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Änderungen 2023 im Rahmen des SWÖ-Kollektivvertrags

Von:
Mejrima Hodic,
Lisa Kallinger,
Thomas Kauffmann
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Der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KV) bringt seit dem 1. Jänner 2023 etliche Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
INHALTE

Anrechnung von Vordienstzeiten

Grundsätzlich wird zwischen facheinschlägigen (branchenspezifischen) und nicht-facheinschlägigen Vordienstzeiten unterschieden. Die Anrechnung von nicht-facheinschlägigen Vordienstzeiten wurde von bisher 8 Jahre auf 10 Jahre erhöht. Diese Zeiten sind im Ausmaß von 50 % (somit neu max. 5 Jahre) anzurechnen.

Zukünftig werden auch Zeiten des Zivildienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres angerechnet, sofern diese im Sozialbereich erbracht wurden. Die gemeinsame Obergrenze von facheinschlägigen und nicht-facheinschlägigen Vordienstzeiten beträgt weiterhin 10 Jahre. 

 

Änderung der Einstufung von Fachkräften

Die Einstufung von sozialpädagogischen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der vollen Erziehung und der Unterstützung der Erziehung wurde von Verwendungsgruppe 7 auf Verwendungsgruppe 8 verbessert.

 

Änderung der Durchschnittsberechnung bei Sonderzahlungen

Die Berechnungsformen und Vorgangsweisen zur Ermittlung der halbjährlichen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wurden leicht angepasst.

Sofern geänderte Arbeitszeiten, geändertes Entgelt oder auch Zulagen beachtet wurden, können Betriebe künftig bei Errechnung der Sonderzahlungen zwischen den letzten drei Monaten inklusive Auszahlungs-/Fälligkeitsmonat oder den letzten drei Monaten vor dem Monat der Auszahlung als Grundlage wählen.

Es darf für den gesamten Betrieb nur eine Berechnungsmethode gewählt werden.

 

Aliquotierung Urlaubszuschuss

Der OGH (OGH 8 ObA 88/22g vom 25.01.2023) bestätigt, dass eine Aliquotierung des fälligen Urlausbzuschusses dann möglich ist, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits feststeht, dass sich das Dienstverhältnis im Beendigungsstadium befindet und noch vor dem Jahresende aufgelöst wird.

 

Zusatz zum SWÖ-Kollektivvertrag: Pflegezuschuss

Zusatz zum SWÖ-Kollektivvertrag: Pflegezuschuss
Zusatz zum SWÖ-Kollektivvertrag: Pflegezuschuss
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Quelle: SWÖ KV 2023