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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Der Arbeits- und Wirtschaftsminister hat kürzlich neue Details zur Ausweitung des Energiekostenzuschusses bekanntgegeben. Am 25.02.2023 wurde auch die gesetzliche Grundlage dazu im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch die Novellierung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) wurde der Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 und für das gesamte Jahr 2023 verlängert. Die Regelungen im UEZG sind sehr allgemein gehalten und es werden darauf aufbauend zukünftig Förderungsrichtlinien erarbeitet, welche aktuell noch nicht vorliegen. Die nachfolgenden Informationen basieren auf der Gesetzesnovellierung des UEZG, den Presseinformationen des Ministeriums bzw. auf Informationen des Austria Wirtschaftsservice (AWS), welche die Abwicklungsstelle des Energiekostenzuschusses ist.
Verlängerung Energiekostenzuschuss Oktober bis Dezember 2022 (EKZ I Q4)
Der Energiekostenzuschuss I umfasste bisher die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum (EKZ I Q1-3). Mit der Novellierung des UEZG wurde nun die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ I um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen.
Neu ist auch, dass Wärme, Kälte und Dampf als förderfähige Energieträger hinzukommen und dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas gelten. Die Förderungsuntergrenze beträgt EUR 750. Zudem wurde die Liste der besonders betroffenen Sektoren durch die EU-Kommission erweitert. Ansonsten gelten die bisherigen Bestimmungen für den EKZ I Q1-3 weiter. Laut UEZG liegt die Fördergrenze im EKZ I Q4 bei EUR 400.000.
Nachdem der EKZ I Q4 jedoch noch auf der entsprechenden ursprünglichen EU-Richtlinie („Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“) vom 24.03.2022 beruht und dort die Stufen 1-2 eine Fördergrenze von EUR 2 Millionen (für 02-12.2022) haben, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass Unternehmen die bisher im EKZ I Q1-3 noch nicht den vollen Betrag von 2 Millionen Förderung ausgeschöpft haben, für den EKZ I Q4 zumindest bzw. maximal bis zu dieser Fördergrenze eine Förderung beantragen können.
Die Voranmeldungen für den EKZ I Q4 können laut Information des AWS zwischen dem 29. März und dem 14. April 2023 vorgenommen werden – die Antragsphase läuft anschließend vom 17. April bis zum 16. Juni 2023.
Energiekostenzuschuss Jänner bis Dezember 2023 (EKZ II)
Neben der Ausweitung des EKZ I Q4 wurden auch neue Details zum EKZ II bekanntgegeben. Es gibt einige Neuerungen im Vergleich zum EKZ I, da ein neuer Krisenbeihilferahmen der EU zur Anwendung kommt:
- Die förderfähigen Energiearten wurden gegenüber dem EKZ I erweitert. Die Energiearten entsprechen dem Umfang gemäß EKZ I Q4. Ferner sind ausschließlich in der Stufe 1 (= Basisstufe) nun auch Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel förderfähig.
- In den Stufen 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität. In den Stufen 3 und 4 bleibt es erhalten. Energieintensität liegt vor, wenn die Energie- und Strombeschaffungskosten 3 % des Produktionswertes in 2021 oder 6 % des Produktionswertes im 1. Halbjahr 2022 betragen.
- Die Förderintensität (Förderung in % des förderfähigen Energiekostenanstiegs) wurde in allen Stufen erhöht. In der Basisstufe steigt die Förderintensität von 30 auf 60 Prozent, in Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent, in Stufe 3 von 50 auf 65 Prozent, Stufe 4 von 70 auf 80 Prozent.
- Die Fördergrenzen der Stufen 1 bis 4 wurden ebenfalls erhöht. In der Basisstufe können Unternehmen nun bis zu 2 Millionen Euro Förderung beantragen, in Stufe 2 bis zu 4 Millionen Euro, in Stufe 3 bis zu 50 Millionen Euro und in Stufe 4 bis zu 150 Millionen Euro.
- Zusätzlich gibt es eine neue fünfte Förderstufe mit einer Förderintensität von 40 Prozent und einer Fördergrenze von 100 Millionen Euro. Das Kriterium der Energieintensität entfällt jedoch bei Stufe 5.
- Während in der Basisstufe die Mehrkosten, sowie 100 % der Verbrauchsmenge gefördert werden, wird in den Stufen 2 bis 5 erst der 1,5-fach übersteigende Preis, sowie max. 70 % der verbrauchten Menge aus 2021 gefördert.
- Um Förderungen der Stufen 3 bis 5 zu erhalten, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Sie verpflichten sich damit, bis zum 31. Dezember 2024 mindestens 90 % der am 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente zu erhalten. Des Weiteren wird es für alle Stufen wieder eine Beschränkung von Bonizahlungen geben und mit einer Beschränkung der Ausschüttung von Dividenden ist ebenfalls zu rechnen.
Die Antragsstellung wird voraussichtlich in zwei Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum von Januar 2023 bis Juni 2023 ist für August/September 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum von Juli bis Dezember ist für Februar/März 2024 vorgesehen.
Details zum EKZ II werden wieder in einer Förderungsrichtlinie geregelt, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch in Ausarbeitung ist. Nach erscheinen der Richtlinie werden wir einen Detailüberblick über die Förderbedingungen geben.
Übersicht EKZ II
Quelle: WKO