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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Im Zuge der Mobilitätswende hat die Bedeutung von Regelungen zu Elektro- und Hybridfahrzeugen auch im Steuerrecht stetig zugenommen. Im Umsatzsteuerrecht war bislang ungeklärt, ob die Leistungen im Zusammenhang mit Ladevorgängen von Elektrofahrzeugen als einheitliche Lieferungen oder sonstige Leistungen einzuordnen sind. Fraglich war dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass neben der tatsächlichen Aufladung des Fahrzeugs üblicherweise zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden.
Der Ausgangsfall
Im gegenständlichen Fall wurde der EuGH zur umsatzsteuerlichen Beurteilung eines Leistungsbündels befragt, welches Komponenten wie die Bereitstellung von Vorrichtungen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen, das Aufladen selbst, Leistungen betreffend technische Unterstützung sowie diverse IT‑Leistungen enthält. Die Leistungen werden durch einen Unternehmer erbracht, der gleichzeitig als Ladestationsbetreiber und Mobilitätsanbieter tätig ist.
Konkret werden von einem polnischen Unternehmer öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit sogenannten Multistandard-Ladegeräten ausgestattet, die sowohl über Schnellladeanschlüsse mit Gleichstrom als auch über Langsamladeanschlüsse mit Wechselstrom verfügen. Die normale Ladezeit eines Elektrofahrzeugs auf 80 % der Batteriekapazität mittels Schnellladeanschlüssen beträgt etwa 20 bis 30 Minuten. Die Ladezeit eines Fahrzeugs mittels Langsamladeanschlüssen beträgt etwa vier bis sechs Stunden.
Die bei jedem Ladevorgang erbrachte Leistung kann je nach Bedarf des betreffenden Nutzers folgende Umsätze umfassen:
- Bereitstellung von Ladevorrichtungen, einschließlich der Verbindung des Ladegeräts mit dem Betriebssystem des Fahrzeugs;
- Übertragung von Elektrizität mit entsprechend angepassten Parametern an die Batterie des jeweiligen Elektrofahrzeugs;
- notwendige technische Unterstützung;
- Bereitstellung von IT-Anwendungen (spezielle Plattform/Website bzw. Anwendungssoftware), die Nutzern ermöglicht einen bestimmten Anschluss zu reservieren, den Verlauf der getätigten Umsätze und der erfolgten Zahlungen einzusehen und in einer elektronischen Geldbörse gespeicherte Guthaben zu erwerben bzw. für die Bezahlung der Aufladung zu verwenden.
Der den Nutzern in Rechnung gestellte Preis hängt insbesondere von der Ladezeit ab, ausgedrückt in Stunden für Langsamladeanschlüsse bzw. in Minuten für Schnellladeanschlüsse, sowie von der Art des Anschlusses. Für die Aufladung sowie alle zusätzlichen Leistungen wird ein einheitlicher Preis in Rechnung gestellt.
Das EuGH Urteil
Der EuGH hat nun in seinem Urteil vom 20. April 2023 (Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, Rs. C-282/22) klargestellt, dass die im Rahmen eines Ladevorgangs von Elektrofahrzeugen zusätzlich erbrachten Dienstleistungen umsatzsteuerlich als Teil der einheitlichen Lieferung von Gegenständen (Elektrizität) zu beurteilen sind.
Als Begründung führt der EuGH aus, dass aus Sicht eines durchschnittlichen Nutzers von Ladepunkten die Übertragung von Elektrizität den dominierenden Anteil des gesamten Leistungsbündels ausmacht.
Demgegenüber stellt die Gewährung des Zugangs zu der Ladevorrichtung nur eine minimale Dienstleistung dar, die notwendigerweise mit der Lieferung von Elektrizität verbunden ist. Auch die technische Unterstützung sowie die Bereitstellung von IT-Anwendungen für Reservierungen, Umsatzauswertungen und den Erwerb von Guthaben für die Bezahlung der Aufladungen stellt keinen eigenen Zweck dar, sondern bewirkt, dass die Lieferung von Elektrizität unter optimalen Bedingungen in Anspruch genommen werden kann.
Keinen Einfluss auf diese umsatzsteuerliche Beurteilung hat, ob das Entgelt in Kilowattstunden oder in Zeiteinheiten abgerechnet wird oder ob im Entgelt neben der Menge der übertragenen Elektrizität eine Gebühr für die Abstellzeit einkalkuliert bzw. aufgeschlagen wird.
Fazit
Das Urteil des EuGH kommt wohl nicht allzu überraschend, da bereits bisher eine Tendenz in diese Richtung erkennbar war. Auch das „VAT Committee“ der Europäischen Kommission hat in ihren Stellungnahmen die beim Ladevorgang erbrachten Leistungen bereits als eine einheitliche Lieferung von Elektrizität eingestuft (Working Papers No 969; No 1012). Diese Stellungahmen haben jedoch keine rechtliche Bindung, weshalb bisher jedem EU-Mitgliedstaat seine eigene Interpretation der umsatzsteuerlichen Würdigung von Ladevorgängen möglich war.
Die österreichische Finanzverwaltung war auch bisher der Ansicht, dass beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs durch einen Mobilitätsanbieter die Durchführung des Ladevorganges eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung von Elektrizität ist (Rz 348 UStR). Fraglich war, wie weit oder eng die Formulierung „Durchführung des Ladevorganges“ zu sehen war bzw. ob sämtliche für gewöhnlich zusätzlich erbrachten Leistungen darunterfallen.
Das Urteil des EugH bringt nun insofern eine gewisse Klarstellung in diesem Bereich. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten, da die Rechtsprechung des EuGH sehr kasuistisch ist und daher anders gelagerte Sachverhalte durchaus auch verschieden beurteilt werden könnten. Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang näher!
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.