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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Das BFG (BFG 14. 9. 2023, RV/5100056/2023) hat über die Nachversteuerung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles entschieden. Das Zurückbehalten von für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag relevantem Sonderbetriebsvermögen (Wertpapiere) bei entgeltlicher Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles stellt ein Ausscheiden der Wertpapiere aus dem Betriebsvermögen dar. Daher kommt es, wenn die vierjährige Behaltefrist noch nicht abgelaufen ist, zu einer Nachversteuerung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß § 10 Abs 5 EStG.
Sachverhalt und Fragestellung
Im vorliegenden Fall ist Beschwerdeführerin (Bf) eine KG. Der ehemalige Kommanditist dieser KG erwarb in den Jahren 2017 bis 2020 Wohnbauanleihen, die er im Sonderbetriebsvermögen hielt. Dies ermöglichte ihm, einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von knapp EUR 80.000,- geltend zu machen. Im Jahr 2021 veräußerte der Kommanditist seinen gesamten Anteil an der KG, behielt jedoch die im Sonderbetriebsvermögen befindlichen Wertpapiere.
Die belangte Behörde betrachtete die Zurückbehaltung der Wertpapiere als ein Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen. Aus diesem Grund erhöhte sie den in den Jahren 2017 bis 2020 geltend gemachten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag im Jahr 2021 gewinnerhöhend, da die Behaltefrist von vier Jahren noch nicht abgelaufen war.
Die Bf war der Ansicht, dass die zurückbehaltenen Wertpapiere weiterhin dem notwendigen nachträglichen Betriebsvermögen des ehemaligen Kommanditisten angehören. Nach Ansicht der Bf sollte keine Nachversteuerung des gewährten Investitionsfreibetrages erfolgen, da die Wertpapiere nach wie vor von derselben Person gehalten würden. Die Bf stützte sich dabei auf eine Literaturmeinung, wonach kein Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen vorliegen sollte. Folglich sollte die Behaltefrist von vier Jahren nicht verletzt worden sein.
Für das BFG war nun die Frage relevant, ob die Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils vor Ablauf der Behaltefrist zu einem Ausscheiden der für den Gewinnfreibetrag relevanten Wertpapiere aus dem Betriebsvermögen und damit zu einer Nachversteuerung gemäß § 10 Abs 5 EStG führt.
Entscheidung des BFG
Grundsätzlich hält das BFG fest, dass der Gewinnfreibetrag bei einer Mitunternehmerschaft nur den Mitunternehmern zusteht. Gemäß § 10 Abs 5 EStG ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gewinnerhöhend zu berücksichtigen, wenn die Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Vierjahresfrist aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. Findet – wie im gegenständlichen Fall – eine entgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteiles unter Zurückbehaltung des Sonderbetriebsvermögens statt, liegt hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens eine Entnahme in das Privatvermögen vor. Die Entnahme von Wertpapieren aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen führt nach Ansicht des BFG kraft gesetzlicher Anordnung zu einer Nachversteuerung, sofern das Ausscheiden der Wertpapiere aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen weder auf höherer Gewalt noch auf behördlichem Eingriff beruht.
Der von der Bf angeführten Literaturmeinung, wonach die zurückbehaltenen Wertpapiere im notwendigen nachträglichen Betriebsvermögen gehalten werden bzw. durch die betrieblich veranlasste Anschaffung der Wertpapiere die Betriebsvermögenseigenschaft gemäß § 32 Abs 1 Z 2 EStG auch nach der Betriebsveräußerung erhalten bleibt, hat sich das BFG mangels gesetzlicher Deckung nicht angeschlossen. Nach hA verbleiben bei einer Betriebsaufgabe nur solche Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen, die in einem engen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und nicht mehr eigenständig privat nutzbar sind. Wertpapiere als Wirtschaftsgut sind allerdings privat nutzbar, so dass ein betrieblicher Zusammenhang nicht mehr gegeben sein kann.
Fazit
Im Ergebnis wurde die Beschwerde vom BFG daher als unbegründet abgewiesen und die Auffassung der Abgabenbehörde geteilt. Das Zurückbehalten der Wertpapiere führt also zu einem Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen und damit zu einer Nachversteuerung des geltend gemachten investitionsbedingten Gewinnfreibetrages.
Da höchstgerichtliche Rechtsprechung zur gegenständlichen Rechtsfrage fehlt, war die ordentliche Revision zuzulassen, die in der Folge auch erhoben wurde. Eine Entscheidung des VwGH bleibt daher abzuwarten.
Sie haben ergänzende Fragen?
Unsere Expert:innen im Tax Services-Bereich stehen gerne für Sie zur Verfügung.