Corona-Hilfsmassnahmen

Update Kurzarbeit Phase V (01.07.2021 – 30.06.2022)

Von:
Sara Szuchar
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Für die Kurzarbeitsphase V wurden zwei verschiedene Modelle ausgearbeitet. Das darin enthaltene Kurzarbeitsmodell 1 für besonders betroffene Unternehmen läuft mit 31.03.2022 aus. Nachfolgend finden Sie ein Update zur der Corona-Kurzarbeit Phase V.
INHALTE

Für Anträge ab 01.03.2022 gilt die verpflichtende Beratung durch das AMS. Davon ausgenommen sind Unternehmen, welche bereits zwischen 01.04. und 30.06.2021 (Phase IV) in Kurzarbeit waren.

Befindet sich das Unternehmen bereits in Kurzarbeit (Phase V ab 01.07.2021), kann diese ohne verpflichtende Beratung bis zu einer Dauer von sechs Monaten bis 30.06.2022 verlängert werden.

Die Kurzarbeit kann für die Dauer der Corona-Pandemie insgesamt für maximal 26 Monate in Anspruch genommen werden.

 

Update Kurzarbeitsmodelle

Modell 1

Das Kurzarbeitsmodell 1 für besonders betroffene Unternehmen läuft mit 31.03.2022 aus. Ab 01.04.2022 gilt für diese ebenfalls Modell 2 mit einem Förderungsabschlag von 15 %.

 

Kurzarbeit Phase V: Update Juli 2021
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Kurzarbeit Phase V: Update ab November 2021
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