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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Der Internationale Währungsfond (IWF) hat im Oktober einen Bericht zum Weltwirtschaftsausblick (WEO) veröffentlicht, welcher die Länder Ghana, Sierra Leone und Haiti aufgrund ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ab dem 31. Dezember 2023 als hochinflationär eingestuft.
Daher sind Berichtseinheiten in diesen Ländern verpflichtet, IAS 29 „Rechnungslegung in anzuwenden. Infolgedessen sollten alle Unternehmen mit Zwischen- oder Jahresabschlussanforderungen zum 31. Dezember 2023 oder danach IAS 29 in ihren IFRS-Finanzabschlüssen berücksichtigen.
Laut des WEO-Berichts ist zudem der Südsudan ab dem 31. Dezember 2023 möglicherweise nicht mehr hyperinflationär. Ab dem 31. Dezember 2023 gibt es weltweit dreizehn Länder, in denen IAS 29 anzuwenden ist, wenn Unternehmen angeben möchten, dass sie die IFRS vollständig einhalten. Diese Länder sind: Argentinien, Äthiopien, Ghana, Haiti, Iran, Libanon, Sierra Leone, Sudan, Surinam, Türkei, Venezuela, Jemen und Simbabwe.
Zusammenfassung der Anforderungen von IAS 29
IAS 29 listet Faktoren auf, die darauf hindeuten, wenn eine Volkswirtschaft hyperinflationär ist. Einer der Indikatoren für eine Hyperinflation ist, wenn die kumulierte Inflation über einen Zeitraum von drei Jahren 100 Prozent erreicht oder überschreitet.
Artikel I. | Die Mechanismen der Anpassung
IAS 29 verlangt, dass Beträge in der Bilanz, die nicht bereits in der am Ende des Berichtszeitraums geltenden Maßeinheit angeführt sind, durch Anwendung eines allgemeinen Preisindexes angepasst werden.
Zusammengefasst:
- Aktiva und Passiva, die vertraglich an Preisänderungen gebunden sind, wie z. B. indexgebundene Anleihen und Kredite, werden entsprechend der Vereinbarung angepasst.
- Nicht monetäre Posten, die am Ende des Berichtszeitraums zu aktuellen Beträgen ausgewiesen werden (wie der Nettoveräußerungswert und der beizulegende Zeitwert), werden nicht angepasst.
- Alle anderen nicht monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden angepasst.
- Monetäre Posten (d. h. Geldbestände und in Geld zu erhaltende oder zu zahlende Posten) werden nicht angepasst, da sie bereits in der Währung der Geldeinheit am Ende des Berichtszeitraums angegeben sind.
- Alle Posten in der Gesamtergebnisrechnung sollten in der am Ende des Berichtszeitraums geltenden Maßeinheit angeführt werden, sodass alle Beträge ab dem Zeitpunkt, zu dem die Einnahmen und Ausgaben ursprünglich im Abschluss erfasst wurden, angepasst werden müssen.
Artikel II. | Weitere wichtige Faktoren, die bei der Anwendung von IAS 29 berücksichtigt werden sollten
IAS 29 legt spezifische Anforderungen für die Anpassung von Vergleichszahlen aus früheren Perioden fest und schreibt vor, dass die entsprechenden Zahlen für die vorangegangene Berichtsperiode durch Anwendung eines allgemeinen Preisindexes angepasst werden müssen, damit die Vergleichsabschlüsse in der am Ende der Berichtsperiode geltenden Maßeinheit dargestellt werden.
IAS 29 kann zur Entstehung zusätzlicher temporärer Differenzen gemäß IAS 12 "" führen. Dies liegt daran, dass die Anpassung von Posten gemäß IAS 29 häufig zu Anpassungen der Buchwerte von Posten ohne entsprechende Änderungen ihrer steuerlichen Bemessungsgrundlagen führen wird. Zu beachten ist, dass diese Anpassungen gemäß IAS 12 im Gewinn oder Verlust erfasst werden müssen.
Auch die Prüfung auf Wertminderung sollte nicht außer Acht gelassen werden. Nach IAS 29 müssen alle angepassten nicht monetären Posten reduziert werden, wenn sie ihren erzielbaren Betrag überschreiten, selbst wenn diese Vermögenswerte zuvor nicht als wertgemindert im Sinne der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten angesehen wurden. Bei der Erstellung von Abschlüssen ist zu berücksichtigen, ob sich die Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten auf die Ergebnisse von Impairmenttests auswirkt, die in früheren Berichtszeiträumen durchgeführt wurden. Zudem ist zu bedenken, ob es Anzeichen für eine Wertminderung von Vermögenswerten gibt, die in früheren Zeiträumen nicht auf Wertminderung geprüft wurden.
Artikel III. | IFRIC-Entscheidungen in Bezug auf Hochinflation
Das IFRS Interpretations Committee (IFRIC) hat sich in der Vergangenheit mit einer Reihe von Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Hyperinflation befasst. Dazu gehören:
- Die Umrechnung eines hochinflationären ausländischen Geschäftsbetriebs und die Darstellung von Umrechnungsdifferenzen;
- Die Bilanzierung von kumulierten Umrechnungsdifferenzen, bevor ein ausländischer Geschäftsbetrieb hochinflationär wird;
- Die Darstellung von Vergleichsbeträgen, wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb erstmals hochinflationär wird
- Konsolidierung einer nicht hochinflationären Tochtergesellschaft durch eine hochinflationäre Muttergesellschaft.
Wir empfehlen, diese Fragen bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen und der Anwendung von IAS 29 sorgfältig zu berücksichtigen.
Unsere Überlegungen
IAS 29 ist kein Standard, der schnell umgesetzt werden kann, vor allem nicht in Konzernkonstellationen. Die IFRIC-Leitlinien, die sich mit Situationen befassen, in denen ein hochinflationäres Mutterunternehmen Tochterunternehmen hat, die ebenfalls in einer Hochinflationswährung bilanzieren, müssen sorgfältig geprüft werden. Es ist auch darauf zu achten, wie ein hochinflationäres Mutterunternehmen mit Tochterunternehmen, die nicht in einer Hochinflationswährung bilanzieren, angesichts der in IAS 21 "Wechselkursänderungen" dargelegten Anforderungen zu bilanzieren ist.
Jedes berichtende Unternehmen, das IAS 29 zum ersten Mal berücksichtigt, wird seine bestehenden Rechnungslegungssysteme anpassen müssen, um die hochinflationären Anpassungen verarbeiten zu können. Es ist wichtig, dass sie die Mechanismen der Hochinflationsanpassung verstehen, damit sie in ihren Abschlüssen sowohl die aktuelle als auch die Vergleichsperiode anpassen können.
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Kontaktieren Sie gerne unsere Expert:innen!