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ISSB veröffentlicht internationale Sustainability Standards

Von:
Helena Bergthaler,
Sarah Carroll
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Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Die verpflichtende Anwendung hängt von der Übernahme in nationales Recht der einzelnen Staaten ab. Durch die Standardentwicklung auf europäischer Ebene im Rahmen der CSRD ist abzuwarten, inwiefern die Standards des ISSB in der EU verbindlich werden. Für global agierende Unternehmen kann sich durch Aktivitäten in Nicht-EU Ländern zukünftig eine Verpflichtung ergeben.
INHALTE

Internationale Bedeutung der Sustainabilty Standards des ISSB

Ziel des ISSB ist es, durch die Herausgabe der Sustainability Standards eine globale Basis für nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen zu schaffen. Durch die Standards des ISSB sollen weltweit vergleichbare Informationen bereitgestellt werden, um Anleger:innen bei ihrer Investitionsentscheidung zu unterstützen Das ISSB möchte eine gemeinsame Sprache für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen etablieren, wobei der Schwerpunkt zunächst auf klimabezogenen Risiken und Chancen liegt.

Das ISSB arbeitet bei der Erstellung der Standards eng mit staatlichen Stellen als auch anderen internationalen Organisationen zusammen, um eine breite Akzeptanz für die Anwendung der Standards zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass in zahlreichen Ländern die Standards des ISSB als Basisanforderungen verankert werden und darüber hinaus innerstaatlich zusätzliche Angaben verlangt werden ("Baukastenmodell“).

Die veröffentlichten Standards IFRS S1 und IFRS S2

Folgende Nachhaltigkeitsstandards wurden am 26. Juni 2023 durch das ISSB veröffentlicht (zu den Standards des ISSB):

·         IFRS S1 "Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen".

·         IFRS S2 "Klimabezogene Angaben".

IFRS S1 legt allgemeine Vorschriften über die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen von Unternehmen fest. Die berichtenden Einheiten informieren Investor:innen über die kurz-, mittel- und langfristigen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, denen sie ausgesetzt sind. Zur besseren Vergleichbarkeit für Investor:innen schreibt IFRS S1 die Anforderungen an den Inhalt und die Darstellung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen vor.

IFRS S2 legt spezifische Anforderungen an die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von klimabezogenen Risiken und Chancen fest. Die Adressaten der Finanzberichterstattung werden über klimabezogene Finanzinformationen in Kenntnis gesetzt.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

IFRS S1 und IFRS S2 sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Dies bedeutet, dass die erste Berichterstattung im Jahr 2025 für den Berichtszyklus des Jahres 2024 erfolgt. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Zur Einhaltung der IFRS Sustainability Disclosure Standards müssen die berichtenden Unternehmen beide Standards gleichzeitig anwenden. Eine Berichterstattung nur nach IFRS S1 ist nicht zulässig.

Die verpflichtende Anwendung der Standards des ISSB hängt von der Übernahme in nationales Recht durch einzelnen Staaten ab. Eine freiwillige Anwendung durch die berichterstattenden Unternehmen ist unabhängig davon stets möglich. Durch die Standardentwicklung auf europäischer Ebene im Rahmen der CSRD (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) ist abzuwarten, inwiefern diese in den Ländern der EU verbindlich werden. Für global agierende Unternehmen kann sich durch Aktivitäten in Nicht-EU Ländern zukünftig eine Verpflichtung ergeben.

 

 

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Übergangsbestimmungen

IFRS S1 und IFRS S2 enthalten Vereinfachungsbestimmungen für die Berichterstattung im ersten Jahr der Anwendung. Folgende Erleichterungen werden bei der Erstanwendung eingeräumt:

  • Auslassung von Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die über klimabezogene Risiken und Chancen hinausgehen.

  • Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Offenlegung der zugehörigen Finanzinformationen. Das bedeutet, dass ein berichtendes Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben nach dem Jahresabschluss veröffentlichen darf, wodurch mehr Zeit für die Datenzusammenstellung sowie Verfassung des Berichts zur Verfügung steht.

  • Auslassung der Scope 3 Treibhausgasemissionen und Verwendung des Greenhouse Gas Protocol (mehr zu den Scope 3 Treibhausgasemissionen), und

  • Keine verpflichtende Angabe von sämtlichen Vergleichsinformationen für das Vorjahr.

 

Nächste Schritte

Das ISSB hat angekündigt während des gesamten Übernahmeprozesses von IFRS S1 und IFRS S2 in nationales Recht eng mit den zuständigen Stellen der Länder zusammenarbeiten zu wollen. Das ISSB strebt nach einer bestmöglichen Annahme und Umsetzung der Standards in den einzelnen Jurisdiktionen. Zusätzlich soll auch die Zusammenarbeit mit jenen Nationalstaaten intensiviert werden, die auf Grundlage der IFRS S1 und IFRS S2 als internationale Rahmenstandards zusätzliche Pflichtangaben festlegen wollen. Ziel ist auch hier eine größtmögliche Interoperabilität zu erreichen.

Darüber hinaus möchte das ISSB mit den berichtenden Unternehmen kooperieren. Einer der ersten Schritte wird die Einrichtung einer „Transition Implementation Group“, einer sogenannten „Gruppe für die Umsetzung des Übergangs“ sein. Ziel ist die Unterstützung der berichtenden Unternehmen bei der Anwendung der Standards.

Unsere Überlegungen

Die Veröffentlichung der Standards des ISSB setzen den Weg in eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung konsequent fort. Sie bieten eine umfassende international anwendbare Basis für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, die das Informationsbedürfnis von Investor:innen befriedigen sollen.

Es ist zu begrüßen, dass das ISSB weiterhin mit Nationalstaaten und internationalen Organisationen zusammenarbeiten wird, um die Sustainability Standards möglichst in Einklang mit anderen Standards zu bringen bzw den Gleichlauf der nationalstaatlichen Umsetzungen sicherzustellen. Eine hohe Interoperabilität ist als Schlüssel zum Erfolg der Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit zu sehen.

Vor dem Hintergrund, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen gänzlich neu ist oder sich von den bisherigen Berichtspflichten erheblich unterscheidet, empfehlen wir bereits jetzt eine umfassende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen dieser Standards.

 

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.