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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Ausgangsfall
Im konkreten Fall wurden von einer in Österreich ansässigen GmbH, die einen Indoor-Spielplatz betreibt, im Streitjahr 2019 Rechnungen mit zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer an Endverbraucher:innen ausgestellt. Die Leistungen wurden irrtümlich dem Normalsteuersatz von 20% unterworfen.
Tatsächlich unterlagen diese Leistungen einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 13%. Die daraus resultierende zu hohe Umsatzsteuer wurde von der GmbH zunächst in voller Höhe an das Finanzamt abgeführt, wurde aber nach Erkennen ihres Irrtums und Berichtigung in der Umsatzsteuererklärung des betreffenden Jahres bereits wieder von der GmbH zurückgefordert.
Die Festsetzung der entstandenen Umsatzsteuer-Gutschrift wurde vom Finanzamt mit der Begründung verweigert, dass die GmbH nach nationalem Recht (§ 11 Abs 12 UStG) verpflichtet sei, die höhere Umsatzsteuer zu entrichten und die Festsetzung bzw Rückzahlung der Gutschrift erst nach Berichtigung der Rechnungen erfolgen könne. Zudem würde die GmbH durch die Gutschrift ungerechtfertigt bereichert werden, da die Endverbraucher:innen die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer getragen hätten.
Entscheidung des EuGH
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wendete sich das BFG an den EuGH. Das Urteil des EuGH erfolgte unter der Prämisse, dass es sich bei den Leistungsempfänger:innen ausschließlich um nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher:innen handelt.
Sinn und Zweck der unionsrechtlichen Regelung (Art. 203 MwStSystRL) zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung ist es einer Gefährdung des Steueraufkommens entgegenzuwirken. Dieses Risiko wäre nur gegeben, wenn neben einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Umsatzsteuer auch ein Vorsteuerabzug von den Rechnungsempfänger:innen geltend gemacht werden könnte. Darauf aufbauend verneinte der EUGH das Entstehen einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung für den vorliegenden Fall.
Mit dem Vorwurf der Bereicherung durch die Umsatzsteuergutschrift hat sich der EuGH in seiner Entscheidung nicht befasst. Das BFG bestätigte das Urteil des EuGH und die Festsetzung bzw Rückzahlung der Umsatzsteuer-Gutschrift wurde gewährt.
Auswirkung auf nationales Recht
Aufgrund des Urteils des EuGH hat der nationale Gesetzgeber nunmehr im Rahmen des AbgÄG 2023 die Regelungen über das Entstehen der Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung im § 11 Abs 12 UStG angepasst: Es ist jetzt ausdrücklich normiert, dass eine nach dem UStG nicht geschuldete aber in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer dann keine (zusätzliche) Steuerschuld auslöst, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, weil die Lieferung oder sonstige Leistung ausschließlich an Endverbraucher:innen erbracht wurde, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Fazit
- Werden Lieferungen oder sonstige Leistungen an Endverbraucher:innen erbracht (und ist damit eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen) kann künftig eine Rechnungsberichtigung trotz Inrechnungstellung eines unrichtigen (zu hohen) Umsatzsteuersatzes grundsätzlich unterbleiben. Für die Praxis stellt dies eine enorme Erleichterung dar, da insbesondere bei B2C-Kleinbetragsrechnungen eine Berichtigung besonders schwierig umsetzbar wäre (zB aufgrund fehlender Identität der Kund:innen) bzw mit einem hohen Aufwand verbunden wäre.
- Wird eine unrichtige (zu hohe) Umsatzsteuer an Endverbraucher: innen in Rechnung gestellt bzw gemeldet/abgeführt, dieser Umstand aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erkannt, ist künftig eine Korrektur der Umsatzsteuerschuld mangels Entstehung der Steuerschuld mit Wirkung „ex tunc“ möglich (im Gegensatz zu den regulären Rechnungsberichtigungen, die mit Wirkung „ex nunc“ erfolgen). Voraussetzung dafür ist laut Generalanwältin wohl das Vorliegen von Gutgläubigkeit.
- Offen bleibt, wie vorzugehen ist, wenn Lieferungen oder sonstige Leistungen sowohl an Unternehmer als auch an Nichtunternehmer erbracht werden. Die Generalanwältin hätte für einen derartigen Fall eine Aufteilung im Schätzungswege vorgeschlagen (worauf der EuGH jedoch nicht Bezug genommen hat).
Sie haben gergänzende Fragen zu den Inhalten dieses Beitrags? Kontaktieren Sie gerne unsere Expertin Claudia Modarressy.