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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Pflichtveranlagung Tatbestand
Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist laut EStG 1988 § 41 eine Veranlagung durchzuführen, wenn Folgendes zutrifft:
- Die oder der Steuerpflichtige hat andere Einkünfte bezogen, die EUR 730 übersteigen
- Im Kalenderjahr wurden zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert wurden, bezogen
- Im Kalenderjahr wurden folgende Bezüge ausgezahlt:
- Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung
- Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz
- Bezüge aus einer ausländischen gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung
- Bezüge durch die Auszahlung von Insolvenz-Entgelt
- Bezüge im Sinne des Dienstleistungscheckgesetzes
- Auszahlung von Bezügen gemäß Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungsgesetz
- Auszahlung von Bezügen aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen
- Es wurde ein Freibetragsbescheid oder eine Zuzugsbegünstigung für das Kalenderjahr bei der Lohnverrechnung berücksichtigt
- Der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder Freibeträge nach § 62 Z 10 und Z 11 wurden berücksichtigt, aber die Voraussetzungen lagen nicht vor
- Es wurde ein Pendlerpauschale berücksichtigt, aber die Voraussetzungen lagen nicht vor oder es wurde ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat eine unrichtige Erklärung gemäß Steuerbefreiungen abgegeben oder ist seiner Verpflichtung, Änderungen der Verhältnisse zu melden, nicht nachgekommen
- Es wurden Einkünfte aus Kapitalvermögen oder entsprechende betriebliche Einkünfte erzielt, die keinem Kapitalertragssteuerabzug unterliegen
- Es wurden Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen erzielt, für die keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wird als Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner unmittelbar in Anspruch genommen, da der Arbeitgeber keine inländische Betriebsstätte hat und die Einkommenssteuer durch Abzug vom Arbeitslohn nicht entsprechend den Vorschriften berechnet und abgeführt hat oder die Voraussetzungen für eine Nachversteuerung vorliegen
- Es wurde ein Familienbonus Plus berücksichtigt, aber die Voraussetzungen lagen nicht vor oder wenn sich ergibt, dass ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt wurde
- Im Kalenderjahr wurde mehr als EUR 3.000 Gewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt
- Es wurde eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung gestellt oder es wurden die Kosten einer solchen Karte übernommen, aber die Voraussetzungen lagen nicht vor oder ein nicht zustehender Betrag wurde unversteuert belassen
Ergänzung des § 41 EStG 1988
Der § 41 EStG 1988, der die Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften regelt, wurde um die folgenden Pflichtveranlagungstatbestände ergänzt:
Sportlerbegünstigung bei Aufwandsentschädigungen
In Abs. 1 Z 16 wurde folgender Tatbestand aufgenommen: die Voraussetzungen für die Auszahlung von steuerfreien, pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen oder Sportbetreuer:innen lagen nicht vor oder ein zu hoher Betrag wurde unversteuert belassen.
Ebenso ist laut Abs 1 Z 16 eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 38, das heißt die Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung von Zuschüssen oder sonstigen Leistungen von Sozialfonds nicht vorlagen oder die Betragsgrenzen überschritten wurden.
Geldwerter Vorteil aus Start-up-Mitarbeiterbeteiligung
Laut Abs. 1 Z 17 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn ein geldwerter Vorteil aus einer Start-up-Mitarbeiterbeteiligung (§67a) zugeflossen ist und kein oder ein zu geringer Steuerabzug vom Arbeitslohn erfolgt ist.
Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten
41 EstG Abs 1 Z 18 bestimmt eine Pflichtveranlagung, wenn die Voraussetzungen für ehrenamtliche Tätigkeiten gemäß § 3 Abs 1 Z 42 nicht vorlagen.
Neuigkeiten zur Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (5 Euro Bagatellgrenze und „Heizkesseltausch“)
Ab der Veranlagung des Kalenderjahres 2022 gilt, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung unterbleibt, wenn sie zu einer Gutschrift führen würde, die lediglich einen Bagatellbetrag ausmacht.
Da § 242 Abs. 2 BAO vorsieht, dass Guthaben unter fünf Euro nicht von Amts wegen zurückzuzahlen sind, wird dieser Betrag als Untergrenze für die Durchführung einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung herangezogen.
Weiters gilt für die Veranlagungen des Kalenderjahres 2022, dass im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung auch jene pauschalen Sonderausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und „Heizkesseltausch“ berücksichtigt werden, für die eine Datenübermittlung gemäß § 40g TDBG 2012 erfolgt.