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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
CSRD ersetzt die bisherigen Regelungen der NFRD (NaDiVeG)
Mit der CSRD wird die bisherige EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in der „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD), die in Österreich durch das NaDiVeG („Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“) umgesetzt wurde, grundlegend reformiert. Die in nationales Recht umgesetzte CSRD ersetzt somit in Zukunft das bestehende NaDiVeG. Zentral hierbei sind Änderungen in folgenden Bereichen:
- Anwenderkreis
- Umfang der Berichtspflichten
- Ort der Berichtspflicht im Lagebericht
- Prüfungspflicht
Anwenderkreis der CSRD mit Wirkung auf die EU-Taxonomie
Der Anwenderkreis wird wesentlich erweitert. Sah bisher das NaDiVeG eine Berichtspflicht für große, börsenotierte Unternehmen vor, die zusätzlich zu den Größenkriterien des § 221 UGB mehr als 500 MitarbeiterInnen aufweisen mussten, werden im Rahmen der CSRD neben börsenotierten Unternehmen alle großen Unternehmen einbezogen, dh auch solche ohne Börsenotierung. Weiters fällt die Erfordernis der 500 Mitarbeiter:innen und sind in Zukunft die Kriterien für große Unternehmen iSd § 221 UGB zu erfüllen, dh zwei der drei Kritieren 40 Mio. EUR Umsatzerlöse, 20 Mio. EUR Bilanzsumme sowie 250 Mitarbeiter:innen.
Der erweiterte Anwenderkreis der CSRD beeinflusst auch den Anwenderkreis der EU-Taxonomie-Verordnung, da alle zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen ebenfalls Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung zwingend umsetzen müssen.
Start der Berichtspflicht für große, nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften in 2025
Da die CSRD voraussetzt, dass Unternehmen ESG-Informationen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette offenlegen, müssen sich auch Unternehmen, die nicht direkt von der CSRD betroffen sind, mit dem Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Die ersten ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichte müssen bereits im Jahr 2024 veröffentlicht werden.
Der Anwenderkreis von Unternehmen und Konzernen, die verpflichtend eine Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzustellen haben, wird durch die CSRD schrittweise erweitert, wobei unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte bestehen:
- Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, müssen Unternehmen berichten, die jetzt schon zur nichtfinanziellen Berichtserstattung durch das NaDiVeG berichtspflichtig sind (Berichterstattung also in 2025);
- Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, sind alle großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften im Sinne von § 221 UGB berichtspflichtig (Berichterstattung also in 2026);
Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften im Sinne von § 221 UGB gelten als groß, wenn zwei der drei folgenden Kriterien an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sind:
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- Bilanzsumme > 20 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse > 40 Millionen Euro
- Zahl der Beschäftigten > 250
- Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, sind alle kapitalmarktorientierte KMUs berichtspflichtig; nach einer „Opt-out“ Regelung können sie die Anwendung der CSRD bis 2028 allerdings aussetzen.
- Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, werden alle nichteuropäischen Unternehmen berichtspflichtig, die einen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro innerhalb der EU und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.
Umfang der Berichtspflichten
Für zahlreiche Unternehmen führt die Umsetzung der CSRD zu einer umfangreichen und verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, da sie künftig darüber berichten werden müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren ihre Tätigkeiten beeinflussen. Diese Daten bieten allen Interessensgruppen, wie etwa Investoren, eine transparentere und verbesserte Informationsgrundlage für ihre Entscheidungen. Um konkurrenzfähig zu bleiben, sollten Unternehmen daher schon heute damit beginnen, sich in Sachen ESG für die Zukunft zu rüsten.
Der Inhalt der Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird durch die verbindlich anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgegeben, die die Vorgaben der CSRD konkretisieren. Die ESRS verschärfen die Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sodass fast alle Unternehmensbereiche und Unternehmensebenen betroffen sein werden: ESG muss von nun an in die Unternehmensstrategie und in den operativen Betrieb integriert werden.
Gefordert werden umfangreiche Informationen qualitativer und quantitativer Art zu den drei Themen Umwelt, Soziales und Governance, teilweise unter Heranziehung einer sogenannten doppelten Wesentlichkeitsperspektive. Zum Beispiel haben Unternehmen unter Einbezug der Ergebnisse aus dieser Perspektive darzulegen, wie sie ihre CO2-Emissionen in Zukunft verringern, den Übergang zum zirkulären Wirtschaften gestalten, zum Schutz und zur Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen beitragen oder wie sie für Chancengleichheit und die Achtung der Menschenrechte sorgen.
Die ESRS unterscheiden zwischen Sektor-übergreifenden (Set 1) und Sektor-spezifischen Standards (Set 2), wobei erstere vorrangig bearbeitet wurden und daher im Entwurf bereits vorliegen. Das Set 1 der European Financial Reporting Agency Group (EFRAG) wurde bereits im November 2022 vorgelegt und zur Verabschiedung der Europäischen Kommission übergeben. Die Europäischen Kommission hat am 9. Juni 2023 die überarbeiteten ESRS veröffentlicht und den Vorschlag zum delegierten Rechtsakt zur Konsultation veröffentlicht. Bis 7. Juli 2023 besteht die Möglichkeit die vorgeschlagene finale Fassung zu kommentieren. Zum Konsultationsentwurf des Set 1 der ESRS.
Der vorgelegte Rechtsakt der Europäischen Kommission besteht aus einer delegierten Verordnung mit zwei Anhängen. Anhang I enthält die 12 Entwürfe der ESRS, die sich in wesentlichen Punkten von den Ausarbeitungen der EFRAG unterscheiden:
- Ausdehnung des Wesentlichkeitsvorbehalts
Lediglich die Berichtserfordernisse und Datenpunkte des ESRS 2 (General Disclosures) ist stets berichtspflichtig. Alle anderen ESRS sind nur zu berichten, wenn diese wesentlich sind. In den Entwürfen des EFRAG waren beispielsweise auch ESRS E1 Climate Change und ESRS S 1 Own Workforce als unwiderlegbar wesentlich definiert. - Ausweitung der Übergangszeiträume
Die Regelungen zu den Übergangsfristen wurden erweitert. So können beispielsweise alle Unternehmen im Jahr der erstmaligen ESRS-Anwendung Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten im Zusammenhang mit klima- sowie nichtklimabezogenen Umweltthemen auslassen. Zusätzlich wurden für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeiter:innen weitere ausgewählte Erleichterungen eingezogen. - Umwandung von verpflichtenden zu freiwilligen Angaben
Eine Vielzahl der in den EFRAG-Entwürfen enthaltenen Pflichtangaben wurden zu freiwilligen Angaben. - Zusätzliche Flexibilisierung
An zahlreichen anderen Stellen wurde durch weitere Änderungen eine Flexibilisierung der Berichterstattung nach den ESRS vorgenommen. So wurden zum Bespiel die Anforderungen an den Prozess zur Bestimmung der Wesentlichkeit methodisch abgeschwächt.
Nach Ablauf der Konsultationsfrist wird voraussichtlich noch im Juli 2023 der finale delegierte Rechtsakt durch die Europäische Kommission verabschiedet.
Verpflichtende Berichterstattung im Lagebericht sowie im digitalen ESEF Format
Zukünftig besteht eine verpflichtende Verortung der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb des (Konzern-)Lageberichts, der zudem im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) umzusetzen ist. Eine gesonderte Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht mehr zulässig.
Verpflichtende externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zudem wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer externen Prüfungspflicht unterliegen, vorerst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) später mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance), letztere also mit der Sicherheit, die Sie von Ihren Bestätigungsvermerken Ihrer Jahres- bzw. Konzernabschlüsse kennen.
Wachsende Rolle des Aufsichtsrates
Zielsetzung ist eine Gleichstellung von nicht-finanzieller und finanzieller Berichterstattung. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt daher gleichwertig zu der Finanzberichterstattung der Überwachung durch den Aufsichtsrat bzw. seines Prüfungsausschusses. Es besteht im Rahmen der CSRD jedoch keine regulatorische Verschärfung hinsichtlich des Anforderungsprofils der Aufsichtsrats-Mitglieder. Wohl wird jedoch angesichts des Regelungsumfangs der Kenntnisstand entsprechend vertreten sein müssen.
Praxishinweis
Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg zur Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichtes. Gerne stehen Ihnen unsere Expert:innen Mag. Marlene Halikias und Mag. Wolfgang Laserer für einen ersten Austausch zur Verfügung.
[Der Artikel wurde am 19. Juni 2023 aktualisiert]