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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Der Ausgangsfall
Luxury Trust Automobil GmbH („Luxury Trust”) ist ein in Österreich ansässiger Unternehmer, der in den betroffenen Geschäftsfällen mit seiner österreichischen UID-Nummer (AT-UID) aufgetreten ist. Im Jahr 2014 hat Luxury Trust Fahrzeuge von einem Lieferanten aus Großbritannien (Anm: damals noch Teil der EU) eingekauft und diese direkt an einen Abnehmer in Tschechien weiterverkauft. Die Beförderung bzw Versendung der Fahrzeuge wurde von Luxury Trust organisiert und die Gegenstände direkt aus Großbritannien nach Tschechien transportiert. Der Lieferant aus Großbritannien ist unter seiner UK-UID und der Abnehmer aus Tschechien unter seiner CZ-UID aufgetreten.
Luxury Trust hat als mittlerer Unternehmer (Erwerber) unter Verwendung seiner AT-UID die Vereinfachungsregelung für umsatzsteuerliche Dreiecksgeschäfte angewendet. Dabei wurden von Luxury Trust Rechnungen ohne Umsatzsteuer an den tschechischen Abnehmer (Empfänger) ausgestellt, die den Hinweis „Steuerfreies innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft“ enthalten haben. Die Lieferungen wurden außerdem in der österreichischen Zusammenfassenden Meldung mit Hinweis auf das Dreiecksgeschäft gemeldet.
Dennoch wurde die Anwendbarkeit der Dreiecksgeschäftsregelung vom österreichischen Finanzamt bestritten, weil in den Rechnungen der Luxury Trust ein ausdrücklicher Hinweis auf den Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Abnehmer fehlte. Als weitere Fragen wurden aufgeworfen, ob eine nachträgliche Rechnungsberichtigung gegebenenfalls möglich wäre und von welchem Mitgliedstaat die gesetzlichen Rechnungsvorschriften für die Rechnungen anzuwenden sind (im konkreten Fall Österreich oder Tschechien).
Das EuGH Urteil
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 8. Dezember 2022 (Luxury Trust Automobil GmbH, Rs. C-247/21) nun klargestellt, dass der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger in der Rechnung eine zwingende Voraussetzung für das Dreiecksgeschäft ist. Der Erwerber (der mittlere Unternehmer) hat daher in seiner Rechnung neben dem Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäftes auch ausdrücklich einen Hinweis auf den Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger aufzunehmen. Fehlt in der Rechnung die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, ist die Regelung für Dreiecksgeschäfte nicht anwendbar.
Daraus folgt nach dem EuGH, dass die Regelung für Dreiecksgeschäfte auch durch eine spätere Berichtigung der Rechnung nicht rückwirkend angewendet werden kann. Es liegt nämlich genau genommen keine Korrektur einer Rechnung vor, sondern das Dreiecksgeschäft kommt vielmehr erst durch die Ausstellung der korrekten Rechnung erstmalig zustande (Wirkung „ex nunc“).
Da nach dem EuGH somit im gegenständlichen Fall gar kein Dreiecksgeschäft vorliegt, ist dieser auf die Frage, von welchem Mitgliedstaat die Rechnungsvorschriften für die Rechnungen anzuwenden sind, nicht mehr eingegangen.
Fazit & Empfehlung
Nachdem der EuGH in den letzten Jahren in Bezug auf Dreiecksgeschäfte eher praxisfreundliche Urteile gefällt hat, hat er in diesem Fall leider sehr formalistisch entschieden. In der Praxis bedeutet das für den mittleren Unternehmer, dass er die Rechnungsvorschriften für Dreiecksgeschäfte, insbesondere den ausdrücklichen Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts und Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, genau zu beachten hat.
Solange die Voraussetzungen für das Dreiecksgeschäft nicht erfüllt sind, liegt ein gewöhnliches Reihengeschäft vor. Für den mittleren Unternehmer kann es daher zu Registrierungs- und Erklärungspflichten im Empfängerland kommen (hier Tschechien) und aufgrund der Angabe der österreichischen UID-Nummer zu einem kumulativen innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich.
Unternehmer, die wenig Erfahrung mit Dreiecksgeschäften haben oder diese erstmalig anwenden möchten, sollten daher die Rechnung vorab steuerlich überprüfen lassen. Sollten bereits ausgestellte Rechnungen nicht den Vorgaben entsprechen, empfehlen wir, die möglichen Folgen überprüfen zu lassen. Dabei unterstützt Sie die erfahrene Umsatzsteuer-Abteilung von Grant Thornton Österreich sehr gerne.