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Voraussichtliche Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2024

Von:
Philip Leitgeb
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Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht über die SV-Werte für das Jahr 2024.
Inhalte


Aufwertungszahl 2024

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 beträgt: 1,035.

 

Geringfügigkeitsgrenze 2024

Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44
Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 777,66

 

Höchstbeitragsgrundlage 2024

Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 6.060,00
Höchstbeitragsgrundlage täglich € 202,00
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen jährlich € 12.120,00
Höchstbeitragsgrundlage freie Dienstnehmer ohne SZ, GSVG, BSVG monatlich € 7.070,00

 

Arbeitslosenversicherungsbeiträge 2024
Grenzbeträge für niedrigere Entgelte

Monatl. Beitragsgrundlage DN-Anteil
  bis € 1.951,00   0%
von € 1.951,00   bis € 2.128,00   0,95 %
von € 2.128,00   bis € 2.306,00   1,95 %
über € 2.306,00     2,95 %

 

 

Arbeitslosenversicherungsbeiträge 2024
Grenzbeträge für Lehrlingseinkommen

Monatl. Beitragsgrundlage DN-Anteil
  bis € 1.951,00   0%
von € 1.951,00 bis € 2.128,00   1%
über € 2.306,00     1,20%

 

Monatliche Beitragsgrundlage 2024

für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 976,20 Euro (täglich 32,54 Euro)

für Zivildiener: 1.373,10 Euro (täglich 45,77 Euro)


E-Card-Service-Entgelt

€ 13,80 (Stichtag 15.11.2024)

 

Aufgrund eines Überschusses im heurigen Jahr, wird ab 2024 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber reduziert. Damit sinken die Lohnnebenkosten ab. Die Dienstgeberabgabe wird hingegen deutlich erhöht werden.

 

SV-Beitrag wird gesenkt, Dienstgeberabgabe erhöht  

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen ab 2024 reduziert - und zwar um 0,1 Prozent. Das gibt das Arbeitsministerium in einer Aussendung bekannt. Derzeit liegt der Beitrag bei 6 Prozent der Beitragsgrundlage (auch für Sonderzahlungen) und ist von beiden Seiten je zur Hälfte bei der Lohnverrechnung abzuführen. Damit sinken ab 2024 erstmals seit 1995 die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich - wenn auch nur minimal.

Der Grund für das Absenken des Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist ein erwarteter Überschuss aufgrund der durch die Kollektivvertragsverhandlungen höheren Löhne durch die steigende Inflation. Diese Reduktion soll im Jahr 2024 für Dienstgeber:innen und Dienstnehmer:innen insgesamt EUR 100 Millionen einsparen und somit finanziell entlasten.

Im Gegenzug dazu wird jedoch die Dienstgeberabgabe um drei Prozent erhöht. Diese müssen ArbeitgeberInnen mit geringfügig Beschäftigten abführen, sofern die Lohnsumme aller geringfügig Angestellten den Betrag von EUR 777,66 (2024) übersteigt. Derzeit liegt die Abgabe bei 16,4 Prozent und soll zukünftig auf 19,4 Prozent ansteigen.

 

Die vorstehenden Werte gelten vorbehaltlich einer Verlautbarung im Bundesgesetzblatt und einer entsprechenden offiziellen ÖGK-Bestätigung.