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Mitarbeiter:innenprämie 2024: Voraussetzungen für die Auszahlung

Martin Pertl
Von:
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Nach der Corona-Prämie und der Teuerungsprämie kommt 2024 die Mitarbeiter:innenprämie. In diesem Beitrag informieren wir Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen diese steuer- und abgabenfrei ausbezahlt werden kann.

Lohngestaltende Vorschrift als Grundlage

Grundlage ist eine lohngestaltende Vorschrift, zum Beispiel ein anwendbarer Kollektivvertrag. In Unternehmen ohne Kollektivvertrag muss die Möglichkeit für eine Mitarbeiter:innenprämie gesondert geprüft werden. Unternehmen, die zwar einem Kollektivvertrag unterliegen, jedoch über keinen Betriebsrat verfügen, müssen zur Auszahlung eine Vereinbarung mit allen Mitarbeiter:innen abschließen, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Ermächtigung enthält. Ohne entsprechender lohngestaltender Vorschrift ist die Auszahlung einer abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie nicht möglich.

Die Mitarbeiter:innenprämie muss eine zusätzliche Zahlung sein und darf keine bisherigen Ansprüche ersetzen, da ansonsten die Abgabenfreiheit verloren geht. Zudem ist wichtig zu erwähnen, dass in vielen Branchen die Kollektivverträge hinsichtlich der Mitarbeiter:innenprämie erst angepasst werden müssen und die Regelungen daher noch abzuwarten sind. 

Mitarbeitergewinnbeteiligung als Alternative

Sollte bis Jahresende keine, oder eine unzureichende Vereinbarung auf kollektivvertraglicher Ebene für die Mitarbeiter:innenprämie zustande kommen, kann alternativ das Instrument der Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht gezogen werden. Hier sind Auszahlungen (gemeinsam mit der Mitarbeiter:innenprämie) bis zu € 3.000,- lohnsteuerfrei möglich. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung unterliegt jedoch (anders als die Mitarbeiter:innenprämie) der Sozialversicherung und es fallen Lohnnebenkosten an (DB, DZ, KommSt, BV). 

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 die Möglichkeit bietet, Arbeitnehmer:innen eine steuerbegünstige Prämienauszahlung zu gewährleisten. Die Möglichkeit zur Auszahlung hängt allerdings von formalen Voraussetzungen ab, die es zu beachten gilt. Sind diese nicht gegeben, ist gesondert zu prüfen, ob eine Pramienauszahlung möglich ist. 

Sie haben ergänzende Fragen?

Für weiterführende Fragen zur Mitarbeiter:innenprämie 2024 kontaktieren Sie gerne unsere Payroll-Expert:innen bei Grant Thornton Austria!