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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Wussten Sie, dass man bei grenzüberschreitend ausgeführten Tätigkeiten grundsätzlich zwischen Entsendung und Überlassung unterscheidet?
Eine Entsendung liegt vor, wenn Unternehmen zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, insbesondere zur Erfüllung eines Werkvertrages, vorübergehend Mitarbeiter:innen an einem anderen Arbeitsort einsetzen. Dabei bleiben die Arbeitnehmer:innen im Betrieb des entsendenden Unternehmens eingebunden und setzten ihre Arbeitskraft für dieses ein.
Bei einer Überlassung von Arbeitskräften werden Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber einem Dritten, dem sogenannten Beschäftiger aufgrund eines Überlassungsvertrages zur Verfügung gestellt. Der Beschäftiger wird allerdings nicht zum Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer:innen.
Wussten Sie, dass Arbeitnehmer:innen bei einer Tätigkeit im Ausland ein sogenanntes PD-A1-Formular benötigen und dieses immer mit sich zu führen ist?
In diesen beiden Blog-Beiträgen erläutern wir, wann das A1-Formular mitzuführen ist und wie dieses Formular beantragt werden kann:
- So vermeiden Sie Probleme bei Auslandseinsätzen
- A1-Kontrollen innerhalb der EU und neue Software für Entsendungen
Wussten Sie, dass dies auch für Dienstreisen ab dem ersten Tag gilt?
Die A1-Bescheinigung muss nicht nur bei längerfristigen Entsendungen mitgenommen werden, auch bei kurzen Geschäftsreisen ins Ausland ist sie von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer vorzuweisen. Vergisst die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das A1-Formular (z.B. bei einem Meeting) kann dies einige Unannehmlichkeiten nach sich ziehen:
- Hohe Geldbußen: Frankreich verlangt beispielsweise bei fehlender A1-Bescheinigung ein Bußgeld von mehr als € 3.200,- pro Mitarbeiter:in
- Verweigerter Zutritt zu Geschäftsgebäuden, Firmen- oder Messegeländen
- Sofortige Einhebung von Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Recht des Aufenthaltslandes
Lesen Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema
Wussten Sie, dass für die Tätigkeit im Ausland ein sogenanntes ZKO-Formular notwendig ist, welches bei der Zentralen Koordinationsstelle beim Amt für Betrugsbekämpfung der Finanzpolizei einzureichen ist?
Jedes Unternehmen mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Staat muss die Entsendung oder Überlassung ihrer Arbeitskräfte nach Österreich bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung beim Bundesministerium für Finanzen vor Beginn der Tätigkeit in Österreich mittels ZKO-Meldung melden.
Wussten Sie, dass die Homeoffice Tage auf dem Jahreslohnzettel ausgewiesen werden müssen?
Das Home-Office Gesetzespaket trat rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft und sieht insbesondere eine Pflicht der Unternehmen vor, bei allen Arbeitnehmer:innen, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten, sich also im Homeoffice befinden, dies aufzuzeichnen.
Dabei sind nur jene Tage als „Homeoffice-Tage“ zu zählen, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wird (nicht also „Mischtage“, an denen teils Homeoffice und teils Arbeitsleistungen im Betrieb, Außendienst oder Dienstreisen erfolgen).
Um dem Gesetzespaket zu entsprechen und für spätere Kontrollen im Zuge von Lohnabgabenprüfungen gerüstet zu sein, möchten wir darauf hinweisen, dass die tatsächlichen Homeoffice-Tage in betrieblichen Aufzeichnungen datumsmäßig zu erfassen sind (z.B. durch Ergänzung der Arbeitszeitaufzeichnungen). Diese Homeoffice-Aufzeichnung sind jedenfalls ab 1. Juli 2021 zu führen.
Die Anzahl der Homeoffice-Tage sind im Rahmen der Lohnverrechnung am Lohnkonto zu führen und künftig ebenso am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen.
Das Homeoffice-Gesetzespaket beinhaltet neben den Aufzeichnungspflichten weiters die Möglichkeit der Auszahlung einer sozialversicherungs-, steuer- und lohnnebenskosten-freien Pauschale. Diese ist abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Homeoffice-Tage und beträgt jährlich maximal € 300,- (€ 3,- pro Homeoffice-Tag für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr).
Die Pflicht zur Erfassung der Homeoffice-Tage besteht unabhängig davon, ob von der Möglichkeit der Auszahlung der gänzlich abgabenfreien Homeoffice-Pauschale Gebrauch gemacht wird oder nicht. Die Pflicht zur Angabe der Homeoffice-Tageszahl hat nämlich vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung von Arbeitnehmer:innen zur Geltendmachung von allfälligen Homeoffice-Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung (z.B. für ergonomisch geeignetes Mobiliar) überprüfen kann.
Wussten Sie, dass die 183-Tage-Regelung eine Ausnahmeregelung ist und diese nur zur Anwendung kommt, wenn die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind?
Die Regelung des Art. 15 OECD-MA (Musterabkommen) kommt bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zur Anwendung und folgt grundsätzlich dem sogenannten Tätigkeitsprinzip. Eine unselbstständige Arbeit soll in dem Staat besteuert werden, in dem sie ausgeübt wird.
Art 15 Abs. 1 OECD-MA weißt zwar im Grunde dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, schränkt dieses aber durch das Tätigkeitsprinzip wieder ein.
Nicht jede Nahebeziehung zum Tätigkeitsstaat reicht jedoch aus, um diesem ein Besteuerungsrecht einzuräumen.
Art 15 Abs. 2 OECD-MA normiert bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahme:
Ungeachtet des Absatzes 1 dürfen Vergütungen, die eine Person in einem anderen, als dem Ansässigkeitsstaat bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat Staat besteuert werden, wenn
- sich diese Person insgesamt nicht länger als 183 Tage in dem anderen Staat aufgehalten hat,
- der Arbeitgeber nicht im anderen Staat ansässig ist, und
- die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Arbeitgebers im anderen Staat getragen werden.
Wichtig dabei zu beachten ist, dass diese Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kommt Art. 15 Abs. 2 OECD-MA nicht zur Anwendung und die Besteuerung erfolgt in dem Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.
Wussten Sie, dass Auslandseinkünfte über € 730,- zur verpflichtenden Abgabe einer Steuererklärung führen?
Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften besteht gemäß § 41 Abs 1 Z 1 EStG eine Pflicht zu Einkommensteuerveranlagung, wenn andere Einkünfte von mehr als € 730,- bezogen werden. Als andere Einkünfte gelten alle Einkünfte, die dem Grunde nach nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Darunter fallen auch ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zukommt oder die Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu erfassen sind.
Sollten Sie Fragen zu den hier angesprochenen Themen haben, stehen Ihnen unsere Global Mobility-Expert:innen gerne zur Verfügung.