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Mögliche Auswirkungen von US-Sanktionen und Geldwäschebekämpfung auf mitteleuropäische High-Tech-Unternehmen

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Viele mitteleuropäische Unternehmen haben US-Sanktionen bislang wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die regelmäßig vorherrschende Ansicht, dass für einheimische Unternehmen lediglich EU-Sanktionen anzuwenden sind, ist jedoch nicht korrekt und durchaus riskant. Neben dem Sitz des jeweiligen Unternehmens gibt es verschiedene Faktoren, die dazu führen, dass auch mitteleuropäische Unternehmen verstärkt in den Fokus der US-Behörden geraten.
In diesem Artikel:

Gründe für eine Zuständigkeit der US-Justiz

Bei einem Großteil aller international tätigen Unternehmen bestehen zahlreiche Anknüpfungspunkte zur US-Geschäftswelt: Dies können einerseits sowohl Zahlungen in US-Dollar als auch Konten bei amerikanischen Banken sein, andererseits wird in fast allen Unternehmen US-Technologie im operativen Geschäft verwendet (Microsoft Office etc.). Da zudem ein wesentlicher Teil der globalen Zahlungsströme in New York abgewickelt wird, können auch Transaktionen, die nicht in US-Dollar erfolgen, betroffen sein.

Ein entsprechender Durchsetzungswille der amerikanischen Behörden vorausgesetzt, wird ein US-Bezug für viele Organisationen schwer abzustreiten sein. In den vergangenen Jahren wurde dieser sogenannte “long arm approach” seitens der USA noch intensiviert und stellt mittlerweile ein veritables Compliance-Risiko für europäische Unternehmen dar.

Potenzielle Auswirkungen auf EU-Unternehmen

Die USA können ausländischen Unternehmen den Zugang zum US-Finanzsystem und insbesondere den Handel mit US-Dollar verbieten - für viele internationale Unternehmen wäre eine solche Maßnahme existenzgefährdent. Um einen Ausschluss vom US-Finanzsystem zu verhindern, wurden in den vergangenen Jahren bereits Strafzahlungen in Milliardenhöhe bezahlt. Den “Rekord” hält die französische Großbank BNP Paribas mit einer Strafe in Höhe von 9 Milliarden US-Dollar wegen wiederholter Sanktionsverstöße.

Zeitverzögerung bis zur Intervention und aktuelle strafrechtliche Maßnahmen gegen Unternehmen

In manchen Fällen dauert es mehrere Jahre, bis die US-Behörden auf Unternehmen aufgrund eines (wissentlichen oder unwissentlichen) Verstoßes gegen Sanktions- und Exportvorschriften zukommen.

Im Folgenden sind einige der jüngsten zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen der USA gegen Unternehmen außerhalb der USA angeführt:

  • Mehrere Europäische Banken mussten wegen Verstößen gegen US-Sanktionen jeweils Geldstrafen in Milliardenhöhe zahlen.
  • Zwei hochrangigen österreichischen Bankern drohen bis zu 70 Jahre Gefängnis in New York. Grund dafür sind Geschäfte außerhalb der USA, die internationale Zahlungen mit Bezug zum US-Bankensystem betrafen. (Für sie gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis ihrer Schuld, während sie vor dem Bundesgericht des östlichen Bezirks von New York angeklagt sind.)
  • Der etablierte Schweizer IT-Dienstleister SITA S.C. zahlte eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Millionen Dollar für Geschäfte in der Schweiz und im Nahen Osten. Die US-Justiz sah sich zuständig, da das Unternehmen amerikanische IT-Dienstleister bei der Abwicklung seiner Geschäfts in Anspruch genommen hat.

Fallbeispiel

Zur Veranschaulichung dieser dynamischen Situation hilft es, den oben genannten Fälle des IT-Dienstleisters SITA S.C. näher zu betrachten. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, ein Programm zur Einhaltung von Sanktionen und eine Sorgfaltspflicht zu haben.

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Autor: Olivier Scherlofsky, Jurist und OSCE International Expert für EU und US Sanktionsrecht