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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Das UEZG enthält keine detaillierten Regelungen, sondern sieht vor, dass die konkrete Ausgestaltung im Rahmen einer Förderungsrichtlinie durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft geregelt wird.
Am 28. September 2022 hat die Regierung in einer Pressekonferenz die innerhalb der Koalition verhandelten Grundsätze der Förderungsrichtlinie veröffentlicht. Die Förderungsrichtlinie selbst wurde leider bis dato noch nicht veröffentlicht, sodass Details noch nicht bekannt sind. In der Folge fassen wir die offiziellen Informationen, die im Rahmen bzw. im Nachgang zur Pressekonferenz bekannt gegeben wurden, zusammen.
Gefördert werden sollen die Kosten für Strom, Gas und im Falle der Stufe 1 (Basisstufe) auch Treibstoffe in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Je nach maximaler Höhe der Förderung bestehen unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen und ist die Berechnung der Höhe der förderbaren Kosten bzw. der Förderung unterschiedlich ausgestaltet. Als generelle Voraussetzung gilt für alle Förderstufen, dass bis 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich Beleuchtung und Beheizung von Außenbereichen gesetzt werden. Demnach ist vorgesehen, dass Förderungswerber:innen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr Außen- sowie Schaufensterbeleuchtung abschalten (bei Geschäftszeiten über 22:00 Uhr hinaus, eine halbe Stunde nach Geschäftsschluss), Außenbereiche gänzlich nicht beheizen und ein dauerhaftes Offenhalten von Türen vermeiden.
Im Unterschied zu der Basisstufe unterliegen die Berechnungsstufen 2 bis 4 den EU-rechtlichen Beihilfenregelungen, wobei für die Förderung der Energiekosten bereits am 24.03.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union ein "Befristeter Krisenrahmen" veröffentlicht wurde. Die Ausgestaltung der noch ausständigen Förderungsrichtlinie wird somit die im "Befristeten Krisenrahmen" determinierten Förderkriterien als Mindestmaß übernehmen müssen.
Ein Förderanspruch besteht für den Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Es handelt sich somit um eine Förderung für zurückliegende Zeiträume. Für Zeiträume ab 1. Oktober 2022 wurden keine konkreten Aussagen getroffen, jedoch wurde darauf verwiesen, dass über weitere Maßnahmen nachgedacht wird.
Analog der Förderrichtlinie "Energiekostenzuschuss für Unternehmen", werden Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des UEZG im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30% pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten). Ferner wird an Maßnahmen zur Abfederung der erhöhten Strompreise in der Landwirtschaft gearbeitet.
Nachdem die Förderrichtlinie für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen bisher nicht veröffentlicht wurde, bleibt abzuwarten wie den konkreten Ausgestaltungen aussehen werden. Vor allem aber ist spannend, wie es ab dem 1. Oktober 2022 weitergeht. Momentan gibt es leider keine Planungssicherheit für Unternehmen mangels Wirksamkeit der Fördermaßnahme über den 30.09.2022 hinausgehend. Sobald die Förderrichtlinie und damit die Details zur genauen Ausgestaltung und Abwicklung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen vorliegen werden wir Sie wieder informieren.
Förderstufen und Berechnung der Förderung
Stufe 1 = „Basisstufe“
- maximale Förderhöhe: EUR 400.000 pro Unternehmen
- für kleinere Unternehmen sowie unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen mit Jahresumsätzen bis EUR 700.000
- kein Nachweis einer Energieintensität (im Unterschied zu den übrigen Stufen) erforderlich
- förderfähige Energiearten: Erdgas, Strom, Treibstoffe
- Energiesparmaßnahmen bis 31.03.2023 im Bereich Beleuchtung und Beheizung von Außenbereichen
- ersetzt werden 30% des Kostenanstiegs
Berechnungsstufe 2
- Maximale Förderhöhe: EUR 2.000.000 pro Unternehmen
- förderfähige Energiearten: Erdgas, Strom
- Gegenüber der Basisstufe bestehen folgende zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen:
- Vorliegen eines energieintensiven Unternehmens: Energieintensität liegt vor, wenn die verbrauchte Energie 3% des „Produktionswertes“ ausmacht. Als Produktionswert gilt der Umsatz plus/minus Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbenen Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen für den Wiederverkauf. Der Produktionswert ist somit nicht 1:1 mit dem Umsatz gleichzusetzen.
- Verdoppelung der Preise: Nur der einen 100%-Anstieg übersteigende Preisanstieg wird gefördert
- Gefördert wird der den 100%-Anstieg übersteigende Preisanstieg wobei nur eine Menge von max. 70% des Verbrauchs im Referenzzeitraum gefördert wird („beihilfefähige Kosten“)
- Der Zuschuss beträgt bis zu 30% der beihilfefähigen Kosten
Berechnungsstufe 3
- Maximale Förderhöhe: EUR 25.000.000 pro Unternehmen
- förderfähige Energiearten: Erdgas, Strom
- Gegenüber der Berechnungsstufe 2 besteht folgende zusätzliche Anspruchsvoraussetzung:
- Vorliegen eines Betriebsverlustes, wobei sich der Anstieg der beihilfefähigen Kosten auf mindestens 50% des Betriebsverlustes belaufen muss
- verpflichtetes Energieaudit zur Nachhaltigkeitssicherung
- Gefördert wird der den 100%-Anstieg übersteigende Preisanstieg wobei nur eine Menge von max. 70% des Verbrauchs im Referenzzeitraum gefördert wird („beihilfefähige Kosten“)
- Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten, maximal aber 80% des Betriebsverlustes
Berechnungsstufe 4
- Maximale Förderhöhe: EUR 50.000.000 pro Unternehmen
- förderfähige Energiearten: Erdgas, Strom
- Gegenüber der Berechnungsstufe 3 besteht folgende zusätzliche Anspruchsvoraussetzung: Das Unternehmen ist in einem der im Anhang I zum „Befristeten Krisenrahmen der EU“ genannten Sektoren oder Teilsektoren tätig
- Gefördert wird der den 100%-Anstieg übersteigende Preisanstieg wobei nur eine Menge von max. 70% des Verbrauchs im Referenzzeitraum gefördert wird („beihilfefähige Kosten“)
- Der Zuschuss beträgt bis zu 70% der beihilfefähigen Kosten, maximal aber 80% des Betriebsverlustes
Abwicklung
- Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
- Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Ende Oktober über den AWS Fördermanager möglich sein
- Es sind Bestätigungen durch Steuerberater:innen/Wirtschaftsprüfer:innen vorgesehen (z.B. in Bezug auf das Vorliegen eines energieintensiven Unternehmens)
- Genehmigung der Anträge hat bis Ende des Jahres zu erfolgen (EU-Rechtliche Vorgabe)