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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Worum geht es bei der EU-Taxonomie?
Mit dem European Green Deal hat sich die EU einen ambitionierten Plan in Bezug auf Klima und Umwelt gesetzt. Zentrales Ziel ist die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit, so dass Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt wird. Zudem wurden verschärfte Klimaziele bis 2030 festgelegt. Eine entscheidende Rolle für die Finanzierung dieser Transformation und die Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen kommen nachhaltigen Investitionen zu (EU-Aktionsplan Sustainable Finance). Zur Lenkung privater Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten werden umfangreiche EU-Regulierungen verabschiedet, damit die derzeitige Informationslücke geschlossen und Transparenz geschaffen wird. Durch die CSRD und die EU-Taxonomie wird der Anwenderkreis für die nichtfinanzielle Berichterstattung deutlich erweitert und inhaltlich vertieft, so dass diese nahezu auf dieselbe Ebene wie die Finanzberichterstattung gehoben wird.
Eine zentrale Bedeutung spielt dabei die EU-Taxonomie: Als EU-weit einheitliches Klassifikationssystem schafft sie ein gemeinsames Verständnis von „Nachhaltigkeit“. Die Kriterienkataloge der EU-Taxonomie definieren unter welchen Bedingungen Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten und damit „taxonomiekonform“ sind. Weiters enthalten sie detaillierte Anforderung, in welcher Form und Umfang über die Wirtschaftsaktivitäten zu berichten ist. Unternehmen, die bereits jetzt bzw zukünftig aufgrund der CSRD zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, müssen auch die geforderten Informationen nach der EU-Taxonomie offenlegen. Für Nicht-Finanzunternehmen bedeutet das eine detaillierte Aufschlüsselung ihrer Wirtschaftstätigkeiten und deren Überleitung in Finanzkennzahlen (Umsätze, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx)).
Wann liegt eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit im Sinne der EU-Taxonomie vor?
Die EU-Taxonomie konzentriert sich zunächst auf Klima- und Umweltaspekte. Hinsichtlich einer zusätzlichen Sozialtaxonomie werden bereits Überlegungen angestellt und es ist davon auszugehen, dass zu späterem Zeitpunkt eine diesbezügliche Ergänzung folgt. Aktuell stehen Umwelt und Klima im Vordergrund und die EU-Taxonomie verfolgt folgende sechs Umweltziele:
- Klimaschutz
- Anpassungen an Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Für jedes Umweltziel wird ein Katalog an Wirtschaftstätigkeiten definiert, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des jeweiligen Ziels leisten können. Für die Umweltziele 1 und 2 („Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“) sind diese Kataloge bereits rechtsgültig in Kraft und seit dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Für die verbleibende Umweltziele 3 bis 6 („Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen“ und „Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme“) wurden die lang erwarteten Kataloge an Wirtschaftstätigkeiten mit 5. April 2023 in Begutachtung geschickt (Ende der Konsultation ist der 3. Mai 2023). Besonders brisant ist, dass die Anwendung dieser Umweltziele 3 bis 6 im Hinblick auf die Taxonomiefähigkeit (1.Prüfebene) bereits für das laufende Geschäftsjahr vorgesehen ist. Die Prüfung hinsichtlich der Taxonomiekonformität (2.Prüfebene) soll erstmalig ab Geschäftsjahr 2024 erfolgen. Entwürfe zu den Umweltzielen 3 bis 6.
In den jeweiligen Katalogen genannte Wirtschaftstätigkeiten gelten grundsätzlich als taxonomiefähig (1.Prüfebene) und damit als potenziell nachhaltig. Im zweiten Schritt ist anhand von detaillierten Kriterien zu prüfen, ob diese taxonomiefähigen Aktivitäten auch tatsächlich taxonomiekonform (2.Prüfebene) und damit nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind.
Für jede genannte Wirtschaftstätigkeit werden in den Katalogen spezifische technischen Bewertungskriterien (sogenannte „Technical Screening Criteria“ – „TSC“) festgelegt. Anhand dieser Bedingungen ist zu untersuchen, ob die jeweilige Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet und dabei keine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele einhergeht (“Do no significant harm“ – „DNSH“). Im Weiteren ist die Einhaltung der sozialen Mindestschutzanforderungen („minimum safeguards“) sicherzustellen. Dabei wird auf die OECD-Leitsätze, die ILO-Kernübereinkünfte sowie die UN Guiding Principles verwiesen und insbesondere auf die Kernthemen Menschenrechte (inkl. Arbeitnehmer:innenrechte), Bestechung und Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb abgestellt.
Nur bei Einhaltung sämtlicher Kriterien ist die Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform anzusehen und gilt als (ökologisch) nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie.
Umsetzung der EU-Taxonomie im Unternehmen: Welche Schritte sind notwendig?
Der Prozess einer Implementierung der EU-Taxonomie lässt sich in drei Schritte aufgliedern:
Im ersten Schritt ist zu identifizieren, welche Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens in den Katalogen der EU-Taxonomie genannt werden und damit als taxonomiefähig gelten. Die EU-Taxonomie deckt aktuell nicht alle Wirtschaftstätigkeiten gleichermaßen ab. Die Unternehmensbereiche wurden insbesondere nach ihrer Bedeutung zur Erreichung eines Umweltziels priorisiert. Dadurch sind bspw. die Geschäftstätigkeiten der Immobilienwirtschaft deutlich stärker von der EU-Taxonomie abgedeckt als die einer Handelsgesellschaft. Die EU plant die Erweiterung der Kataloge und es ist davon auszugehen, dass künftig die Abdeckung der Wirtschaftstätigkeiten umfassender werden wird.
Im nächsten Schritt sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten anhand der technischen Bewertungskriterien zu analysieren und die Erfüllung der sozialen Mindestschutzanforderungen zu prüfen. Entspricht eine Wirtschaftsaktivität sämtlichen Anforderungen, darf die Tätigkeit als taxonomiekonform klassifiziert werden (siehe dazu bereits oben).
Nach der Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten ist in der Folge die Überleitung in Finanzkennzahlen vorzunehmen. Als Taxonomie-KPIs für Nicht-Finanzunternehmen sind die Anteile an den gesamten Umsätzen, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) des Unternehmens zu berechnen, die im Zusammenhang mit den ermittelten taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten stehen.
Abschließend sind die Wirtschaftstätigkeiten samt den jeweiligen Umsatz-, CapEx- und OpEx-Anteile in der nichtfinanziellen Erklärung bzw. dem nichtfinanziellen Bericht offenzulegen. Die Berichterstattung hat dazu verpflichtend nach den Formblättern der EU-Taxonomie zu erfolgen. Darüber hinaus sind ergänzende Angaben zum Prozess und für das Verständnis wesentlicher Informationen in die Berichterstattung zu inkludieren.
Wie können wir Sie unterstützen?
Die Umsetzung der EU-Taxonomie ist ein komplexes Unterfangen. Neben zeitlich intensiven Analyseprozessen ist teilweise tiefgehendes technisches Know-How erforderlich. Dazu ist es aufgrund der Interdisziplinarität der EU-Taxonomie oftmals notwendig, bereichsübergreifende Projektgruppen zu bilden. Wir behalten den Überblick und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Anforderungen nach der EU-Taxonomie.