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CO2-Grenzausgleich: Künftig werden Emissionen von Waren aus Drittländern bepreist

Von:
Helena Bergthaler
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Mit dem CO2-Grenzausgleich werden künftig importierte Waren aus Drittländern mit einem Kohlenstoffpreis versehen. Bereits ab Oktober 2023 bestehen Meldepflichten für Importe aus Drittländern. In diesem Beitrag informieren wir Sie im Detail über den CO2-Grenzausgleich und dessen Auswirkungen.
INHALTE

Was ist CBAM?

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus („Carbon Border Adjustment Mechanism“, kurz „CBAM“) ist Teil des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Union. Ziel dieses Pakets ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Wichtige Schritte sind dabei die Bepreisung von CO2, insbesondere im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems.

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Der CO2-Grenzausgleich ergänzt das EU-Emissionshandelssystem, um die Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittländer zu vermeiden (sog. „Carbon Leakage“). Carbon Leakage beschreibt das hypothetische Phänomen, dass in Europa produzierte Waren durch günstigere Produkte aus Drittstaaten ohne CO2-Preis ersetzt werden bzw., dass Unternehmen CO2 intensive Produktionsstätten in Länder mit geringeren Klimaschutzmaßnahmen verlagern.

 

Wie funktioniert CBAM?

Durch den CO2-Grenzausgleich sind für importierte Waren Zertifikate zu erwerben, die in der Produktion entstandene Emissionen bepreisen. CBAM umfasst besonders CO2-intensive Produkte wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, die ein hohes Carbon Leakage-Risiko mit sich bringen. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf organische Chemikalien und Polymere wird durch die EU-Kommission angedacht. Neben Kohlendioxid (CO2) fallen auch Lachgas (Distickstoffmonoxid; N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (KFWs) unter den CBAM. Es sind dabei sowohl die direkten als auch die indirekten Treibhausgasemissionen inbegriffen.

Ein CBAM-Zertifikat entspricht einer Tonne CO2-Äquivalent. Der Preis für ein Zertifikat richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der Zertifikate nach dem EU-Emissionshandelssystem. Aktuell liegen die Preise dabei bei rund EUR 85 pro Tonne CO2-Äquivalent.

 

Wann tritt CBAM in Kraft?

Mit 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Während der Erwerb von Zertifikaten noch nicht erforderlich ist, sind erste Berichtspflichten von den Importeuren einzuhalten:

Ø  Die Berechnung und Dokumentation der direkten und indirekten Emissionen, die während der Produktion der Produkte entstanden sind.

Ø  Angabe eines Kohlenstoffpreises im Drittland, sofern ein solcher entrichtet wurde.

Ø  Meldung der importierten Waren samt den darin eingebetteten Emissionen und einer etwaigen im Drittland abgeführten CO2-Ababen in einem vierteljährlichen Bericht an die zuständige Stelle. Frist ist dafür der letzte Tag des Folgemonats nach Quartalsende.

Mit 1. Jänner 2026 ist die vollständige Implementierung des CO2-Grenzausgleichssystems geplant. Neben der Berechnung und Dokumentation der Emissionen sind weitere Verpflichtungen einzuhalten:

Ø  Die Beantragung als zugelassener CBAM-Importeur.

Ø  Die Überprüfung der berechneten Treibausgasemissionen durch eine akkreditierte Prüferin bzw. einen akkreditieren Prüfer.

Ø  Der Erwerb einer entsprechenden Anzahl an CBAM-Zertifikaten für die importierten Waren des vergangenen Jahres.

Ø  Das Zusammenfassen der Treibausgasmengen im Rahmen einer jährlichen CBAM-Erklärung sowie die Abgabe der Zertifikate für die importierten Waren. Frist dafür ist der 31. Mai des Folgejahres.

 

Weshalb ist CBAM für Unternehmen relevant?

Die Einführungsphase der Emissionsberichterstattung beginnt ab Oktober 2023 und es ist sicherzustellen, dass die CO2-Ermittlung CBAM-konform erfolgt. Der Erwerb von Zertifikaten wird voraussichtlich erst ab 2026 verpflichtend. Durch die langfristigen Investitionszyklen in den betroffenen Branchen besteht allerdings bereits jetzt Handlungsbedarf.

Unternehmen, die bereits jetzt in emissionsarme Technologien investieren, haben einen klaren Vorteil beim Inkrafttreten von CBAM. Durch eine konsequente Strategie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen können finanzielle Auswirkungen geringgehalten und langfristige Wettbewerbsvorteile gesichert werden.

Für die Nichteinhaltung der Bestimmungen des CO2-Grenzausgleichssystems sind zudem Sanktionen vorgesehen. So droht bei Verstößen der Verlust des Status als zugelassener Anmelder und es können selbst keine Waren mehr importiert werden. Darüber hinaus ist mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen. So drohen etwa bei Nichtabgabe von CBAM-Zertifikaten Strafen in Höhe von EUR 100 pro Tonne CO2, für die Zertifikate fehlen.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.