bevollmächtigt, die Anträge zu bearbeiten und darüber zu entscheiden. Daher müssen die Anträge direkt beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen zur Prüfung der Entlastung
Im Erlass wird dargestellt, welche Unterlagen das Finanzamt zur Prüfung einer Entlastung jedenfalls benötigt. So ist jedenfalls neben der Sachverhaltsdarstellung auch die Doppelbesteuerung nachzuweisen. Weiters ist ein ordnungsgemäß geführtes Verzeichnis über die russischen Einkunftsquellen mitzuschicken und die Erforderlichkeit der Entlastung darzustellen.
Bei Fragen zu diesem Thema oder wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung des Entlastungsantrags benötigen steht unser Global Mobility-Team gerne zur Verfügung.