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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Senkung der Mindestkörperschaftsteuer
Der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 sieht unter anderem zur Förderung von Unternehmensgründungen vor, das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf EUR 10.000 zu senken. Damit entfällt die bisherige Auffüllverpflichtung für gründungsprivilegierte GmbHs. In Anlehnung an das GmbH-Gesetz soll auch für die künftige Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) ein Mindeststammkapital von EUR 10.000 gelten, welches bei der Gründung zur Hälfte bar aufgebracht werden muss.
Die Mindest-KöSt für eine GmbH beträgt 5% des gesetzlichen Mindestkapitals, derzeit also 5% von EUR 35.000 = EUR 1.750 pa. Durch die Senkung des Mindestkapitals auf EUR 10.000 beträgt die Mindest-KöSt für eine GmbH oder FlexKap künftig generell EUR 500 pa.
Dies wird mit den KöSt-Vorschreibungen 2024 für alle GmbH umgesetzt werden.
Neue Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“
Eingebettet im Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes (GesRÄG) 2023 soll ein eigenes Gesetz für die Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft eingeführt werden, welches eine subsidiäre Geltung des GmbH-Rechts vorsieht. Individuellere Ausgestaltungen in manchen Bereichen nach dem Vorbild des Aktienrechts sollen ebenfalls möglich sein. Als Bezeichnung für die neue Kapitalgesellschaft wird „flexible Kapitalgesellschaft“ vorgeschlagen, um auf die weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten dieser Rechtsform hinzuweisen. Im Firmenwortlaut kann die Bezeichnung auch mit „FlexKap“ abgekürzt werden. Im internationalen Verkehr kommt auch die englische Version „Flexibel Company“ oder „FlexCo“ in Betracht.
Als Kernstück wird die im Entwurf vorgesehene Ausgabe von „Unternehmenswert-Anteilen“ präsentiert, für deren Übertragung/Übernahme nur geringe Formerfordernisse bestehen und den Anteilsinhaber:innen grundsätzlich keine Mitwirkung an der Willensbildung der Gesellschaft zukommen lassen. In diesem Punkt gibt es offenbar noch Verhandlungsbedarf. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Servicepauschale als „Zwangstrinkgeld“ in der Gastronomie
In der Gastronomie steht eine fixe Servicepauschale als zwingendes Trinkgeld in Diskussion. Einzelne Gastwirt:innen haben eine solche bereits eingeführt. Dabei wird übersehen: Nur das freiwillige Trinkgeld ist für die Kellner:innen einkommensteuerlich steuerfrei gestellt. Ein Trinkgeld, welches der Gast zwangsweise zahlen muss, stellt hingegen für das Servicepersonal lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar und unterliegt auch der Sozialversicherungspflicht. Weiters besteht auch die Gefahr, dass das Finanzamt ein „Zwangstrinkgeld“ bei Gastwirt:innen der Umsatzsteuer unterziehen muss; es unterliegt dann der Umsatzsteuer wie der sonstige Preis der jeweiligen Konsumation.
EU-Umgründungsgesetz
Mit dem EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) wurde in Österreich eine Richtlinie der EU umgesetzt. Das EU-UmgrG bezieht sich auf Kapitalgesellschaften mit Sitz in der EU oder im EWR. Es ermöglicht
- die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen,
- die grenzüberschreitende Verschmelzung von Gesellschaften,
- die grenzüberschreitende Spaltung von Gesellschaften,
- die grenzüberschreitende Einbringung von Vermögen in eine Gesellschaft.
Die grenzüberschreitende Sitzverlegung war zwar aufgrund der EuGH-Rechtsprechung schon bisher möglich, hat jetzt aber eine gesetzliche Grundlage erhalten. Die Verlegung des Sitzes in einen anderen Staat bewirkt, dass die Gesellschaft die betreffende Rechtsform des Zuzugsmitgliedstaates erhält; es gilt dann nur mehr das Recht des Zuzugsmitgliedstaates.
Das Gesetz schränkt aber nicht ein, dass eine österreichische GmbH nur zu einer ausländischen GmbH werden kann; auf Wunsch kann eine GmbH durch die Sitzverlegung auch zu einer ausländischen AG werden oder eine AG zu einer ausländischen GmbH. Das EU-UmgrG bezeichnet diese Sitzverlegung als „Umwandlung“ und verlangt hierfür gesellschaftsrechtlich einen „Umwandlungsbeschuss“, der in der Gesellschafterversammlung mit ¾-Mehrheit gefasst wird.
Aus steuerlicher Sicht führen die im EU-UmgrG geregelten Verlagerungen ins Ausland idR zur Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs am Vermögen der Gesellschaft. Daher sind die im Zeitpunkt der Verlagerung vorhandenen stillen Reserven des Vermögens der Gesellschaft in Österreich zu versteuern; es besteht aber das Recht, die Steuer in Raten zu entrichten.
Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung entschärft
WiEReG-Novelle
Der EuGH hat entschieden, dass die bisher im WiEReG geregelte, komplett uneingeschränkte öffentliche Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer:innen beschränkt werden muss. Dies ist jetzt mit einer Novelle zum WiEReG erfolgt. Die Einsichtnahme erfordert nunmehr ein berechtigtes Interesse. Für bestimmte begünstigte Organisationen oder Personen (Medien, Zivilgesellschaft), die einen Bezug zur Verhinderung der Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung aufweisen, wird das berechtigte Interesse unterstellt. Andere Antragsteller:innen auf Gewährung der Einsicht müssen hingegen nachweisen, dass aufgrund wirtschaftlicher oder persönlicher Elemente ein hinreichendes Interesse am wirtschaftlichen Eigentümer eines bestimmten Rechtsträgers besteht. Zudem können berufsmäßige Parteienvertreter:innen, wie z.B. Steuerberater:innen, Auszüge aus dem Register abfragen und sie an ihre Klient:innen übermitteln, wenn das Vorliegen des berechtigten Interesses als offenkundig einzustufen ist.
Mit der Novelle wurden weiters beispielsweise Meldeverpflichtungen für Stiftungen und Treuhandschaften erhöht. Bei Stiftungen und Trusts muss zum Beispiel offengelegt werden, ob ein Stifter, Gründer oder Trustor als Treuhänder tätig ist.
Die Novelle schafft weiters die rechtliche Grundlage für die rasche und effektive Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen nationalen und internationalen Behörden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.