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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Sachverhalt und Fragestellung
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob die Beschwerdeführerin (eine GmbH) die in den Jahren 2009 bis 2013 erlittenen steuerlichen Verluste in den Jahren 2014 bis 2016 steuerlich geltend machen kann. In der Zwischenzeit hat das Unternehmen der Beschwerdeführerin mehrere Änderungen erfahren: Im Juni 2010 hatte der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführerin einen Liquidationsantrag mit sich selbst als Liquidator gestellt. Im August 2012 wurde der Antrag gestellt, den Liquidator abzuberufen, die GmbH fortzuführen und einen neuen Geschäftsführer zu bestellen. Dazu wurden 55 % der Anteile der Beschwerdeführerin an eine andere GmbH veräußert. 2014 wurde der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit von "Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien" auf "Vermittlung von Investitionen in Immobilienprojekte" geändert.
Im Rahmen einer Außenprüfung vertrat die zuständige Behörde die Auffassung, dass die vorgenommenen Änderungen die Kriterien des Mantelkaufs nach § 8 Abs. 4 Z 2 lit. c KStG erfüllen und somit der Verlustabzug unzulässig war. Demzufolge wurden die ab dem Jahr 2014 geltend gemachten Verlustvorträge weitgehend nicht anerkannt. Der Hauptvorwurf ist, dass die Anteile an der GmbH nur zum Zwecke der Verlustverwertung erworben wurden und der bisherige Geschäftsführer nur zu diesem Zweck neben einem anderen neuen Geschäftsführer formell weiterhin als Geschäftsführer auftrat.
Für das BFG war nun die Frage relevant, ob die vorgenommenen Änderungen die Kriterien eines Mantelkaufs erfüllen und damit zusammenhängend, ob die Verlustverwertung zulässig war.
Entscheidung des BFG
Grundsätzlich steht das Recht Verlustvorträge geltend zu machen ab dem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr gegeben ist (=Mantelkauf). Der Mantelkauftatbestand zielt also darauf ab, Verlustverwertungen zu unterbinden, wenn die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft verändert oder sogar gänzlich aufgegeben wird. Die wirtschaftliche Identität setzt sich dabei aus dem Vermögen der Gesellschaft (wirtschaftliche Struktur), der Identität ihrer Anteilseigner (Gesellschafterstruktur) und ihrer Leitung (organisatorische Struktur) zusammen. Zur Erfüllung des Tatbestands müssen die wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur sowie der Gesellschafterstruktur im Gesamtbild der Verhältnisse kumulativ verwirklicht sein.
Eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur liegt vor, wenn entweder alle oder die überwiegende Mehrheit der Geschäftsführer ersetzt werden. Hierbei geht die herrschende Lehre davon aus, dass eine Änderung von 75 % der Geschäftsführer als „überwiegende Mehrheit“ anzusehen ist. Formal betrachtet war diese prozentuelle Hürde zwar nicht erreicht, jedoch hat faktisch eine wesentliche Änderung stattgefunden, da die Geschäftsführung vom bisherigen Geschäftsführer tatsächlich nicht mehr ausgeübt wurde. Somit lag für das BFG eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur vor.
Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur wird angenommen, wenn die wirtschaftliche Einheit der Körperschaft, die sich aus Vermögen und Tätigkeiten ergibt und mit dem bisherigen Unternehmenszweck verbunden ist, verloren geht. Dabei kann es sich um eine qualitative und/oder quantitative Änderung handeln. In diesem Fall hat sich die Tätigkeit des Unternehmens insofern geändert, als der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit seit 2014 von "Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien" auf "Vermittlung von Investitionen in Immobilienprojekte" geändert wurde. Nach der Auffassung des BFG blieben trotz dieser Umstellung die Branche und der Unternehmensgegenstand im Wesentlich unverändert. Vielmehr erfolgte ein kontinuierlicher Erweiterungsprozess. Da kein planmäßiger Zusammenhang zwischen den einzelnen Änderungen bestand, ist das BFG zum Schluss gekommen, dass eine wesentliche wirtschaftliche Strukturänderung nicht vorliegt.
Eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur im Rahmen des Mantelkauftatbestandes liegt vor, wenn mehr als 75 % der vor dem Erwerb bestehenden Gesellschafter (bezogen auf das stimmberechtigte Kapital) ausgetauscht werden. Da im vorliegenden Fall nur 55 % der Anteile veräußert wurden, war gleichfalls eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur nicht vorliegend.
Fazit
Im Ergebnis sind für das BFG die Anforderungen an das Vorliegen eines steuerlich schädlichen Mantelkaufs nicht erfüllt, da in diesem Fall nur eines der drei erforderlichen Elemente eines Mantelkaufs erfüllt war (wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur), die anderen beiden Elemente jedoch nicht (wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Struktur und der Gesellschafterstruktur).
Praktisch interessant ist dabei vor allem die Auffassung des BFG, dass gegenständlich keine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur vorliegt, da dieses Kriterium in der Praxis besonders oft mit Unklarheiten verbunden ist.
Nachdem eine Amtsrevision bereits erhoben wurde, bleibt abzuwarten, wie der VwGH den gegenständlichen Fall beurteilen wird.
Sie haben ergänzende Fragen?
Unsere Expert:innen im Tax Services-Bereich stehen gerne für Sie zur Verfügung.