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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Wen betrifft das MedKF-TG?
Das MedKF-TG gilt – vereinfacht gesagt – für alle Rechtsträger, die einer Rechnungshofkontrolle unterliegen.
Änderung des Einmeldeumfangs
Ab 2024 werden zahlreiche Rechtsträger erstmals verpflichtet sein, Werbemaßnahmen zu melden, da im novellierten MedKF-TG die bisherige Bagatellgrenze von EUR 5.000,– entfällt: Zukünftig müssen alle Werbemaßnahmen ab dem ersten Cent bei der KommAustria (im Wege der RTR) eingemeldet werden. Sollte die Summe aller Meldungen des Halbjahres den Betrag von EUR 10.000,– überschreiten, so müssen für alle Meldungen zudem die jeweiligen Sujets per Webschnittstelle übermittelt werden. Eine vorteilhafte Neuerung ist, dass Leermeldungen zukünftig nicht mehr notwendig sind, was vor allem kleineren Rechtsträgern zugutekommt.
Die wesentlichste Änderung dürfte sein, dass nicht mehr lediglich periodische Medien umfasst sind: Es sind nunmehr nicht nur jene Medien zu inkludieren, die einen nicht-periodischen Charakter aufweisen, sondern auch andere Werbeformen wie etwa Banner, Plakatwerbung, Online-Werbung auf Social-Media-Plattformen bzw. im Wege von Programmatic Advertising und – dies scheint besonders relevant – Sponsoring. Bei den Meldungen ist darauf zu achten, zwischen den im Rahmen einer Kooperation umgesetzten Maßnahmen (werblich vs. nicht-werblich) zu unterscheiden und eine an der Leistungserbringung orientierte Aufteilung auf die Meldeperioden vorzunehmen, was viele Rechtsträger vor Herausforderungen der wertmäßigen Aufteilung von Sponsoring-Gesamtkooperationen stellt.
Neu: Transparenzberichte und Werbewirkungsanalysen
Eine weitere große Änderung besteht darin, dass durch zahlreiche Rechtsträger zusätzlich zur Einmeldung die Erstellung eines Transparenzberichtes erforderlich ist, sobald „inhaltlich oder thematisch zusammenhängende Werbeleistungen“ einen Wert von EUR 150.000,– für das geleistete Entgelt überschreiten. Dieser muss fachliche und strategische Eckdaten der Kampagne umfassen, den Beitrag zur Deckung des Informationsbedürfnisses darlegen, die Relevanz des Themas im Hinblick auf Zeitpunkt und Zielgruppe erläutern und die internen und externen Strukturen der Umsetzung beschreiben. Weiters ist die Auswahl und Gewichtung der Medien zu begründen und es sind die Sujets darzustellen.
Wird ein Wert von EUR 1.000.000,– für das geleistete Entgelt inhaltlich oder thematisch zusammenhängender Werbeleistungen überschritten, ist zusätzlich binnen 6 Monaten eine Wirkungsanalyse zu erstellen, die organisatorische Informationen sowie die Darlegung der Instrumente von Messungen, Ergebnisse der Messung und Schlussfolgerungen bzw. Erkenntnisgewinn hinsichtlich Effizienz und Ressourceneinsatz für allfällige zukünftige Werbekampagnen umfassen muss.
Besonders zu beachten ist, dass die Gesamtheit von Sponsoringmaßnahmen aufgrund des Wortlautes im Gesetz zum thematischen und inhaltlichen Zusammenhang in den allermeisten Fällen als eine Werbekampagne im Sinne des Gesetzes anzusehen sein wird und daher bei Überschreiten der Beträge von EUR 150.000,– bzw. EUR 1.000.000,– zu entsprechenden Berichtspflichten führen wird.
Die betreffenden Berichte müssen durch die jeweiligen Rechtsträger auf der eigenen Website für einen Zeitraum von zehn Jahren leicht zugänglich veröffentlicht werden.
Sollte der Bekanntgabepflicht nicht rechtzeitig nachgekommen werden und auch die gewährte Nachfrist ungenutzt verstreichen, oder eine Bekanntgabe veranlasst worden sein, deren Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit offensichtlich ist, ist nach der Novelle des MedKF-TG mit einem erhöhten Strafrahmen von EUR 50.000,– sowie im Wiederholungsfall mit EUR 100.000,– zu rechnen.
Frage Entgelt vs. "Werbewert"
Teils scheint Verwirrung darüber zu herrschen, ob für die Meldungen v.a. rund um Sponsorings ein erzielter Werbe-Gegenwert (Advertising Value Equivalent [AVE], Medienäquivalenzwert [MEV], oft auch Anzeigenäquivalenzwert, Werbewert oder Mediawert genannt) errechnet werden muss und zu melden ist. Dies ist zu verneinen: Im Gesetzestext ist ersichtlich, dass die Bemessungsgrundlage zur Einordnung das tatsächlich geleistete Entgelt ist. Bei der Meldung ist daher auf den tatsächlich entstandenen Kosten abzustellen, was auch dem Zweck des Gesetzes entspricht, das tatsächlich erfolgte Geldflüsse transparent machen soll. Werbe-Gegenwerte werden in aller Regel nur für die Erstellung einer Wirkungsanalyse nach Überschreiten des Betrages von EUR 1.000.000,– erforderlich sein.
Auch Gegengeschäfte sind als sog. tausch- oder tauschähnliche Geschäfte von der nunmehrigen Meldepflicht umfasst, wenn der Rechtsträger im Austausch eine Werbeleistung erhält. Auch hier ist jedoch der gemeine Wert, also ein fremdüblicher, realistischer Geldwert und nicht der Medienäquivalenzwert anzugeben.
Unterstützung durch Grant Thornton
Viele Rechtsträger stehen durch die neuen Anforderungen des Gesetzes vor Herausforderungen, da die notwendigen medienfachlichen Detailkompetenzen nicht im Haus vorliegen.
Das Compliance-Advisory-Team von Grant Thornton Austria weist jahrelange Erfahrung in Medienfragen auf und kann in allen Belangen des MedKF-TG und zu generellen Fragen etwa rund um die Bewertung von Sponsoring, Medienkooperationen und auch (für das MedKF-TG jedoch nicht relevanten) Spenden unterstützen.
Auf Wunsch kann unser Team die Veröffentlichungspflichten sogar full-service ausgelagert für Sie übernehmen oder die nunmehr erforderlichen Transparenzberichte und Werbewirkungsanalysen für Sie erstellen: Der bereichsverantwortliche Partner Georg H. Jeitler ist facheinschlägiger Sachverständiger u.a. für Medienwesen, Marketing und Wirtschaftswerbung und erstattet regelmäßig Gutachten im betreffenden Bereich.
Für Rechtsträger mit besonderem Compliance-Bedarf rund um Sponsoring, Medienkooperationen und ggfs. Spenden bietet sich zudem die Kombination mit laufenden Compliance-Gutachten an, die die Wertangemessenheit der Kooperationen bestätigen und so die Entscheider des Rechtsträgers bereits vorsorglich absichern.
Aktualisiert: 3.6.2024
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.