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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Übernahme von Pensionsbeiträgen durch den Bund für erwerbstätige Pensionist:innen
Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023 wurde beschlossen, dass der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung bei laufenden Bezügen für erwerbstätige Pensionist:innen ab 01.01.2024 teilweise durch den Bund übernommen wird. Diese Regelung ist vorerst bis 31.12.2025 befristet und bezieht sich sowohl auf echte als auch auf freie Dienstverhältnisse nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) für Regelpensionsbezieher. Ebenso betrifft diese Änderung erwerbstätige Pensionist:innen, welche nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) erwerbstätig sind.
Anhebung der Dienstgeberabgabe
Laut § 1 Abs. 1 Dienstgeberabgabengesetz (DAG) wird mit 01.01.2024 die Anhebung der Dienstgeberabgabe von 16,4 % auf 19,4 % wirksam. Bei Dienstnehmer:innen im Bereich des Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) wird die Anhebung von 16,15 % auf 19,05 % wirksam (§ 1 Abs. 4. DAG).
Arbeitgeber:innen, welche im Kalendermonat die Beitragsgrundlage in Höhe von EUR 777,66 (Wert für 2024) aller geringfügig Beschäftigten vorliegen haben, haben die Dienstgeberabgabe zu entrichten. Unterliegen die geringfügig beschäftigten Dienstnehmer:innen dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und sind diese unter 60 Jahre, so ist eine Abgabe in Höhe von 20,5 % zu entrichten (DAG: 19,4 % + UV-Beitrag 1,1 %). Bei geringfügig Beschäftigten über 60 Jahren ist lediglich die Dienstgeberabgabe in Höhe von 19,4 % fällig, der UV-Beitrag entfällt.
Durch mehrfach geringfügige Beschäftigung, welche die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, ist laut Verfassungsgerichtshof von nun an Arbeitslosengeldanwartschaft zu erwerben. Infolgedessen wurde die Dienstgeberabgabe angehoben.
In der Vergangenheit waren gesetzliche Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht in der Dienstgeberabgabe dabei, da keine Anwartschaftserzielung betreffend AMS-Leistungen vorgesehen war. In solchen Fällen wurden Dienstnehmer:innen in Bezug auf Kranken- und Pensionsversicherung nachversichert. Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGHs) wurde dies als verfassungswidrig anerkannt und durch die Anhebung geändert (siehe dazu auch WPA 7/2023, Artikel Nr. 152/2023, VfGH vom 06.03.2023, G 296/2022-7, BGBl. I Nr. 29, ausgegeben am 30. März 2023).
Informationspflicht – Offene Stellen sind intern zu kommunizieren
Werden Teilzeitkräfte in einem Unternehmen beschäftigt, so hat das arbeitgebende Unternehmen die Pflicht betroffene Teilzeitkräfte über neue Stellen, die eine höhere Arbeitszeit bieten, zu informieren. Diese sollen dadurch die Chance erhalten, die Arbeitszeit sowie das Einkommen zu erhöhen. Zusätzlich sollen nicht nur bereits offene Stellen, sondern auch Stellen, die noch nicht besetzt worden sind bzw. in näherer Zukunft geschaffen werden sollen, vom Arbeitgeber zunächst intern kommuniziert werden.
Eine Frist bzw. ein Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Teilzeitkräfte informieren muss, ist nicht festgelegt. Sieht der Arbeitgeber von der Informationspflicht ab, so drohen Strafsanktionen und mögliche Schadenersatzansprüche. Die Informationspflicht wird am Tag nach der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt gelten und gelangt auch ins Landarbeitergesetz.
Wochengeldfalle widerspricht dem Unionsrecht
Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) sprach aus, dass eine schwangere Arbeitnehmerin, die ihre Karenz (unbezahlter Elternurlaub) unterbricht, um den Mutterschaftsurlaub gemäß der Mutterschutz-RL 92/85 EWG anzutreten und keinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts hat, dem Recht auf Elternurlaub widerspricht. Infolgedessen widerspricht die österreichische Gesetzeslage dem Unionsrecht.
Eine Mindestgrenze für das Arbeitsentgelt, das die Sozialleistung ersetzen soll, gilt ebenso. Eine angemessene Sozialleistung entspricht jener, welche die Arbeitnehmerin im Falle einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen erhalten würde.
Obwohl Richtlinien nicht mittelbar anwendbar sind, sondern erst ins innerstaatliche Recht umgesetzt werden müssen, können Einzelne sich auf diese, wenn sie auch nur unzulänglich ins nationale Recht umgesetzt werden, berufen. Demzufolge konnte eine Angestellte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die sich als „Repräsentanz des Gesundheitswesens des Staates“ darstellte, den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach der Richtlinie geltend machen.