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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
„Dry Income“ wird Geschichte
Bisher führte die Übertragung von Kapitalanteilen zu einer sofortigen Besteuerung des geldwerten Vorteils, was zu zusätzlichem Liquiditätsbedarf bei den betroffenen Arbeitnehmer:innen führte. Dieses Phänomen, oft als "Dry Income" bezeichnet, tritt auf, wenn Arbeitnehmer:innen keinen tatsächlichen Geldzufluss erhalten, aber dennoch Steuern auf die bereits gewährten Anteile entrichten müssen, die über die bestehende Steuerbefreiung hinausgehen.
Nun soll im Rahmen des geplanten Start-up-Förderungsgesetzes unter bestimmten Bedingungen eine Aufschiebung der Besteuerung bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile ermöglicht werden. Um die Steuerbelastung der Mitarbeiter:innen zu vereinfachen, ist zudem eine Pauschalregelung vorgesehen. Zusätzlich sind Vergünstigungen im Bereich der Sozialversicherung und der Lohnnebenkosten geplant.
Kern der neuen Start-up-Mitarbeiter:innen-Beteiligung
Im Mittelpunkt der neuen Mitarbeiter:innen-Beteiligung stehen die bisher im österreichischen Gesellschaftsrecht unbekannten „Unternehmenswert-Anteile“ einer flexiblen Kapitalgesellschaft (siehe unten). Der neu eingeführte Besteuerungsaufschub soll – unter anderem – nur für die unentgeltliche (nicht für die vergünstigte) Übertragung von Kapitalanteilen gelten. Die Besteuerung wird in folgenden Fällen ausgelöst:
- Verkauf der Anteile durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer
- Beendigung des Dienstverhältnisses (außer bei Unternehmenswert-Anteilen einer flexiblen Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen)
- Aufhebung der Vinkulierung (Übertragungsbeschränkung) der Anteile
- Erreichen einer Beteiligung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers von mehr als 10 % am Kapital
- Liquidation des Arbeitgebers oder Tod der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
- Auftreten von Umständen, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs führen würden
Für den Fall von Unternehmenswert-Anteilen soll es der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber ermöglicht werden, die sofortige Besteuerung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zu vermeiden. Dafür hat diese:r dies auf dem Lohnzettel zu erklären und weiters anzugeben, dass sie bzw. er für die Entrichtung der Steuer haftet. Der Zufluss erfolgt dann erst bei späterem Verkauf der Anteile, Aufhebung der Vinkulierung, dem Tod der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers oder bei Wegzug seitens der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers.
Die steuerlichen Vergünstigungen greifen nur unter der Voraussetzung, dass die Anteile mindestens fünf Jahre lang gehalten wurden und das Dienstverhältnis mindestens drei Jahre dauerte. Die Fünf-Jahres-Frist entfällt, wenn die Besteuerung aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt. Der geldwerte Vorteil aus der Beteiligung wird zu 75 % mit einem festen Satz von 27,5 % besteuert. Die restlichen 25 % unterliegen dem progressiven Steuersatz.
Zusätzlich ist eine Befreiung von 75 % der Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) geplant. Die verbleibenden 25 % sollen regulär eingehoben werden. Weitere begünstigende Bestimmungen im Beitragsrecht der Sozialversicherung sind ebenso vorgesehen.
Wer darf die neuen Regelungen in Anspruch nehmen?
Um die neuen Regelungen der Start-up-Mitarbeiter:innen-Beteiligungen anzuwenden, dürfen folgende Größenmerkmale nicht überschritten werden:
- 100 Beschäftigte im Unternehmen
- 40 Millionen Euro Umsatz im Jahr
- 10 Jahre dürfen seit der Gründung nicht vergangen sein
Diese Regelung gilt für Anteile, die erstmals ab dem 1. Jänner 2024 abgegeben werden.
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz
Neben den steuerlichen Maßnahmen plant Österreich auch gesellschaftsrechtliche Änderungen, um die Bedürfnisse von Start-ups zu erfüllen. Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, darunter die Einführung einer neuen Kapitalgesellschaftsform, die Flexible Kapitalgesellschaft („FlexKap“), die insbesondere Start-ups und Gründer:innen in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll. Gleichzeitig soll das Mindeststammkapital für GmbHs nun dauerhaft auf EUR 10.000 reduziert werden, um die Gründung von Unternehmen zu erleichtern.
Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap)
Die FlexKap soll Start-ups eine individuelle Anpassung des Gesellschaftsvertrags ermöglichen. Daher bleibt es nicht nur bei der Anwendung von GmbH-Recht auf die FlexKap, sondern werden auch Bestimmungen aus dem Aktiengesetz übernommen und entsprechend angepasst, um den Anforderungen der FlexKap gerecht zu werden. Dazu zählen Bestimmungen über den Erwerb und das Halten von eigenen Gesellschaftsanteilen, genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalerhöhungen. Ferner soll es möglich sein FlexKaps bei Bedarf einfach und unkompliziert in eine AG oder GmbH umzuwandeln.
Letztendlich bleibt abzuwarten, wie das Start-up-Paket umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die österreichische Start-up-Branche haben wird.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.