Blog.Tax

Splitter: Wissenswertes auf einen Blick

insight featured image
Von der Erhöhung des Basiszinssatzes über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die 14%-ige Forschungsprämie, den Auswirkungen der Suspendierung des Informationsaustausches mit Belarus und Russland sowie Aktuelles zum Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus: Hier finden Sie aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen im Überblick.
Inhalt

Erhöhung Basiszinssatz

Aufgrund des kürzlich um 0,75 Prozentpunkte erhöhten Leitzinssatzes durch die Europäische Zentralbank (EZB), hat das BMF einen Erlass zur Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs,- Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Der Basiszinssatz beträgt nun 0,63%, woraus sich mit Wirksamkeit ab 14.09.2022 folgende Zinssätze gemäß BAO ergeben:

imagebcob.png

Die 2,63% gelten daher auch für die Anspruchszinsen 2021. 

Vorerst unverändert bleiben der Verzugszinssatz für B2B-Geschäfte bis 31.12.2022 mit 8,58% und der Verzugszinssatz für rückständige SV-Beiträge mit 1,38% bis 30.9.2022 und danach bis 31.12.2022 mit 3,38%.

Forschungsprämie – Neuerungen durch das AbgÄG2022

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurden die Rahmenbedingungen für die 14%-ige Forschungsprämie verbessert, insbesondere durch die Erweiterung der Bemessungsgrundlage um den fiktiven Unternehmerlohn, die Ausdehnung der Antragsfrist auf vier Jahre und die Möglichkeit der Teilauszahlung der Forschungsprämie.

Für die Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohns (für Einzelunternehmer:innen, Mitunternehmer:innen und unentgeltlich tätige Gesellschafter:innen einer Kapitalgesellschaft) für eine nachweislich in Forschung und experimenteller Entwicklung ausgeübte Tätigkeit können € 45 pro Stunde, maximal 1.720 Stunden (= € 77.400 pro Person und WJ) angesetzt werden. Damit soll vor allem Start-Ups und kleinen Unternehmen, die sich in der Forschung engagieren, geholfen werden. Formelle Voraussetzung ist, dass für die Berechnung Zeitaufzeichnungen mit aussagekräftiger Beschreibung der Tätigkeit für den Forschungs- und Entwicklungsbereich geführt werden.

Die Antragsfrist für die Forschungsprämie ist nun mit vier Jahren ab Bilanzstichtag befristet. Die Antragstellung ist nur noch elektronisch via FinanzOnline möglich. Die bisherige Bindung an die Rechtskraft der Steuerbescheide entfällt. Beide Regelungen gelten erstmals für Forschungsprämien, die das Kalenderjahr 2022 betreffen und nach dem 30.06.2022 beantragt werden.

Häufig umfassen Prämienanträge mehrere Forschungsprojekte oder Forschungsschwerpunkte. Bei der Prüfung der Anträge kann es sich ergeben, dass dem Antrag hinsichtlich eines Teiles der Projekte nicht vollinhaltlich entsprochen werden kann. Dies führt zu Verzögerungen, auch für den unstrittigen Teil. Mit der Neuregelung wurde nun die Möglichkeit geschaffen, eine Teilauszahlung in Bezug auf den unstrittigen Teil des Antrages zu erlangen. Dies ist jedoch nur in Bezug auf eigenständige, unstrittige Forschungsprojekte bzw. Forschungsschwerpunkte möglich. Das Herauslösen von unstrittigen Teilen aus der Bemessungsgrundlage eines einzelnen Forschungsprojektes ist nicht möglich. Eine Teilauszahlung erfolgt nur auf Antrag des oder der Anspruchsberechtigten. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Allerdings kann mit einer positiven Erledigung gerechnet werden, wenn eine erhebliche Verzögerung der Gesamtauszahlung zu erwarten und die Höhe der Prämie erheblich ist.

BMF-Info zu den Auswirkungen der Suspendierung des Informationsaustausches mit Belarus und Russland

Das österreichische Steuerrecht verlangt für steuerliche Begünstigungen (wie z.B. Steuerbefreiung für Beteiligungserträge von der Körperschaftsteuer) das Vorliegen einer umfassenden Amtshilfe oder des Informationsaustausches. Trotz der Sanktionen in Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg gelten Belarus und Russland nach wie vor als Staaten, mit denen eine „umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen“ besteht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Informationsaustausch mit diesen beiden Ländern derzeit suspendiert ist.

In einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird betont, dass die Voraussetzung des "Bestehens einer umfassenden Amtshilfe" im Verhältnis zu Russland und Belarus weiterhin erfüllt ist. Österreich hat allerdings den Informationsaustausch mit diesen beiden Staaten suspendiert. Die Steuerbefreiung von Zinsen für beschränkt Steuerpflichtige gilt nur für Personen, die in einem Staat ansässig sind, mit dem ein automatischer Informationsaustausch besteht. Nach Ansicht des BMF müssen daher Kreditinstitute ab dem 1. Jänner 2023 einen KEST-Abzug für Zinsen für in Russland und Belarus ansässige Kunden vornehmen.

Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus

Der erhöhte Klimabonus beläuft sich im Jahr 2022 auf insgesamt € 500 pro Person bzw. € 250 für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Anspruchsberechtigt ist jede natürliche Person, die im Jahr 2022 zumindest an 183 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatte. Für Kinder, die ab dem 3. Juli 2022 geboren wurden, besteht demnach noch kein Anspruch für das Jahr 2022. Der erhöhte Klimabonus wird auf zwei Arten ausbezahlt.

  • All jene, die am Stichtag 22.07.2022 eine aktuelle Kontonummer in FinanzOnline eingetragen haben oder eine Pension, Pflegegeld oder Kindergeld beziehen, bekommen das Geld auf das Konto überwiesen.
  • Jene Menschen in Österreich, für die der auszahlenden Stelle keine aktuelle Bankverbindung vorliegt, erhalten Gutscheine zugesandt, die in vielen Geschäften oder über die bank99 eingelöst werden können. Eine Übersicht möglicher Einlösestellen und weitere Infos gibt es auf der Homepage: klimabonus.gv.at

Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Lisa Kallinger, Judith Schützinger, Martin Pertl und Thomas Kauffmann unterstützen Sie gerne!

Teuerungs-Entlastungspaket 2022
Mehr Informationen zum Teuerungs-Entlastungspaket
Teuerungs-Entlastungspaket 2022
Read this article
Steuerfreie Bezüge: Teuerungsprämie, Mitarbeitergewinnbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung
Erfahren Sie mehr über Steuerfreie Bezüge
Steuerfreie Bezüge: Teuerungsprämie, Mitarbeitergewinnbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung
Read this article