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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Trotz der Tatsache, dass in Österreich nahezu alle Arbeitnehmer:innen von Kollektivverträgen erfasst sind, wird in vielen Fällen das ihnen zustehende Entgelt für ihre Arbeitsleistung nicht ausbezahlt. Das hat negative Auswirkungen auf die Betroffenen und gefährdet auch den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), das seit dem 01.05.2011 in Kraft ist, soll dieser Entwicklung entgegenwirken. Die Novellierung durch BGBl. I Nr. 174/2021, die seit dem 01.09.2021 gilt, brachte wichtige Änderungen in den Strafbestimmungen, indem das Kumulationsprinzip abgeschafft wurde und nunmehr Strafen unabhängig von der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhängt werden.
Mögliche Strafen bei Nichteinhaltung
Die Bedeutung des LSD-BG und die damit verbundenen Strafen werden von zahlreichen Unternehmen unterschätzt. Es ist jedoch entscheidend, die Vorschriften ernst zu nehmen, da die Nichteinhaltung zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen kann:
- Das Nichtbereithalten oder Nichtübermitteln von Lohnunterlagen kann Geldstrafen von bis zu EUR 40.000 pro verantwortlicher Person betragen (EUR 20.000 beim ersten Verstoß, bis zu EUR 40.000 bei wiederholtem Verstoß)
- Vorsätzliche Unterentlohnung kann sogar Geldstrafen von bis zu EUR 400.000 pro verantwortlicher Person nach sich ziehen.
- Weiters kann die Nichtmeldung einer Entsendung oder Überlassung nach Österreich (ZKO 3 / ZKO 4 Meldung) sowie die verspätete Meldung oder das Unterlassen von Änderungsmeldungen zu erheblichen Strafen führen.
Zentralisierung der Verantwortung und Risikominderung
Grundsätzlich können Verwaltungsstrafverfahren nur gegen natürliche Personen geführt werden. Da es sich in der Praxis bei Arbeitgeber:innen üblicherweise jedoch um juristische Personen handelt, sind in diesen Fällen grundsätzlich die zur Vertretung nach außen berufenen Personen (z.B. die Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG) verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.
Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften kann gemäß VStG und LSD-BG aber auch auf sogenannte verantwortliche Beauftragte übertragen werden, was einige Vorteile mit sich bringt. Das zentralisiert die Verantwortung und reduziert damit einerseits das „Diffusion of Responsibility“-Risiko. Damit ist jenes Risiko gemeint, dass sich darauf verlassen wird, dass die jeweils anderen Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitglieder Verantwortung übernehmen und dadurch letztendlich niemand eine klare Verantwortung zur Einhaltung von Vorschriften übernimmt. Da die Strafgelder nicht aufgeteilt werden, sondern jede verantwortliche Person in voller Höhe treffen, kann die Ernennung einer verantwortlich beauftragten Person, im Falle einer Übertretung die zu leistenden Strafzahlungen enorm verringern.
Voraussetzungen für die Bestellung einer verantwortlichen beauftragten Person
Die Bestellung einer verantwortlichen beauftragten Person ist entscheidend für die klare Zuweisung von Verantwortungsbereichen innerhalb eines Unternehmens. Folgende Voraussetzungen müssen für die Bestellung gegeben sein:
- Die Person kann entweder aus dem Kreis der zur Vertretung nach außen Berufenen oder aus anderen Personenkreisen bestellt werden, jedoch nur für klar abgegrenzte räumliche oder sachliche Bereiche. Besonders wichtig ist die präzise Definition dieser Bereiche, um Überschneidungen zu vermeiden und die Wirksamkeit der Bestellungen sicherzustellen.
- Die Bestellung muss durch die zur Vertretung nach außen berufenen Organe erfolgen und bedarf der schriftlichen Mitteilung sowie der Zustimmung der oder des Bestellten (zum Beispiel Geschäftsführer:in, Filialleiter:in, Bauleiter:in, Regionsleiter:in). Ein Widerruf oder das Ausscheiden von verantwortlichen Beauftragten ist ebenfalls schriftlich mitzuteilen.
- Die Mitteilung kann per Formular oder online bei der Zentralen Koordinationsstelle vorgenommen werden.
- Die Zentrale Koordinationsstelle ist zuständig für die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). Die Bestellung ergeht durch inländische österreichische Unternehmen mittels Formular ZKO1-I. Weiters ist die Zentrale Koordinationsstelle auch für ausländische Unternehmer mit Sitz im EU-EWR Raum zuständig. Die Meldung eines verantwortlichen Beauftragten nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz erfolgt in diesem Fall mit dem Formular ZKO1-A.
- Für die Bestellung nach dem LSD-BG bezüglich inländischer Unternehmen, sind die jeweiligen Träger der Krankenversicherung zuständig. Die Meldung ist daher an den jeweiligen Krankenversicherungsträger zu erstatten.
Voraussetzungen für eine gültige Bestellung einer/eines verantwortlichen Beauftragten sind zudem:
- Eine ordnungsgemäße schriftliche Mitteilung über die Bestellung
- mit einer nachweislichen Zustimmung des Beauftragten und des Arbeitgebers sowie
- eine zeitgerechte Übermittlung an die Zentrale Koordinationsstelle oder den Krankenversicherungsträger (vor Beginn der Entsendung oder Überlassung von Mitarbeiter:innen)
Zu beachten ist weiters, dass das Ausscheiden des/der Bestellten aus dem Unternehmen bzw. der Widerruf der Bestellung meldepflichtig ist. Dafür ist das Formular ZKO1-W zu Verwenden.
Sie haben Fragen?
Falls Sie Fragen zum LSD-BG oder zu den Bereithalteverpflichtungen haben oder Unterstützung bei der Ernennung einer/eines verantwortlich Beauftragten benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.