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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Neben Unternehmensbewertungen für Zwecke unternehmerischer Initiativen, wie dem Kauf und Verkauf von Unternehmen, oder für Zwecke der externen Rechnungslegung sind Unternehmensbewertungen auch aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Im Erbrecht und folglich in der familiären Erbregelung ist der Unternehmensbewertung eine erhebliche Bedeutung beizumessen, da sich insbesondere in Bezug auf die Erbteilung sowie das Pflichtteilsrecht häufig erbrechtliche Bewertungsanlässe ergeben. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Erblasser* noch zu seinen Lebzeiten Familienangehörigen oder auch Dritten Unternehmen bzw. Unternehmensanteile unentgeltlich zuwendet, aber auch wenn Unternehmen oder Unternehmensanteile an Stiftungen übertragen werden.
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Pflichtteile
Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass ein bestimmter Personenkreis (nahe Angehörige) einen quotenmäßig bestimmten Anteil am Vermögen des Verstorbenen erhält. Dieser Pflichtteil leitet sich in seiner Höhe vom Wert des Vermögens des Verstorbenen ab.
Pflichtteilsansprüche sind grundsätzlich von Bewertungen abhängig, da es primär die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Höhe der Pflichtteile zu ermitteln gilt. Hierfür ist iSd § 778 ABGB der Wert der Verlassenschaft und gegebenenfalls iSd §§ 790 ff ABGB der Wert der hinzurechnungspflichtigen Schenkungen unter Lebenden zu ermitteln. Befindet sich beispielsweise ein Unternehmen in der Verlassenschaft oder war ein Unternehmen bzw. ein Unternehmensanteil Gegenstand einer Schenkung zu Lebzeiten, so kann die Höhe des Pflichtteiles eines Erbens erst bestimmt werden, nachdem zuvor der Wert des betreffenden Unternehmens bzw. Unternehmensanteiles bewertet wurde.
Bewertungsmaßstab und Bewertungsmethode
Der für die Wertermittlung heranzuziehende Bewertungsmaßstab ist gem §§ 305 ff ABGB der gemeine Wert bzw. Verkehrswert. Die anzuwendende Bewertungsmethode, um den gemeinen Wert zu ermitteln, ist im Erbrecht jedoch nicht gesetzlich geregelt. Die konkrete Anwendung der ausgewählten Bewertungsmethode ist vielmehr an den zum Zeitpunkt der Bewertung vorherrschenden Erkenntnisstand der Betriebswirtschaftslehre zu knüpfen. Dieser kann grundsätzlich aus dem Fachgutachten KFS/BW 1 des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder abzuleiten. Folglich lässt sich festhalten, dass auch Unternehmensbewertungen aus erbrechtlichen Bewertungsanlässen nach den im KFS/BW1 veröffentlichten Grundsätzen ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung zu erfolgen haben.
Einen einzigen „richtigen“ Unternehmenswert gibt es grundsätzlich nicht, da dieser vom Bewertungsanlass sowie vom Bewertungszweck abhängig ist. Jedoch kann gesagt werden, dass für erbrechtliche Bewertungszwecke der objektivierte Unternehmenswert iSd KFS/BW 1 für gewöhnlich passend und anwendbar ist, da dieser dem gemeinen Wert iSd § 305 ABGB gleicht. Der objektivierte Unternehmenswert iSd KFS/BW 1 repräsentiert einen typisierten Unternehmenswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt. Liegen rechtliche Vorgaben für die Wertermittlung vor, so ist der Blickwinkel der Bewertung sowie der Umfang der erforderlichen Typisierungen und Objektivierungen nach den für die Wertermittlung relevanten rechtlichen Regelungen auszurichten, woraus sich ableiten lässt, dass der objektivierte Unternehmenswert auch einen Normwert darstellen kann.
Ziel des objektivierten Unternehmenswertes ist es einen Unternehmenswert zu ermitteln, welcher frei von den subjektiven bzw. individuellen Wertvorstellungen des Bewertungssubjektes ist. Der objektivierte Unternehmenswert, der einen zukunftsbezogenen Unternehmenswert bildet, wird grundsätzlich durch Anwendung eines kapitalwertorientierten bzw. konkret durch Anwendung eines Discounted Cashflow Verfahrens ermittelt.
Bewertungsstichtag
An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es sich bei Unternehmenswerten immer um zeitpunktbezogene Werte handelt. Der Bewertungsstichtag ergibt sich entweder aus dem Auftrag oder aus vertraglichen oder rechtlichen Regelungen. Im Hinblick auf das Erbrecht gilt es hinsichtlich der Bewertungsstichtage, einerseits zwischen dem Bewertungsstichtag für die Bewertung der Verlassenschaft und andererseits zwischen dem Bewertungsstichtag für die Bewertung von hinzurechnungspflichtigen Vorschenkungen zu unterscheiden.
Während für die Bewertung der Verlassenschaft gem § 778 ABGB bei der Bestimmung des Bewertungsstichtages auf den Todestag des Verstorbenen abzustellen ist, sind Vorschenkungen bzw. die geschenkte Sache gem §§ 755 und 788 ABGB auf den Zeitpunkt zu bewerten, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde. Bei der Auslegung der Formulierung „wirklich gemacht“ ist der herrschenden Ansicht nach auf die Vermögensopfertheorie abzustellen. Da vor allem bei Vorschenkungen zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Abschluss der Bewertung oftmals ein erheblicher Zeitraum liegen kann, gilt es vor diesem Hintergrund die „Wurzeltheorie“, die in Rz. 24 des Fachgutachtens KFS/BW 1 geregelt ist, hervorzuheben. Nach der „Wurzeltheorie“ sind bei der Ermittlung des Unternehmenswertes sämtliche Informationen, welche bei angemessener Sorgfalt hätten erlangt werden können, zu berücksichtigen. Allfällige nachträgliche Änderungen von werttreibenden Faktoren sind somit lediglich zu beachten, wenn ihre Wurzel vor dem Bewertungsstichtag liegt.
Folglich sind in der Zwischenzeit realisierte IST-Zahlen bei der Bewertung, mit Ausnahme für Zwecke der Planungsplausibilisierung, außer Acht zu lassen. Die IST-Zahlen dürfen jedenfalls nie die Planungsrechnung ersetzen, zudem ist die Planungsrechnung aus einer Ex-ante-Perspektive mit den zum Bewertungsstichtag vorliegenden Erwartungen aufzustellen und vom Bewerter zu würdigen. Wertveränderungen der geschenkten Unternehmen bzw. Unternehmensanteile, die im Zeitraum zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Abschluss der Bewertung eintreten, sind somit nicht zu beachten, unabhängig davon, ob diese auf externe Faktoren oder auf Handlungen oder auf das Unterlassen von Handlungen des Beschenkten zurückzuführen sind.
Weitere Besonderheiten im Rahmen von erbrechtlichen Bewertungsanlässen
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Unternehmensbewertung im Rahmen von erbrechtlichen Bewertungsanlässen zahlreiche weitere Besonderheiten mit sich bringen kann, die im vorliegenden Beitrag nicht erwähnt wurden. Hierbei sind unter anderem die Möglichkeit der Höherbewertungen von Anteilen mit Stimmrecht gegenüber Anteilen ohne Stimmrecht, die Möglichkeit der Berücksichtigung von Kontrollprämien bei Anteilen, welche die Beherrschung der Gesellschaft ermöglichen, sowie die Möglichkeit der Berücksichtigung von Veräußerungsbeschränkungen und deren Auswirkung auf den Unternehmenswert erwähnenswert. Vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Entwicklungen in Bezug auf Erbschaftssteuern gilt es daher die Bedeutung von Bewertungen in Hinblick auf das Erbrecht hervorzuheben.
*Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird in diesem Artikel die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.