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Europäische Nachhaltigkeitsstandards für KMUs

Von:
Sarah Espinosa,
Helena Bergthaler
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Die EFRAG hat Entwürfe für zwei Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMUs zur Begutachtung veröffentlicht (ESRS LSME und ESRS VSME). Damit wird klarer, in welchem Umfang große Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen von KMUs verlangen können, da der ESRS LSME für kapitalmarkorientierte KMUs die Obergrenze hierfür vorgibt. Der freiwillige Standard für nicht kapitalmarkorientierte KMUs wiederum soll bei der Standardisierung von Nachhaltigkeitsdaten für die Beantwortung von Anfragen von Geschäftspartner:innen unterstützen.
INHALTE

Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMUs

KMUs müssen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Nachhaltigkeitserklärung gemäß CSRD abgeben. Kapitalmarktorientierte KMUs sind ab 2026 betroffen, für nicht kapitalmarktorientierte KMUs ist keine Pflicht zur Berichterstattung vorgesehen. In beiden Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass große Unternehmen von ihnen als Teile der Wertschöpfungskette sowie Investoren Nachhaltigkeitsinformationen verlangen werden. Zur Unterstützung der KMUs wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die ESRS LSME und ESRS VSME speziell für KMUs entwickelt und nunmehr im Entwurf veröffentlicht.

Die KMUs-Standards unterteilen sich in die ESRS LSME (Standard für „Listed Small- and Medium-Sized Enterprises“) für kapitalmarkorientierte KMUs und die ESRS VSME („Voluntary“ Standard für „Small- and Medium-Sized Enterprises“) für nicht kapitalmarkorientierte KMUs. Während der ESRS LSME Standard für kapitalmarktorientierte KMUs verpflichtend anzuwenden sein und in einen Rechtsakt überführt werden wird, handelt es sich bei dem ESRS VSME Standard um einen freiwilligen Standard, der nicht als Rechtsakt erlassen wird. Beiden Standards gemein ist die Berücksichtigung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit.

Die Konsultation zu den beiden Standardentwürfen läuft bis 21. Mai 2024.

ESRS für kapitalmarktorientierte KMUs (LSME)

Der Entwurf der ESRS LSME regelt die Berichtsanforderungen für KMUs, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden und ab dem Geschäftsjahr 2026 bzw. ab dem Geschäftsjahr 2028 („Opt-out-Option“) der CSRD unterliegen. Dieser Standard ist insbesondere von Relevanz, als dass er gemäß Artikel 29b (4) CSRD die Obergrenze an Informationen festlegt, die von großen Unternehmen von KMUs im Bereich der Nachhaltigkeit abverlangt werden können. Die ESRS LSME soll eine Berichtserstattung von relevanten Informationen mit verhältnismäßigem Aufwand ermöglichen, welche die Kapazitäten und Merkmale von Unternehmen in Wertschöpfungsketten sowie den Umfang und die Komplexität ihrer Tätigkeiten berücksichtigen.

Der Entwurf des ESRS LSME sieht Erleichterungen im Vergleich zu den ESRS für große Kapitalgesellschaften („ESRS Set 1“) vor und strebt nach einem Ausgleich zwischen den KMUs zumutbaren Berichtsanforderungen und den Informationsbedürfnissen von Investoren und Unternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Der Entwurf der ESRS LSME umfasst drei themenübergreifende Bereiche („General Requirements“, „General Disclosures“ und „Policies, Actions and Targets“) und drei Abschnitte für Metriken, die sich auf Umwelt, Soziales und Governance („ESG“) beziehen.

Aufbau der Standards für kapitalmarktorientierte KMUs

Quelle: EFRAG. 2024. ESRS LSME ED Basis for conclusions. Structure of the ESRS LSME ED, p.12

 

Freiwillige ESRS für nicht kapitalmarktorientierte KMUs (VSME)

Der Entwurf des freiwilligen ESRS VSME bietet ein vereinfachtes Berichtsformat, um nicht kapitalmarkorientierte Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen zu helfen, in das Thema Nachhaltigkeit zu starten und effizient und verhältnismäßig auf Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen zu reagieren. Ziel ist es, KMUs bei der Aufbereitung von Nachhaltigkeitsdaten zu unterstützen sowie eine Standardisierung der Anfragen von Geschäftspartnern zu erreichen. Der Entwurf des freiwilligen Standards besteht aus einem für alle Anwender verpflichtenden Grundmodul und zwei zusätzlichen optionalen Modulen („Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT)" und „Business Partners“). Das Business Modul soll von KMUs verwendet werden können, um Anfragen ihrer Geschäftspartner einheitlich und standardisiert beantworten zu können.

Was bedeutet das für Unternehmen und was gibt es zu tun?

Mit der Veröffentlichung der Entwürfe der ESRS LSME und ESRS VSME wird klarer, welche Berichtsanforderungen die CSRD an KMUs stellt und es wird eine stärkere Standardisierung von Nachhaltigkeitsinformationen auch für Klein- und Mittelunternehmen ermöglicht.

Die Auseinandersetzung mit dem LSME Standard ist sowohl für alle KMUs als auch für große Kapitalgesellschaften von großer Relevanz, als dieser die Obergrenze für nachhaltigkeitsbezogene Anfragen an Klein- und mittelständische Unternehmen bildet. Nicht kapitalmarkorientierten KMUs empfehlen wir daher die Auseinandersetzung mit dem ESRS VSME als auch mit dem ESRS LSME. Auch wenn der ESRS VSME nach jetzigem Informationsstand freiwillig bleibt und das künftige Ausmaß ihr Anwendung ungewiss ist, beschreibt dieser Standard einen Leitfaden zur Strukturierung und erleichtert die Aufbereitung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Nach Ablauf der Konsultation im Mai 2024 ist die Verabschiedung des ESRS LSME als delegierter Rechtsakt („delegated act“) zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass der ESRS VSME, wenn auch nicht als bindender Rechtsakt, parallel dazu finalisiert werden wird. Bis dahin sollten Unternehmen die weitere Entwicklung der Standardsetzung beobachten, insbesondere die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation.

Für weitere Informationen zu diesen Standards und zur Unterstützung bei der CSRD-konformer Nachhaltigkeitsberichterstattung steht Grant Thornton als Ansprechpartner zur Verfügung.